BLAULICHT

Drogenhandel aus Auto heraus: Gummersbacher (31) muss lange hinter Gitter

pn; 10.09.2026, 20:30 Uhr
Foto: Peter Notbohm --- Vier Männer wurde wegen Handels mit Betäubungsmitteln und der Beihilfe dazu am Landgericht Köln verurteilt.
BLAULICHT

Drogenhandel aus Auto heraus: Gummersbacher (31) muss lange hinter Gitter

pn; 10.09.2026, 20:30 Uhr
Gummersbach – Cannabis und Kokain wurden bei einem Gummersbacher in einem Leihwagen gefunden – Das Landgericht Köln verurteilte ihn nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe – Drei weitere Männer kamen mit Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe davon.

Von Peter Notbohm

 

Mit einer langen Haftstrafe, zwei Bewährungsstrafen sowie einer Geldstrafe ist am Donnerstag das Verfahren gegen einen Gummersbacher (31), einen Marienheider (35), einen Bergneustädter (24) sowie einen weiteren Gummersbacher (28) am Landgericht Köln geendet. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie die Beihilfe dazu vorgeworfen (OA berichtete).

 

Vom gewerbsmäßigen Handel blieb im Urteil der 24. Großen Strafkammer nach sieben Verhandlungstagen aber nichts mehr übrig. Es habe zwar manches dafürgesprochen, dass auch das gefundene Kokain für den Handel bestimmt war, in ihrem Urteil habe sich die Kammer wegen vorhandener Zweifel aber auf die Minimalfeststellungen beschränkt, sagte der Vorsitzende Richter Necmettin Gül in seiner knapp 30-minütigen Urteilsbegründung. Ausdrücklich lobte er die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, deren Plädoyer „Hand und Fuß“ gehabt habe und nicht „im Bereich der Träumereien“ zu verorten gewesen sei.

 

Der Hauptangeklagte Stefan T. (31/Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) muss wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Cannabishandel für vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der Mann hatte sich von zwei der Angeklagten in Leihwagen zu Drogendeals kutschieren lassen. Bei seiner Festnahme fand die Polizei 44 Gramm Cannabis, 2,23 Gramm Haschisch und 6,4 Gramm Kokain in vorportionierten Tütchen sowie eine Feinwaage mit Kokainrückständen. Ihn nahm der Vorsitzende besonders intensiv ins Gebet. Die Kammer habe es selten mit Angeklagten zu tun, denen aufgrund ihrer Ausbildung eigentlich alle Türen im Leben offenstehen, er sei „nicht der typische Straftäter, der nichts in seinem Leben zustande gebracht hat“.

 

Umso bedauerlicher sei es, dass der mehrfach Vorbestrafe, der im Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt hatte, doch diesen Weg eingeschlagen habe, betonte Gül. Es sei nicht das erste Mal, dass er Drogen aus einem Auto heraus verkauft habe. Auch die Geschichten, die er teilweise versucht habe, dem Gericht aufzutischen, seien nicht gut bei der Kammer angekommen. „Es ist meistens keine gute Idee, uns für dumm zu verkaufen“, so Gül.

 

Angesichts der vielen Vorstrafen sei man bei Stefan T. mit dem Latein allmählich am Ende, begründete der Richter die hohe Strafe: „Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen. Wenn es bei Ihnen so weitergeht, wird es noch härtere Strafe geben und irgendwann werden sie den Großteil ihres Lebens im Gefängnis verbracht haben“, hofft Gül, dass der Gummersbacher, gegen den der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt, das Urteil nutzt, um im Gefängnis die Kurve zu kriegen.

 

Klare Worte fand die Kammer auch in die Richtung des 28-jährigen Gummersbachers, der wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe (Bewährungszeit drei Jahre) und einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro an die Drogenhilfe Köln verurteilt wurde. Dennis K. hatte den führerscheinlosen Stefan T. als Fahrer zu seinen Drogenverkäufen gefahren. Bei der Polizei hatte der Mann noch ein Geständnis abgelegt, schwieg im Prozess anschließend aber.

 

„Wären sie bei ihrem frühen Geständnis geblieben, hätte sie es auch hier zu einer Geldstrafe schaffen können. Man kriegt hier aber nichts geschenkt. Wenn man eine milde Strafe haben will, muss man dafür auch etwas tun. Sie haben hoch gepokert und am Ende verloren“, so Gül in Richtung des Gummersbachers, dessen Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte.

 

Einen anderen Weg schlug der 24-jährige Bergneustädter ein, der zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro (120 Tagessätze à 10 Euro) wegen Beihilfe zum Cannabishandel in drei Fällen verurteilt wurde. Auch er hatte als Fahrer von Stefan T. fungiert. „Sie haben von allen Angeklagten den besten Weg eingeschlagen und nach der Tat alles richtig gemacht“, so Gül über das Geständnis und die Aufklärungshilfe des Mannes. Er sei „das beste Beispiel dafür, dass das der beste Weg ist, ein mildes Urteil zu erhalten“. Auch der Verteidiger des Bergneustädters war mit dem Urteil äußerst zufrieden.

 

Noch einmal Glück hatte Marian O.: Die Kammer verurteilte ihn wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Cannabishandel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten (Bewährungszeit vier Jahre). Zusätzlich muss der Marienheider eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro an die Drogenhilfe Köln leisten. Gül ließ deutlich durchblicken, dass Marian O., von dem Stefan T. die bei ihm gefundenen Drogen erhalten hatte und bei dem ebenfalls im Rahmen einer Hausdurchsuchung Kokain gefunden wurde, damit „außerordentlich gut weggekommen“ sei. Nicht jede Kammer hätte ihm Bewährung gewährt, so der Vorsitzende.

 

Die Richter waren mit ihrem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft gefolgt. Lediglich für den Bergneustädter hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 3.750 Euro gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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