BLAULICHT

Drogensucht finanziert: Fahrraddieb (24) muss hinter Gitter

pn; 02.09.2024, 21:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm.
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Drogensucht finanziert: Fahrraddieb (24) muss hinter Gitter

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pn; 02.09.2024, 21:00 Uhr
Waldbröl – 24-Jähriger wird am Amtsgericht Waldbröl wegen schweren Diebstahls in sechs Fällen verurteilt – Fahrraddieb hatte es auf teure Pedelecs abgesehen.

Von Peter Notbohm

 

So schnell wird Christoph B. (Anm.d.Red.: Name geändert) nicht wieder auf freien Fuß kommen. Der 24-Jährige wurde am Montag von einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl wegen schweren Diebstahls in sechs Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Zudem droht ihm der Widerruf einer einjährigen Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Bonn.

 

Angeklagt war der Mann wegen insgesamt sieben Fällen, auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Diebstahl einer Jacke im Hinblick auf die zu erwartende Gesamtstrafe eingestellt. Christoph B. hatte sich seine Drogensucht vor allem mit dem Diebstahl von hochwertigen Pedelecs finanziert, weswegen er auch schon in Bonn zu der Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

 

Die Taten hatte der 24-Jährige zu Beginn des Verfahrens eingeräumt, auch wenn er eine etwas andere Definition von einem Diebstahl als das Gericht hatte. „Da hat mein Mandant unterschiedliche Vorstellungen. Die Fahrräder standen offen rum und mussten nicht geknackt werden“, sagte sein Verteidiger. Echte Erinnerung an die Taten hatte der Mann aber nicht mehr. Überhaupt fiel in seinen Antworten sehr häufig die Aussage „Keine Ahnung“.

 

Der Vorsitzende Richter Carsten Becker musste mehrfach nachbohren, bis er endlich eine Antwort auf die Frage des Drogenkonsums bekam. Cannabis „für nen 10er“ und „ein bis zwei Gramm Amphetamine“, habe er täglich konsumiert. Drogen nehme er, seit er 17 Jahre alt ist.

 

Um sich das leisten zu können, hatte der Bewohner einer Einrichtung für Wohnungslose zwischen dem 3. und dem 6. April dieses Jahres in Waldbröl und Nümbrecht mehrfach zugeschlagen. Ein Pedelec-Besitzer erwischte den Mann auf frischer Tat, woraufhin er in U-Haft kam. Dass ein Gericht ihn nach einiger Zeit wieder auf freien Fuß ließ, dankte Christoph B. der Justiz nicht: Teil der heutigen Anklage waren auch zwei Diebstähle in Siegburg aus dem Juni, die er im Anschluss begangen hatte. U.a. hatte er einem Schüler seinen Rucksack mit einem hochwertigen Laptop aus einem offenstehenden Hausflur gestohlen.

 

Wenig verwunderlich, dass die Staatsanwältin bei der Frage nach einer möglichen Bewährungsstrafe in ihrem Plädoyer von einem Bewährungsversager sprach: „Schon beim Verfahren in Bonn hatte die Staatsanwaltschaft größte Bedenken, das Urteil zur Bewährung auszusetzen. Deutlicher kann es nicht sein: Wir haben hier dasselbe Delikt. Wie soll ich da zu einer anderen Prognose kommen, als dass Sie es wieder tun werden? Sie haben keine Arbeit, keine Wohnung und sind drogenabhängig.“ Sie forderte insgesamt zwei Jahre Haft. Der Verteidiger von Christoph B. bat um ein mildes Urteil unter zwei Jahren.

 

Dem kam das Schöffengericht nach. Zugutekam dem Angeklagten dabei neben seinem Geständnis, das ein langwieriges Verfahren abkürzte, auch die Tatsache, dass bis auf ein Pedelec alle Fahrräder bereits wieder bei ihren Eigentümern gelandet sind und somit kaum finanzieller Schaden entstanden ist. In Richtung von Christoph B. fand Richter Becker klare Worte: „Sie sollten die Zeit im Gefängnis nutzen, etwas zu machen. Mindestens um sich ein Startkapital aufzubauen, damit sie nicht sofort wieder auf die schiefe Bahn geraten.“

 

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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