BLAULICHT

Ehepaar vor Gericht: Cannabis im Hochbeet zwischen Tomaten angebaut

pn; 23.10.2024, 18:00 Uhr
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Symbolfoto: Erin Stone auf Pixabay
BLAULICHT

Ehepaar vor Gericht: Cannabis im Hochbeet zwischen Tomaten angebaut

pn; 23.10.2024, 18:00 Uhr
Waldbröl – Mehrere Kilos an Pflanzen fanden Polizisten im Garten eines Waldbröler Ehepaars -Der 45-Jährige und seine 43-jährige Ehefrau kommen mit einem blauen Auge davon – Gericht verhängt Geldstrafe unter Vorbehalt.

Von Peter Notbohm

 

Cannabiskonsum und sein Anbau sind in Deutschland inzwischen legal. Seit 1. April dieses Jahres gilt das Cannabisgesetz der Ampelregierung und regelt sehr genau, wo und wie viele Pflanzen angepflanzt werden dürfen und wie viel Gramm der uralten Kulturpflanzen man überhaupt besitzen darf.

 

Die Mengen, die die Polizei am 5. Oktober des vergangenen Jahres bei einem Waldbröler Ehepaar gefunden hat, wären aber auch nach der Legalisierung heute noch strafbar. So mussten sich Martin L. und seine Ehefrau Heike L. (Anm.d.Red.: Namen geändert) am Mittwoch wegen des Besitzes von mehr als 60 Gramm Cannabis vor Einzelrichterin Laura Lax am Amtsgericht Waldbröl verantworten.

 

Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen und der 43-Jährigen den Besitz von 1.075 Gramm Marihuana vor (erlaubt sind nach neuer Gesetzgebung pro Erwachsenem im Haushalt maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis aus eigener Herstellung). Gefunden worden war noch mehr, wegen Ermittlungsfehlern hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aber bereits einen großzügigen Abschlag zugunsten der Angeklagten gemacht.

 

Dass das Ehepaar überhaupt vor Gericht landen würde, hätten die beiden Waldbröler im Mai des vergangenen Jahres wohl selbst nicht vermutet. Von Freunden hätten sie drei oder vier Samen erhalten - mit dem Hinweis, dass das geerntete Cannabis im Tee ein gutes Mittel gegen die akuten Rückenschmerzen von Martin L. seien.

 

Ich hab die Samen in mein Hochbeet eingepflanzt, wo sonst meine Tomaten wachsen“, sprach der Waldbröler vor Gericht davon, dass der Anbau eigentlich nur „hobbymäßig“ gewesen sei: „Ich wollte das nur ausprobieren und hätte niemals damit gerechnet, dass das so gut funktioniert und die Pflanzen so groß werden.“ Ob es an seinem guten grünen Daumen lag oder doch am guten oberbergischen Boden? Zusätzlich gedüngt habe er die Pflanzen nicht, behauptete der 45-Jährige.

 

Trotz der keineswegs optimalen Voraussetzungen in dem Hochbeet gediehen die Pflanzen jedenfalls prächtig und wurden von dem bislang nicht vorbestraften Ehepaar auch nicht zurückgeschnitten. Jeder Nachbar konnte beim Blick über den Zaun das Ergebnis sehen. Das und die von Anfang an hohe Kooperationsbereitschaft im Rahmen der Ermittlungen sowie die Tatsache, dass die Beamten weder Waagen noch weitere Materialien zum Anbau fanden, sollten dem geständigen Ehepaar bei der Strafzumessung dann auch zugutekommen. Der Staatsanwalt sprach von einer unbedarften Anbauweise und einer eher geringen kriminellen Energie: „Scheinbar hat man den oberbergischen Boden unterschätzt.“

 

Das sah auch Richterin Lax so und verwarnte das Ehepaar wegen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro (130 Tagessätze à 60 Euro) bzw. 3.250 Euro (130 Tagessätze à 25 Euro) unter Vorbehalt. Beide müssen die Geldstrafe erst zahlen, wenn sie sich in den kommenden beiden Jahren etwas zuschulden kommen lassen. Das entsprach auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Die Richterin sprach aufgrund der Umstände von einem untypischen Fall, sodass man von der Mindeststrafe von drei Monate habe absehen können und diese in eine Geldstrafe umwandeln konnte. „Dass sie ihr Hochbeet vor dem Haus genutzt haben, zeigt, dass hier nichts hinter verschlossenen Türen passieren sollte. Sie hätten allerdings merken können, dass ihnen ihr Hobby über den Kopf wächst und hätten einen Schlussstrich ziehen müssen.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 

Ein erneuter Anbau in dem Hochbeet empfiehlt sich ohnehin nicht: Ein LKA-Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von gerade einmal etwas über drei Prozent THC von minderer Qualität war.

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