BLAULICHT

Ein Diebstahl, der keiner war

pn; 12.08.2024, 18:30 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm.
BLAULICHT

Ein Diebstahl, der keiner war

pn; 12.08.2024, 18:30 Uhr
Morsbach – 34-Jährige muss sich am Amtsgericht Waldbröl wegen Diebstahls verantworten – Dabei war sie selbst beklaut worden.

Von Peter Notbohm

 

Eine unverhoffte Wendung nahm ein Prozess wegen mutmaßlichen Diebstahls am Amtsgericht Waldbröl. Verantworten musste sich dort Melanie N. (Anm.d.Red.: Name geändert). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Morsbacherin soll Anfang März einen Sprühsauger (Wert: 791 Euro) aus dem Verkaufsraum der Drogeriekette Rossmann entwendet haben. Die Ausrede der Frau klingt zunächst äußert unglaubwürdig. Doch es stellt sich raus: Den Diebstahl hat es nie gegeben. Stattdessen ist die 34-Jährige selbst das Opfer von Einbrechern geworden.

 

Ihre Geschichte: Melanie N. hat sich den Sprühsauger nur ausgeliehen, um ihre Wohnung damit ein wenig auf Vordermann zu bringen. Sie habe sogar ordnungsgemäß ihre Personalien hinterlassen, sagte die Frau. Ihr Verteidiger ergänzte nach kurzer Online-Recherche, dass man das Gerät bei Rossmann überhaupt nicht kaufen, sondern nur ausleihen könne.

 

Warum sie es trotzdem nie zurückgebracht hat? „An meiner Haustür ist eine Glasscheibe kaputt und das habe ich nur durch eine Pappe gesichert.“ Eine Einladung für Einbrecher. Als sie einige Tage später nach Hause kam, war nicht nur das Leihgerät weg, auch ein Handy und ein Laptop sollen gefehlt haben. Zur Anzeige habe sie das aber nie gebracht, gestand die 34-Jährige zähneknirschend ein: „Doof wie ich bin, habe ich nichts gemacht, weil ich in dieser Phase zu viel im Kopf hatte. Was wäre mir auch gesagt worden? Wahrscheinlich selbst schuld.“

 

In ihrer Wohnung halte sie sich seit dem Einbruch auch kaum noch auf, „weil ich mich nicht mehr sicher fühle“. Sie warte auch fünf Monate später immer noch auf die Sonderanfertigung und übernachte seitdem bei einer Bekannten. Einzelrichter Kevin Haase war angesichts dieser wilden Geschichte zunächst doch etwas skeptisch.

 

Doch: Ein Polizeibericht bestätigte schon einmal die Türversion. Diese sei mit einer Decke verhüllt gewesen, zudem habe die Wohnung einen sehr verwahrlosten Eindruck gemacht. Als dann auch noch eine Mitarbeiterin der Drogeriekette bestätigte, dass Melanie N. das Gerät ordnungsgemäß ausgeliehen habe, anschließend allerdings auf zwei Mahnschreiben nicht reagiert habe, war spätestens auch der Richter überzeugt. „Das ist natürlich etwas anderes als ein Diebstahl. Was hier angeklagt wurde, ist nie passiert.“ Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten für den Vorwurf des Diebstahls einen Freispruch – auf Kosten der Staatskasse.

 

Warum es trotzdem zu dem Verfahren gekommen war? Das lag wohl an der „lückenhaften Strafanzeige“ (O-Ton des Richters), die die Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt hatte.

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