BLAULICHT

Ein ganz schlechtes Geschäft für den Angeklagten

lw; 10.10.2024, 10:40 Uhr
Archivfoto: OA.
BLAULICHT

Ein ganz schlechtes Geschäft für den Angeklagten

lw; 10.10.2024, 10:40 Uhr
Waldbröl – Einem 29-Jährigen wurde Unterschlagung vorgeworfen – Er erschien nicht am Amtsgericht, bekam aber einen Strafbefehl.

Von Lars Weber

 

Nur 15 Euro war das Parfüm in dem Paket wert, das der Angeklagte Ingo O. (Anm.d.Red.: Name geändert) im November letzten Jahres nicht an seine Nachbarin weitergegeben haben soll. Das erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung, weshalb der 29-Jährige aus Nümbrecht sich am Amtsgericht Waldbröl vor Richter Kevin Haase zu verantworten hatte. Theoretisch zumindest, denn der Angeklagte zog es am Dienstag vor, nicht im Gerichtssaal zu erscheinen. Ganz praktisch entschieden Richter Haase und die Staatsanwaltschaft in dem Fall ohne Ingo O. über eine Strafe und Richter Haase verhängte einen Strafbefehl über die Zahlung über 500 Euro. Ein schlechtes Geschäft für den 29-Jährigen.

 

Im Gegensatz zu ihm waren die Zeugen in dem Fall nach Waldbröl gekommen. Die Geschädigte wunderte es nicht, dass der Angeklagte nicht erschienen war. Offenbar war der Paketvorfall nicht das erste Mal, dass die Nachbarn Probleme miteinander hatten. Sie sagte, dass sie auf einen Denkzettel für den 29-Jährigen und sein Verhalten hofft. Um Geld oder Ersatz für das Parfüm ging es ihr indes nicht. Der Händler habe sie bereits entschädigt und für Ersatz gesorgt.

 

Der Strafbefehl über 50 Tagessätze a 10 Euro war dann nach 15 Minuten des Wartens nur noch Formsache. Zufriedengeben muss sich Ingo O. nicht mit der Strafe. Er kann dagegen vorgehen. Dies würde allerdings auch bedeuten, dass er das nächste Mal vor Gericht erscheinen muss.

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