BLAULICHT
Ein Treppensturz führt nicht ins Frauenhaus
Waldbröl - Angeklagter soll im Januar seine Freundin verprügelt haben - Er wurde nach einem Indizienprozess zu einer Geldstrafe verurteilt.
Von Leif Schmittgen
Zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro ist heute am Waldbröler Amtsgericht Oleg S. (Anm. d. Red.: Name geändert) verurteilt worden, der laut Anklageschrift am 10. Januar dieses Jahres seine Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und die am Boden liegende Frau schließlich unter anderem mit einem Tritt in die Nieren malträtiert haben soll. Der Staatsanwalt warf ihm Körperverletzung vor, die der Angeklagte aber vehement abstritt. Vielmehr hatte sich der Russe (46), der ohne Verteidiger, aber mit Dolmetscherin vor Gericht erschien, mit seiner Freundin in einem kleinen Zimmer über seiner eigentlichen Mietwohnung aufgehalten, um dort zu rauchen. Dabei sei der betrunkene Mann wahrscheinlich über den Hund seiner ebenfalls alkoholisierten Freundin gestolpert und mit ihr dann versehentlich die steile Treppe heruntergestürzt.
Nach dem Ereignis angefertigte Fotos von der 41-Jährigen ließen bei Richter Dr. Malte Zurbrügg Zweifel aufkommen, dass die Verletzungsmuster zu den Schilderungen von S. passen. Ebenso der Umstand, dass sich die Ukrainerin mit einem Videoanruf hilfesuchend an mehrere Mitglieder einer WhatsApp-Motorradgruppe mit den Worten „Jetzt bringt er mich um“, „Er hat mich verprügelt“ und „Ich will hier weg“ gewandt hatte. „Warum bittet man Freunde um Hilfe, wenn man gestürzt ist?“, lautete die Frage von Zurbrügg an die Ukrainerin, die als Zeugin geladen war. Sie bestätigte die Ereignisse des 10. Januars zum Großteil so, wie heute vom Angeklagten vorgetragen: „Meine damaligen Anschuldigungen muss ich aus meinem früheren Leben bei meinem Ex-Mann in der Ukraine auf ihn projiziert haben“, begründete sie vor Gericht ihren Hilferuf im Messengerdienst.
Sie verstrickte sich, wie ihr Partner zuvor auch, mehrfach in Widersprüche. Während Oleg S. von seiner Verlobten sprach, verneinte die Ukrainerin diesen Familienstand auf Nachfrage des Richters und bezeichnete ihn stattdessen lediglich als ihren Lebensgefährten. Hätte sie den Verlobungsstatus bestätigt, wäre ihr die heutige Aussage erspart geblieben. Der Angeklagte hatte nur Bier getrunken, behauptete sie, während er selbst den Eigenkonsum mehrerer hochprozentiger Mixgetränke einräumte. Einmal behauptete Oleg S. von einem dubiosen Freund, nach dem Sturz entdeckt worden zu sein, ein anderes Mal erklärte er während seiner rund 60-minütigen Rechtfertigung, er könne sich nicht mehr erinnern, was danach passiert ist, und sei erst Stunden später auf der Couch wachgeworden.
Die in dem Videochat für die Teilnehmer offen ersichtlichen Verletzungen der Frau hatten mehrere Mitglieder dazu bewegt, das Opfer noch in der Nacht aus der gemeinsamen Waldbröler Wohnung abzuholen und sie zunächst im Haus einer Bekannten im Raum Euskirchen übernachten zu lassen. Erst am nächsten Tag suchten sie wegen anhaltender starker Schmerzen der Frau das örtliche Krankenhaus auf. Neben mehreren Hämatomen in Gesicht, Armen und Oberschenkeln des Opfers wurde auch ein Rippenbruch bei der 41-Jährigen diagnostiziert.
Das Klinikpersonal verwies die Ukrainerin nach der Frage zu einer Unterbringungsmöglichkeit an die Polizei. Gegenüber der Beamtin auf der Wache räumte sie dann ein, von ihrem Lebensgefährten schon mehrfach und eben zuletzt am 10. Januar verprügelt worden zu sein. Immer dann, wenn er tagelang getrunken hatte, sei er aggressiv geworden. Die damals Schutzsuchende wurde schließlich in einem über 200 Kilometer entferntes Frauenhaus untergebracht.
Die Polizistin bestätigte heute die damaligen Aussagen der Ukrainerin vor Gericht und auch vier weitere Zeugen des Videochats untermauerten die Hilferufe und Anschuldigungen der Geschädigten, die nach drei Wochen aus dem Frauenhaus wieder zu ihrem mutmaßlichen Peiniger zurückkehrte und mit ihm inzwischen in Gummersbach lebt. „Wir haben ihr zur Trennung geraten und wir waren sauer, dass sie zu Oleg zurückgekehrt ist“, sagte eine Zeugin. Sie hatte ihre Bekannte damals persönlich ins Frauenhaus gefahren, um sie vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Die Aussagen bei der Polizei und die Bestätigungen von heute sowie die vorliegenden Fotos reichten dem Richter als Indizien für die Täterschaft des 46-jährigen. Auch der Staatsanwalt bezeichnete die Schilderungen des Pärchens als unglaubwürdig: „Nachdem man sich vertrug und nun versucht, alles kleinzukochen, bleibt das öffentliche Interesse einer Strafverfolgung trotzdem nicht aus“, betonte der Ankläger. Ein Treppensturz führe schließlich nicht ins Frauenhaus.
Zurbrügg folgte dem Antrag des Staatsanwalts auf eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro und hielt dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung unter anderem zugute, mit einem Entzug seine oft tagelangen Trinkexzesse in den Griff bekommen zu haben und heute vermutlich friedlich mit seiner Freundin zusammenzuleben. „Bei uns ist alles in bester Ordnung“, bekräftigte diese zuvor. Zu seinen Lasten bewertete der Richter, dass er die Taten bis zum Schluss bestritt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.