BLAULICHT

Einbruchdiebstahl auf altem Kasernengelände

ks; 06.03.2026, 14:40 Uhr
Foto: Archiv.
BLAULICHT

Einbruchdiebstahl auf altem Kasernengelände

ks; 06.03.2026, 14:40 Uhr
Waldbröl – Ein 37-Jähriger aus Waldbröl soll 2022 in Reichshof in ein Wirtschaftsgebäude eingedrungen sein – Geschätzter Schaden von rund 10.000 Euro – Verhandlung am Amtsgericht Waldbröl.

Sogenannte Lost Places zu besuchen, ist für manche Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Ob das auch auf Andreas B. (Anm. d. Red.: Name geändert) aus Waldbröl zutrifft, ist aber fraglich. Die Staatsanwaltschaft warf dem 37-Jährigen vor, am 25. Mai 2022 zusammen mit zwei anderen Männern in ein Wirtschaftsgebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände in der Mohrenbacher Straße in Reichshof eingedrungen zu sein und diverse Elektroteile und Kabel gestohlen zu haben. Im Raum stand damit ein Einbruchdiebstahl. Der dabei verursachte Schaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt.

 

Äußern wollte sich der Angeklagte dazu nicht, sagte sein Rechtsanwalt Benedikt Mecke. Auch ein geladener Zeuge konnte zu dem Fall nicht viel beitragen. Und so widmete sich Richterin Defourny der Akte, aus der sie diverse Seiten verlas. Demnach soll der Polizei am 27. Mai 2022 ein Einbruchdiebstahl auf dem stillgelegten Kasernengelände gemeldet worden sein. Wie der Zeuge berichtete, befinde sich auf dem Areal auch ein Funkturm von O2. Er selbst habe festgestellt, dass er keinen Handyempfang mehr gehabt habe. „Das ist so, wenn da kein Strom drauf ist“, sagte er. Ein Mitarbeiter von O2 habe schließlich die Polizei verständigt.

 

Auf dem Gelände sei dann festgestellt worden, dass an einer Metalltür zu einem Notstromraum ein Schließzylinder ausgebaut worden war. An den dortigen Schaltschränken und einem Notstromaggregat sollen zahlreiche Elektroteile und Kabel gefehlt haben. Außerdem machten sich die Täter in dem dahinterliegenden Heizungsraum zu schaffen, rissen eine Spanplatte von einem Fenster herunter und versuchten, weitere Türen zu öffnen. Vor dem Gebäude konnten die Polizisten frische Reifenspuren feststellen. Durch die Beschädigungen der Täter soll der Fernmeldeturm nicht mehr mit Strom versorgt worden sein. „Gegen 2 Uhr ist das Mobilfunknetz ausgefallen“, sagte die Richterin. „Das ist die vermutliche Tatzeit.“

 

Auf Lichtbildern waren aber nicht nur das Wirtschaftsgebäude, in das die Täter eingebrochen sind, sowie angebohrte Schließzylinder, die genannte Spanplatte oder auch die frischen Reifenspuren zu sehen, sondern auch frische Zigarettenasche, Zigarettenkippen und ein Hammer im Gras vor dem Gebäude sowie zwei abgebrochene Bohrer. Drei der Kippen seien im Notstromraum gefunden worden, die anderen drei im Heizungsraum. Nach dem Einbruch seien diverse Gegenstände DNA-analytisch untersucht worden. Wie aus einem Gutachten hervorgeht, habe eine Kippe aus dem Notstromraum dem Angeklagten zugeordnet werden können; weitere Gegenstände aber nicht. Klar sei auch, dass noch zwei weitere männliche Personen dabei gewesen sein müssen. Aber wer welchen „Tatbeitrag hatte, können wir nicht aufklären“, erklärte die Richterin.

 

Rechtsanwalt Mecke brachte hingegen eine andere Theorie ein. Auch wenn die an der Kippe gefundene DNA mit der seines Mandanten übereinstimme, „bestünde auch die Möglichkeit, dass er da war unabhängig von dem Ding“, sagte der Jurist. „Es gibt ja das Lost-Places-Phänomen.“ Vielleicht sei sein Mandant nur vor Ort gewesen, um sich die Örtlichkeiten anzuschauen. Nicht zuletzt würde das bereits zerstörte Fenster, an dem eine Spanplatte angebracht worden ist, dafür sprechen, dass da öfter Leute rein- und rausgehen würden. „Das wäre dann kein schwerer Einbruchdiebstahl mehr, sondern nur Hausfriedensbruch“, sagte Mecke.

 

Während der Gerichtsverhandlung wurde deutlich, dass Andreas B. einige Einträge im Bundeszentralregister hat, darunter einen aus dem Bereich der Anklage. Verlesen wurden die Einträge aber nicht. Laut Staatsanwaltschaft sei der Angeklagte durchaus jemand, dem man diese Tat zutrauen könne – eine Aussage, bei der sich Andreas B. ein Lächeln nicht verkneifen konnte. „Man muss die konkrete Tat nachweisen. Das reicht mir so nicht“, betonte sein Verteidiger.

 

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger sprach Defourny von einer dünnen Beweislage. Auch wenn dem Angeklagten der Stummel habe zugeordnet werden können: „Was er dort genau gemacht hat, wissen wir nicht“, sagte sie. Um den Angeklagten wegen Hausfriedensbruch zu verurteilen, bräuchte es einen Strafantrag dazu. Den scheint es in der Akte aber nicht gegeben zu haben. Da die Tat schon fast vier Jahre her ist, hatte die Richterin auch Zweifel daran, ob weitere Ermittlungen noch etwas bringen würden. Mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entschied sie sich letztlich dafür, das Verfahren vorläufig einzustellen gegen eine Geldauflage. Demnach muss Andreas B. bis zum 31. März 200 Euro an die Staatskasse zahlen. Kommt er dem nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

WERBUNG