BLAULICHT
Fünf Jahre Haft für Herstellung und Handel mit Kriegswaffen
Wipperfürth/Köln – Am Landgericht Köln wurde ein Wipperfürther (68) zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Das Landgericht Köln hat einen Wipperfürther (68) wegen der Herstellung und des unerlaubten Handels mit Waffen und Munition zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach mehreren Verhandlungstagen waren die Richter der 11. Großen Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar davon überzeugt, dass der Angeklagte in mindestens zwei Fällen mit Kriegs- und Schusswaffen gehandelt hat. In zwei weiteren Fällen wurde er wegen des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und unerlaubten Gegenständen verurteilt.
Im Jahr 2018 hatte der Wipperfürther laut Urteil einen inzwischen verurteilten Mann aus Hamburg kennengelernt, der in der Hansestadt einen Bunker besaß, aus dem heraus er Waffen verkaufte. Zwischen beiden Männern entstand eine Geschäftsbeziehung, in dessen Verlauf der 68-jährige zwischen 2019 und dem März 2021 zahlreiche Waffen, darunter Uzis, SIG Sauer Mosquitos und Skorpion-Maschinenpistolen, verkauft haben soll. Auch Schalldämpfer, Munition und Waffenkoffer sollen ausgetauscht worden sein. Über Encrochats sollen die Waffen und Munition unter verklausulierten Begriffen schließlich weiterverkauft worden sein.
Nach eigenen Angaben soll der 68-Jährige, der bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, so zwischen 35.000 und 40.000 Euro erhalten und sich so seinen Lebensunterhalt mitfinanziert haben. Verurteilt wurde er aber nur wegen zwei Verkäufen, für die er auch zu einem Wertersatz von 10.000 Euro verurteilt wurde. Er habe in Österreich legale Teilsätze erworben, als gelernter Büchsenmacher fehlende Teile selbst angefertigt und die Waffen schließlich zusammengebaut, so die Richter. „Er beging die Taten auch, weil er damit seine technischen Fähigkeiten unter Beweis stellen konnte“, so Kretzschmar, die von einem äußerst talentierten Handwerker sprach. Die Erlaubnis zum Umgang mit Waffen hatte der Verurteilte allerdings bereits 1994 verloren.
Während das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Wipperfürthers lobend hervorhob, fanden die Richter aber auch kritische Töne: „Es gehört schon eine gewisse Dreistigkeit dazu, dass bei einem eine Durchsuchung stattfindet und man selbst trotzdem einfach weitermacht. Sie haben keinen Schlussstrich gezogen, es ging immer weiter.“ So wurden bei späteren Durchsuchungen in Wipperfürth, in seinem Auto und in einem Lagerhaus in Wermelskirchen weitere zahlreiche Waffen und Waffenteile gefunden. Zudem habe sich der Angeklagte keinerlei Gedanken gemacht, an wen die Waffen weiterverkauft werden. Vor Gericht habe man zwei Käufer erlebt, „in deren Hände wir Schusswaffen oder solche, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, auf keinen Fall sehen wollen“.
Das Gericht erkenne zwar an, dass der 68-Jährige Büchsenmacher mit Leib und Seele sei, der Gesetzgeber diesen Handel aber aus guten Gründen stark reglementiere und kontrolliere. „Wir erleben in unserer alltäglichen Arbeit am Gericht, wie viel mit Schusswaffen passiert“, so Kretzschmar. Die fünf Jahre Haft entsprachen auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von höchsten drei Jahren und sechs Monaten plädiert. Der Angeklagte zudem aufgrund seines gehobenen Alters um Gnade gebeten.
Auch die Richterin sprach von einem „im Ergebnis für den Angeklagten bitteren Urteil“, hoffte aber, dass er die Zeit im Gefängnis positiv nutzen wird: „Es gibt Möglichkeiten im Rahmen der Vollstreckung, ihre Erfahrungen einzubringen. Sie können in der Ausbildung jüngeren Menschen sehr viel beibringen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, drei Monate gelten bereits als vollstreckt, da sich das Verfahren wegen vorrangiger anderer Verfahren rechtsstaatswidrig verzögert hatte.
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