BLAULICHT
Fall geht ans Landgericht: Pfarrer legt Berufung ein
Waldbröl – Ein Geistlicher hortete fast 30.000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen – Gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl hat er nun Berufung eingelegt.
Wegen des Besitzes von fast 30.000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten wurde ein katholischer Geistlicher (47) aus dem Kreissüden vergangene Woche am Amtsgericht Waldbröl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro an den Verein nina+nico verurteilt. Gegen dieses Urteil hat er nun Berufung eingelegt. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Waldbröl bestätigte, wurde das Rechtsmittel fristgerecht am Montag, dem letztmöglichen Tag eingegangen.
Damit ist das Urteil weiterhin nicht rechtskräftig. Das Gericht muss innerhalb von fünf Wochen dem Angeklagten und seiner Verteidigerin das schriftliche Urteil übermitteln. Anschließend beginnt eine neue Frist für die Begründung der Berufung. Das Rechtsmittel kann laut dem Amtsgerichtssprecher in diesem Zeitraum auch noch beschränkt oder zurückgenommen werden. Das Berufungsverfahren würde am Landgericht Bonn stattfinden. Der Zeitpunkt ist noch unklar.
Dem Pfarrer wurden vom Erzbistum Köln nach Bekanntwerden des möglichen strafbaren Verhaltens sämtliche priesterlichen Dienste sowie jede Tätigkeit mit Minderjährigen untersagt. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde ebenfalls eingeleitet. Dieses ruht, bis das staatliche Strafverfahren abgeschlossen wurde. Der Geistliche lebt mittlerweile in Bayern und studiert dort. Er hatte im Prozess ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und gesagt, dass er hoffe, auch künftig „dem Erzbistum nützlich sein zu können“.