BLAULICHT

Fast fünf Minuten am Stück die Polizei durchbeleidigt

lw; 24.09.2026, 17:00 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Fast fünf Minuten am Stück die Polizei durchbeleidigt

lw; 24.09.2026, 17:00 Uhr
Waldbröl – 21-Jähriger bekommt unter anderem wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung für sechs Monate einen Betreuer zur Seite gestellt – Verurteilung nach Jugendstrafrecht.

Von Lars Weber

 

Es ist ein Dauerfeuer der Beleidigungen, welches das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Dubberke am Donnerstag am Amtsgericht Waldbröl begutachten muss. „Opfer, Digga!“, „Ihr seid lächerlich, Digga!“ oder auch eine Vielzahl zumeist sexuell konnotierter härterer Beleidigungen prasselten in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar vergangenen Jahres fast sekündlich auf die Polizeibeamten ein, die den Angeklagten Tim I. (Anm.d.Red.: Name geändert) gerade in Gewahrsam nehmen mussten und ins Polizeiauto verfrachteten. Auch einen Tritt des Angeklagten gegen einen Beamten, der sein Ziel jedoch verfehlt, ist auf dem Video der Bodycam zu sehen. 30 Minuten wurden aufgezeichnet. Nach knapp fünf Minuten drückte Richter Dubberke aber auf Pause. Alle hatten genug gesehen, um zusammen mit dem Geständnis des 21-jährigen Nümbrechters zu einer Entscheidung nach Jugendstraftrecht zu kommen, die dem jungen Mann helfen soll, jetzt sein Leben ohne weitere rechtliche Zwischenfälle zu leben.

 

Ein paar davon hat Tim I. schon hinter sich. Im Vorstrafenregister finden sich drei Einträge, unter anderem Diebstahl und Hausfriedensbruch. Eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, die ebenfalls am Donnerstag im Rahmen des Prozesses verhandelt werden sollte, wurde gleich zu Beginn nach einem Rechtsgespräch vorläufig eingestellt. Die Prügelei war schon zweieinhalb Jahre her, ein wichtiger Zeuge war nicht erschienen und die anderen mussten teils vorgeführt werden, weil der Wunsch, die Sache aufzuklären, offenbar kaum vorhanden war. So einigten sich Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Dr. Peter-René Gülpen und das Jugendschöffengericht auf die vorläufige Einstellung, auch weil die Jugendgerichtshilfe bestätigte, dass der Fall ihre Empfehlung für den Angeklagten nicht verändert hätte.

 

So blieb die Anklage der Staatsanwaltschaft übrig, die dem 21-Jährigen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, vorsätzliche versuchte Körperverletzung und tätlichen Angriff vorwarf. In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2025 soll der Angeklagte stark alkoholisiert – er soll etwa 2,4 Promille im Blut gehabt haben – auf der Karnevalsfeier in Schönenbach aufgetaucht sein und sich danebenbenommen haben. Auf einen ersten Platzverweis reagierte er damit, dass er einfach wiederkam – und so die Polizei gezwungen war, die Drohung wahrzumachen, ihn in Gewahrsam zu nehmen. Darauf folgten die Szenen, die die Bodycam in Bild und Ton einfing.  

 

Trotz Erinnerungslücken versuchte auch Tim I., den Abend Revue passieren zu lassen. Bier und Shots habe er getrunken, und das nicht wenig. Warum er rausgeschmissen wurde bei der Party, wusste er nicht mehr. Er habe wohl ein Video von der Bühne aus gemacht. An mehr könne er sich nicht erinnern. Tatsächlich habe er gerade nach Hause gehen wollen, als die Polizei ihn aufgegriffen hat. Sämtliche Tatvorwürfe räumte er – noch bevor das Bodycam-Video gezeigt wurde – ein. Dabei hätte er sich beinahe den Zorn des Gerichts zugezogen, weil er während der Vorstellung des Videos gelächelt hatte. „Wir fanden das nicht lustig. Wir haben ernsthaft über Freizeitarrest nachgedacht“, sagte Richter Dubberke später im Urteil. Letztlich glaubte das Gericht aber, dass das Lachen eher aus Scham passierte.

 

In den vergangenen Jahren habe er schon immer wieder Probleme mit Alkohol gehabt, war auch einmal in der Entzugsklinik gewesen, erzählte Tim I. weiter. Seit einigen Monaten meint der Angeklagte das Problem aber im Griff zu haben. Auch der Sachverständige zeigte sich überzeugt, keinen typischen Süchtigen vor sich zu haben, empfahl aber dringend das Aufsuchen einer Selbsthilfegruppe. „Er ist gefährdet, in die Abhängigkeit zu geraten.“ Da er schon seit Kindesbeinen im Jugendhilfesystem ist, riet die Jugendgerichtshilfe dazu, dem 21-Jährigen für sechs Monate einen Betreuer an die Seite zu stellen. Dieser könne den jungen Mann auch in Suchtfragen mit Rat und Tat zur Seite stehen. In den Plädoyers beantragte die Staatsanwaltschaft darüber hinaus eine Geldauflage über 1.200 Euro, die der Verteidiger aber für überzogen hielt, auch weil der Angeklagte erst seit zwei Monaten als Leiharbeiter Geld verdiene.

 

Das Jugendschöffengericht sah die Tatvorwürfe als erwiesen an und folgte der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe. Die Geldauflage setzte das Gericht mit 1.800 Euro sogar höher an als von der Staatsanwaltschaft beantragt. „Damit wollen wir Ihnen das Unrecht, das sie verantwortet haben, klar vor Augen führen“, erklärte Richter Dubberke. Er ergänzte, dass die Auflage umgewandelt werden könne in Sozialstunden, falls Tim I. seine Arbeitsstelle nicht behalten könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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