BLAULICHT

Fehlende Zeugen: Prozess um Schlägerei und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz geplatzt

pn; 27.10.2026, 10:53 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm.
BLAULICHT

Fehlende Zeugen: Prozess um Schlägerei und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz geplatzt

pn; 27.10.2026, 10:53 Uhr
Waldbröl – Das Verfahren gegen einen Waldbröler (30) muss im kommenden Jahr neu aufgerollt werden – Wichtige Zeugin fehlte krank – Eine weitere wurde gar nicht erst geladen.

Von Peter Notbohm

 

Auch nach zwei Stunden Verhandlung vor dem Amtsgericht Waldbröl waren Einzelrichter Dr. Malte Zurbrügg, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Sebastian Tillmann im Prozess gegen Assad I. (Anm.d.Red.: Name geändert) nur bedingt schlauer. Der Vorsitzende setzte das Verfahren gegen den 30-jährigen Waldbröler wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, körperlicher Misshandlung und Beleidigung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung aus. Der Grund: Neben der Hauptbelastungszeugin fehlte auch eine weitere Zeugin, deren Wichtigkeit man für das Verfahren erst in der Verhandlung festgestellt hatte.

 

Zuvor hatte der Richter noch in einem Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten geprüft, ob man zumindest den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen Auflagen einstellen könnte. Dies war von der Staatsanwaltschaft aber abgelehnt worden. Neu aufgerollt wird der Prozess erst im Januar des kommenden Jahres. Dann auch mit neuem Richter, da Dr. Zurbrügg das Amtsgericht Waldbröl kommende Woche verlassen wird.

 

Vorgeworfen wurde Assad I. von der Staatsanwaltschaft, dass er am 28. Mai dieses Jahres einer Waldbrölerin vor ihrer Wohnung aufgelauert haben soll, die gegen den Mann Ende Januar ein Kontaktverbot am Amtsgericht Waldbröl erwirkt hatte. Dieses verbot ihm, sich der Frau auf 20 Meter zu nähern. Aus Angst habe die Frau den Mann an diesem Tag trotzdem in ihre Wohnung gelassen. Hier soll noch nichts passiert sein. Nachdem die Waldbrölerin spazieren gegangen war, soll der Angeklagte aber immer noch auf sie gewartet haben.

 

Dieses Mal soll die Frau verängstigt versucht haben zu fliehen. Assad I. soll sie am Arm gepackt, in die Wohnung gestoßen und unter anderem als „Hure“ beleidigt haben. Hierbei erlitt die Frau Hämatome am Arm. Die Waldbrölerin fehlte krankheitsbedingt vor Gericht. Auch zwei Polizisten durften nicht aussagen, da ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht der Frau im Raum stand und die Aussagen der Beamten somit eventuell nicht verwertbar gewesen wären.

 

Komplizierter wurde es anschließend. Der zweite Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Assad I. soll am 2. Juli dieses Jahres einen Mitbewohner mit einer Tasse ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer, ein 43-jähriger Waldbröler, erlitt hierbei eine starke Schwellung der linken Gesichtshälfte. Zudem war die Nase des Mannes angebrochen und ein Stück von einem Schneidezahn fehlte.

 

Die Aufklärung dieser Tat erwies sich allerdings als höchst anstrengend für alle Beteiligten, weil die beiden Männer immer wieder zwischen dem Arabischen und teils sehr gebrochenem Deutsch hin- und herwechselten, sodass auch der Dolmetscher alle Mühe hatte. Assad I. behauptete, zunächst von dem 43-Jährigen in der Küche mit einer Gabel oder einem Löffel angegriffen worden zu sein, dabei sei er an Brust und Ringfinger verletzt worden. Zudem habe der Mann seine Mutter und Schwester massiv beleidigt. Erst dann habe er mit der Faust zugeschlagen. Der Mann sei daraufhin gegen die Badezimmertür gestolpert, zu Boden gegangen und habe sich dabei die Verletzungen zugezogen.

 

Hintergrund des Streits sei gewesen, dass der 43-Jährige sich geweigert habe, die Gemeinschaftsräume der Wohnung vernünftig zu putzen. Die in seinem Zimmer gefundenen Tassen, mit denen er mutmaßlich zugeschlagen haben soll, nehme er immer mit, da sein Mitbewohner ständig dreckiges Geschirr zu den sauberen Sachen gestellt habe, berichtete der 30-Jährige. Der Polizei warf Assad I. zudem vor, dass ihn die Beamten ausgelacht, ausgesperrt und gezwungen hätten, etwas zu unterschreiben. Auch Fotos seiner Verletzungen an der Brust würden in der Akte fehlen, obwohl diese gemacht worden seien.

 

Ganz anders klang die Version des 43-Jährigen. Dieser erzählte, dass er damals von der Arbeit gekommen sei und etwas gegessen habe, als Assad I. in die Küche gekommen und nach der Aufforderung zum Putzen sofort aggressiv geworden sei. Nachdem seine Familie, sein Gott und seine Religion von dem Angeklagten wüst beleidigt worden seien, habe der ihn mit der Tasse einmal geschlagen. Einem zweiten Schlag habe er ausweichen können. Später sei ihm schwindelig geworden und er sei zweimal zu Boden gegangen, berichtete der Mann. Dass er Assad I. verletzt habe, sei eine Lüge, mit der sich der Angeklagte schützen wolle, so der Zeuge.

 

Seit Assad I. im Februar in die Wohnung eingezogen ist, sei es immer wieder zu Streitigkeiten wegen der Sauberkeit gekommen. Unter anderem habe der Angeklagte auch den Toilettenschlüssel mehrfach versteckt. Auch der dritte Mitbewohner lebe in Angst vor Assad I. behauptete der Waldbröler. Dass beide Männer immer noch in derselben Wohnung leben, stieß aufgrund dieser Schilderungen beim Staatsanwalt durchaus auf Unverständnis.

 

Wenig hilfreich war die Aussage eines weiteren Nachbarn (32). Der sagte zwar aus, dass er Lärm gehört habe und für wenige Sekunden durchs Fenster gesehen habe, dass der 43-Jährige den Angeklagten festgehalten habe – mehr aber auch nicht. Eingegriffen habe er nicht, sondern sei sofort verschwunden, weil er nichts mit Polizei und Justiz zu tun haben wolle, um seinen Ruf unter seinen Freunden nicht zu beschädigen.

 

Nachdem dann zudem einer der beteiligten Polizisten aussagte, dass er nichts von dem Schwächeanfall des 43-Jährigen mitbekommen habe, weil seine nicht geladene Kollegin diesen vernommen habe, reichte es dem Richter. Aufgrund der aktuellen Beweislage könne er derzeit nicht „zu der Überzeugung kommen, dass die Tat nur vom Angeklagten ausgegangen ist“.

 

Der Prozess wird neu aufgerollt

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