BLAULICHT
Freispruch: Teilnahme an nächtlichem Raub nicht nachzuweisen
Waldbröl – 45-Jährigem wurde vorgeworfen, zusammen mit zwei weiteren Männern in ein Haus eingestiegen zu sein – Eine Frau wurde dabei bedroht – Indizien nicht annähernd ausreichend.
Von Lars Weber
Diese Nacht ist für Heike O. (Anm.d.Red.: Alle Namen verändert) ein einziger Albtraum gewesen. Drei Männer dringen am 18. Mai des vergangenen Jahres gegen 3 Uhr nachts in das Wohnhaus in Waldbröl ein. Die Frau befindet sich allein im Haus. Einer der Männer sucht sie auf, hält sie fest und den Mund zu, während die anderen Täter die Räume nach Wertgegenständen durchsuchen. Der Mann droht ihr, sie solle zeigen, wo Geld und Wertgegenstände sind. Sie erbeuten schließlich ein Handy und ein wenig Schmuck. Am Montag ist der Fall vor dem Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Andreas Dubberke verhandelt worden. Auf der Anklagebank nahm Alexander P. Platz. Die Staatsanwaltschaft vermutete in dem 45-Jährigen einen der Täter. Beweise dafür fand das Gericht am Montag aber keine, sodass ein Freispruch die logische Folge war.
Angeklagt war Alexander P. wegen gemeinschaftlichen einfachen Raubes. „Einfach“ auch deshalb, weil bei der Bedrohung Heike O.s keine Waffe zum Einsatz kam. Ein weiterer Tatverdächtiger werde gesondert verfolgt. Beim dritten Mann ist die Identität ungeklärt. Der 45-Jährige kündigte über seinen Verteidiger an, sich schweigend zu verteidigen und verzichtete dementsprechend auf eigene Angaben. Tatsächlich zeichnete sich früh ab, dass es für das Schöffengericht schwierig werden könnte, dem Angeklagten eine Teilnahme an dem Raub nachzuweisen. Der Rechtsanwalt von Alexander P. konnte gar bei jedem Zeugen auf jegliche Rückfragen verzichten.
Im Zentrum stand die Aussage von Heike O., die aktuell im Ausland wohnt und extra nach Waldbröl angereist war. Während ihrer emotionalen Schilderung der Ereignisse in der besagten Nacht musste sie immer wieder eine kurze Pause machen, sich wieder fangen. Sie erinnerte sich, früh ins Bett gegangen zu sein. Ihr Vater wurde zu dieser Zeit seit zwei Tagen vermisst – später stellte sich heraus, dass er verstorben war. Die Situation wühlte Heike O. auf. Gegen 3 Uhr wachte sie von dem Geräusch eines Schlüsselbunds an der Haustür auf. „Ich war sofort wach, dachte, das könnte mein Vater sein.“ Stattdessen kamen die Männer zu ihr.
Obwohl sie unmaskiert waren, konnte sie nicht viel erkennen. Der Mann, der sie festhielt, hielt ihr nicht nur den Mund, sondern auch die Augen zu. Nur Umrisse und Vermutungen konnte sie zu den zwei anderen Unbekannten anstellen. Einer sei eher klein und mager gewesen – diese Beschreibung traf auf Alexander P. nicht zu. Der andere etwas korpulenter mit langen Haaren und einem langen Bart – eine Beschreibung, die nur bei Statur und Bart einigermaßen passte. Allerdings trägt der Angeklagte inzwischen Glatze – und die späteren Zeugenaussagen legten nahe, dass er diese Frisur schon lange hat.
Vermeintlich erkannt haben möchte Heike O. jenen Mann, der sie festhielt – und zwar an der Stimme. Dabei soll es sich um einen Arbeiter handeln, mit dem ihr Vater einige Geschäfte gemacht hatte. Zu diesem Arbeiter hatte Alexander P. tatsächlich eine Verbindung. Sie waren Kollegen und führten unter anderem Renovierungsarbeiten im Auftrag des Vaters aus. Wie ein Zeuge später mitteilte, sollen beide für einen Job nicht bezahlt worden sein – hier sah die Staatsanwaltschaft offensichtlich ein Motiv für die Tat.
Dass der 45-Jährige überhaupt in Untersuchungshaft kam – er wurde Ende April dieses Jahres in Riga festgenommen -, lag an einer schwarzen Jacke, die am Tatort im Erdgeschoss gefunden wurde. In der Jackentasche war ein Überweisungsbeleg ins Ausland auf den Namen des Angeklagten. Heike O. sagte nun aber vor Richter Dubberke aus, dass sie sicher sei, dass diese Jacke dem ihr bekannten Mann gehört habe und er das Kleidungsstück auch mit sich genommen hatte, als sich die Situation in der Tatnacht aus dem ersten Stock eine Etage tiefer verlagert hatte. „Einen sicheren Rückschluss darauf, dass der Angeklagte am Tatort war, liefert der Beleg nicht“, sagte Richter Dubberke später. Unter Kollegen könne das Papier überall in die Jacke gekommen sein.
Nach der Aussage der Geschädigten blieben weitere Indizien oder gar Beweise, die für eine Täterschaft des 45-Jährigen gesprochen hätten, auch nach den Aussagen der weiteren Zeugen aus. Richter Dubberke verzichtete anschließend darauf, sämtliche vorliegende Analysen und Gutachten zu verlesen. Lediglich auf das DNA-Gutachten verwies er noch, das den Angeklagten in keinster Weise mit dem Tatort in Verbindung brachte. Ohne DNA-Treffer, ohne passende Täterbeschreibung und ohne weitere belastende Indizien, blieb der Staatsanwaltschaft nur noch übrig, einen Freispruch zu beantragen – dem schloss sich die Verteidigung natürlich an. Das Schöffengericht brauchte keine lange Beratung für eben dieses Urteil. Der Haftbefehl wurde umgehend aufgehoben. Für seine Zeit in der U-Haft muss die Landeskasse Alexander P. entschädigen.