BLAULICHT

Gegen Balkontür geschleudert: Ehestreit landet vor dem Amtsgericht

pn; 08.01.2026, 13:30 Uhr
Symbolfoto: OA ---- Am Donnerstag musste sich ein Lindlarer wegen des Vorwurfes der Körperverletzung vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.
BLAULICHT

Gegen Balkontür geschleudert: Ehestreit landet vor dem Amtsgericht

pn; 08.01.2026, 13:30 Uhr
Waldbröl – Nach mehr als zwei Jahren fand ein ausgearteter Ehestreit in Morsbach vor dem Amtsgericht Waldbröl ein juristisches Ende – Die Eheleute schweigen zum Wohl ihrer Kinder.

Von Peter Notbohm

 

Zwei Kinder gingen aus der Ehe von Mehmet E. und Aylin E. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) hervor. Doch von Liebe kann inzwischen keine Rede mehr sein. Zwar sind der 35-Jährige und die 36-Jährige noch verheiratet, das Paar lebt aber längst getrennt. Kontakt gibt es eigentlich nur noch wegen der gemeinsamen Kinder, am Donnerstag traf man sich nun allerdings auch vor dem Amtsgericht Waldbröl.

 

Hintergrund war ein ausgearteter Ehestreit im Oktober 2023 in der damaligen gemeinsamen Wohnung in Morsbach. Laut Anklage hatte der 35-Jährige seine Frau am rechten Oberarm gepackt, ihr den Arm verdreht und sie gegen eine Balkontür geschleudert, wodurch Aylin E. Schmerzen am Rücken erlitt. Zudem zog sie sich eine Prellung am rechten Oberarm zu. Gegen den 36-Jährigen wurde im Dezember 2024 ein Strafbefehl in Höhe von 2.100 Euro erlassen, wogegen er allerdings Einspruch einlegte, wodurch es nun zu einer Hauptverhandlung kam. Es war nicht das einzige Verfahren wegen häuslicher Gewalt. Ein weiteres Verfahren zwei Jahre zuvor war mit einem Freispruch geendet.

 

Dass auch das neuerliche Verfahren nicht mit einer Strafe, sondern mit einer Einstellung nach Paragraf 153 II der Strafprozessordnung endete, lag vor allem daran, dass beide Beteiligten vor Gericht schwiegen. Sein Mandant könne zwar vieles erzählen, er wolle aber kein weiteres Öl ins Feuer gießen, die aktuelle Situation sei ruhig und der Umgang mit den Kindern funktioniere gut, sagte der Rechtsanwalt von Mehmet E.: „Beide leben ihr Leben.“ Aylin E., die nach Aktenlage bislang mehrfach die Fortsetzung des Verfahrens gewollt habe, nahm überraschend ihr Aussageverweigerungsrecht als Ehefrau wahr. Das Verhältnis zu ihrem Noch-Ehemann sei zwar weiterhin „nicht gut“, sagte sie, sie wolle aber nicht noch mehr Ärger verursachen.

 

Damit wurde auch die Vernehmung der damals beteiligten Polizeibeamten sowie der Schwester der 36-Jährigen obsolet. Aus dem von der Verteidigung erhofften Freispruch wurde aber dennoch nichts. „Dafür müssten wir am ganz großen Rad drehen“, sagte die Staatsanwältin. Das Gericht hätte noch die Möglichkeit gehabt, mit einer Erzieherin und einem Verfahrensbeistand über Gespräche mit den beiden Kinder zu sprechen, schlug aber stattdessen eine Einstellung vor. „Zum Wohle der Kinder machen wir das mit“, so der Verteidiger.

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