BLAULICHT

Geldstrafe nach Spuckattacken-Vorwurf

lw; 02.04.2024, 15:08 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Geldstrafe nach Spuckattacken-Vorwurf

lw; 02.04.2024, 15:08 Uhr
Waldbröl – Drei Angeklagte erschienen nicht zur Verhandlung am Amtsgericht – Strafbefehl erlassen.

Von Lars Weber

 

Leer geblieben ist die Anklagebank bei der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Waldbröl. Eigentlich hätten sich zwei Männer und eine Frau aus Morsbach vor Richter Kevin Haase wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten sollen.  Konsequenzen hatte das unentschuldigte Fernbleiben trotzdem, obwohl die mündliche Verhandlung ausblieb. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ Richter Haase Strafbefehle gegen die drei. Sie werden nun zur Kasse gebeten.   

 

Zugegen waren die mutmaßlich Geschädigten als Zeuginnen. Die beiden Frauen sollen in einen Vorfall in Morsbach Ende Juli vergangenen Jahres involviert gewesen sein. Dabei sollen sie im Auto unterwegs gewesen sein, als es zu einem Zusammenstoß mit einem Hund gekommen sein soll. Zwar hätten weder Hund noch Auto Schaden genommen, eskaliert sein soll die Situation trotzdem. So sollen die Frauen nach dem Unfall von allen drei Angeklagten bespuckt worden sein.

 

Wie sich der Vorfall wirklich zugetragen hat, bleibt nun vorerst im Dunkeln. Da die mündliche Verhandlung ausblieb, durften auch die beiden Zeuginnen keine Angaben machen. Stattdessen verhängte das Gericht gegen eine weitere Zeugin, die sich bei den Angeklagten befunden haben soll, ein Ordnungsgeld über 300 Euro. Ebenso wie die beiden Männer und die Frau war auch sie unentschuldigt der Verhandlung ferngeblieben.

 

Die verhängten Geldstrafen bewegen sich je nach Einträgen im Vorstrafenregister zwischen 800 und 1.500 Euro. Ob die Strafen Bestand haben, muss abgewartet werden. Die Angeklagten können gegen den Strafbefehl vorgehen – das würde sich jedoch nur lohnen, wenn sie das nächste Mal auch tatsächlich am Amtsgericht erschienen.

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