BLAULICHT

Gesprengter Zigarettenautomat: 19-Jähriger legt vor Gericht Geständnis ab

pn; 13.01.2024, 06:00 Uhr
Archivfoto: Polizei OBK ---- In der Schloßstraße wurden vergangenes Jahr gleich mehrere Anschläge auf Zigarettenautomaten verübt.
BLAULICHT

Gesprengter Zigarettenautomat: 19-Jähriger legt vor Gericht Geständnis ab

pn; 13.01.2024, 06:00 Uhr
Waldbröl/Nümbrecht – Am Amtsgericht Waldbröl hat ein Nümbrechter Glück, dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird – Er kommt um eine lange Haftstrafe herum.

Von Peter Notbohm

 

Anfang des vergangenen Jahres waren sie der nächtliche Schrecken im Kreissüden – vor allem für Automatenaufsteller: Unbekannte, die Zigarettenautomaten rund um Waldbröl und Nümbrecht aufsprengten. Zumindest einer dieser Fälle wurde nun teilweise aufgeklärt. Vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Waldbröl musste sich am Donnerstag Michael F. (Anm.d.Red.: Name geändert) verantworten. Sieben teilweise angesengte Zigarettenschachteln hatte die Polizei am 28. Februar 2023 bei dem inzwischen 19-jährigen Nümbrechter gefunden, als sie 500 Meter entfernt von dem aufgesprengten Automaten den jungen Mann festgenommen hatte – er soll von den Beamten aufgegriffen worden sein, als er gerade einen Joint rauchte. Angeklagt war er auch, weil die Polizei am 22. Juli bei ihm bei einer Kontrolle an einer Bushaltestelle 3,93 Gramm Marihuana gefunden hatte.

 

Dass der Auszubildende, der von seiner Mutter begleitet wurde, am Ende mit einem dunkelblauen Auge in Form eines Arrests und einer Geldstrafe davonkam, hatte mehrere Gründe. Trotz intensiver Ermittlungen der Polizei (u.a. wurde sein Handy ausgewertet) konnte kein Zusammenhang zu weiteren Sprengungen festgestellt werden. Michael F. war zudem wohl nur ein Mitläufer, der den „Polen-Böller“, mit dem der Automat in der Nümbrechter Schloßstraße zerstört wurde (Schaden: 1.500 Euro), weder angeschafft noch angezündet hat.

 

Vor Gericht legte der 19-Jährige ein Geständnis ab, wonach er in sicherer Entfernung lediglich Schmiere gestanden habe. Wer seine Mittäter waren, dazu schwieg er auf der Anklagebank. Sein Rechtsanwalt sagte lediglich, dass ein Anderer den Böller in den Schlitz gelegt und angezündet habe: „Mein Mandant ist dann hingerannt und hat ein paar umherfliegende Packungen mitgenommen und ist stiften gegangen, nachdem ein Anwohner sie angebrüllt hat.“ Die verschwundene Geldkassette vermutet die Staatsanwaltschaft bei einem der anderen Täter. Gegen einen weiteren jungen Mann wurde das Verfahren abgetrennt, gegen einen anderen wurde es nie eröffnet.

 

Von seinen Eltern habe er sich Zuhause „ein paar Takte anhören“ müssen, sagte Michael F. Obwohl er zum Tatzeitpunkt bereits volljährig war, hat er einige Wochen Hausarrest aufgebrummt bekommen. Zu seinen damaligen Freunden habe er keinen Kontakt mehr und könne daher auch nicht sagen, warum der mutmaßliche Mittäter zur Verhandlung trotz Zeugenladung nicht aufgetaucht ist – ihn erwartet ein Ordnungsgeld. Die Jugendgerichtshilfe konnte bei dem 19-Jährigen, der wegen kleinerer Delikte vorbestraft ist, eine Reifeverzögerung nicht ausschließen und attestierte ihm zudem keine schädlichen Neigungen.

 

„Es tut mir sehr leid, was ich getan habe. Drogen sind für mich kein Thema mehr. Ich habe Zukunftspläne gemacht und will nie wieder in eine solche Situation kommen“, sagte der Angeklagte. Worte, die ihm der Staatsanwalt nur bedingt glaubte und forderte neben einer Geldstrafe und einer Suchtberatung im Rahmen des Jugendschutzgesetzes die Schuld des Nümbrechters festzustellen und ihn unter eine zweijährige Beobachtung zu stellen. Die Verteidigung sprach hingegen von einem minderschweren Fall und beantragte eine Geldstrafe nebst Sozialstunden.

 

Einzelrichter Carsten Becker wählte einen Mittelweg und verurteilte ihn wegen gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro, drei Terminen bei der Suchtberatung der Caritas sowie einem Freizeitarrest, durch den der Nümbrechter ein Wochenende in einem Gefängnis verbringen muss. Zudem muss er seine DNA bei den Behörden hinterlegen und auch sein IPhone bekommt er nicht zurück.

 

In seinem Urteil sprach der Vorsitzende von einer „nicht besonders professionellen Herangehensweise“ der Täter: „Auch wenn wir bei ihnen keine schädlichen Neigungen sehen, muss ihnen trotzdem vor Augen geführt werden, dass das keine Kleinigkeit war, sondern ein Verbrechen, das bei Erwachsenen nicht unter unter einem Jahr bestraft wird.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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