BLAULICHT

GPS-Tracker im Kofferraum der Ehefrau versteckt

lw; 29.01.2025, 18:00 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

GPS-Tracker im Kofferraum der Ehefrau versteckt

lw; 29.01.2025, 18:00 Uhr
Waldbröl – 48-Jähriger stand unter anderem wegen des Vorwurfs der Nachstellung vor Gericht – Partnerschaft zerbrach nach einer Krankheitsdiagnose.

Von Lars Weber

 

Drei Kinder haben Karl O. und seine Frau zusammen, das älteste von ihnen ist bereits volljährig. Das zeigt: Die Ehe hat offensichtlich gute Zeiten gehabt. Im Falle des 48-Jährigen und seiner Partnerin nahm die Beziehung aber irgendwann die falsche Ausfahrt, weshalb sich Karl O. am Mittwoch am Amtsgericht Waldbröl verantworten musste. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem Nachstellung, aber auch Bedrohung oder Beleidigung. Nach der Aussage des Beschuldigten blieb jedoch nicht viel von der Anklage übrig. Er zeichnete das Bild einer Ehe, die spätestens nach einer bei ihm diagnostizierten Krebserkrankung nicht mehr funktionierte. Die Vorsitzende Richterin Christina Knauer stellte das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig ein.

 

Die Anklageschrift sparte dabei nicht an Details. Sämtliche Vorkommnisse sollen sich zwischen April 2022 und August 2023 abgespielt haben, vieles rund um die Wohnung der Ehepartner in Waldbröl. Angefangen habe es mit der Krebsdiagnose bei dem Angeklagten, nach der er die Kontrolle über das Leben seiner Frau übernommen haben soll. Unter anderem soll er ihr verboten haben, das Haus zu verlassen. Sogar mit Selbstmord habe er ihr gedroht, sollte sie nicht gehorchen. Es folgten Beleidigungen und Bedrohungen. Nachdem er eigentlich aus der gemeinsamen Wohnung gezogen war, soll er einfach wieder eingezogen sein, soll Post unterschlagen haben oder auch den Sperrmüll bestellt haben, damit sie ihre Möbel aus der Wohnung räumt. Zuletzt soll er auch einen GPS-Tracker in ihrem Kofferraum versteckt haben, um ihr folgen zu können.

 

Bevor Richterin Knauer den Angeklagten befragte, wies sie auf diverse Mängel bei der Anklageschrift hin. Diese basierte offenbar auf der Aussage der Ehefrau im Rahmen der Strafanzeige aus dem Sommer 2023. Allerdings fehlten bei den Vorwürfen wie der Beleidigung oder auch der Bedrohung zwingend notwendige zeitliche Angaben. Außerdem schien die Staatsanwaltschaft in manche Aussagen der Frau mehr hineininterpretiert zu haben, als notwendig gewesen wäre. Dies betraf beispielsweise den Vorwurf einer sexuellen Belästigung. Und so ging es der Richterin und dem Staatsanwalt vor allem um die Verwendung des GPS-Trackers.  

 

Kai O. sagte klar, dass auch ein bisschen Wahrheit in der Anklage stecke. In den meisten Fällen sei es aus seiner Sicht aber ein wenig anders gelaufen, als von der Staatsanwaltschaft geschildert wurde. Beispielsweise sei er aus der gemeinsamen Mietwohnung nie ausgezogen, sondern hatte diese nur während einer Auszeit mit seiner Frau verlassen. „Damit die Familie Ruhe findet.“ Auch habe er nicht den Sperrmüll gerufen, um seine Frau vor vollendete Tatsachen zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Wohnung schon gekündigt gewesen.

 

Nachdem bei ihm die Krankheit festgestellt worden sei, habe sich vieles geändert. Es habe zunächst nicht festgestanden, ob er überleben wird. Die Extremsituation habe sich in das Familienleben übertragen, immer mehr Dinge hätten sich hochgeschaukelt. Irgendwann traute er ihr nicht mehr, meinte, dass jemand Drittes ihr reinredet. Und so habe er in der Ferienzeit auch den GPS-Tracker bei ihr versteckt. „Ich wollte wissen, wo sie mit unseren gemeinsamen Kindern hinfährt.“ Zwei Wochen hielt der Akku des Geräts.

 

Nicht alles sei vorher gut gewesen in der Beziehung. Er habe sehr viel gearbeitet, sei viel unterwegs gewesen. Als Vater mache er sich viele Vorwürfe. Die zerrüttete Ehe befindet sich schon in der Scheidung, der Kontakt zu seinen Kindern ist ihm gerichtlich untersagt. Er habe sie schon zweieinhalb Jahre nicht mehr gesehen, sagte Kai O. mit Tränen in den Augen. „Ich habe losgelassen.“ Da das Gericht von einer Aussage der Noch-Ehefrau keine weiteren Erkenntnisse erwartete, wurde darauf verzichtet.

 

Richterin Knauer sah bei dem nicht vorbestraften 48-Jährigen keine Wiederholungsgefahr und schätzte wie die Staatsanwaltschaft auch eine Einstellung unter Auflage als ausreichend an. Da Kai O. gerade nur Bürgergeld bezieht, aber eine Arbeit in Aussicht hat, soll er innerhalb der nächsten fünf Monate insgesamt 250 Euro an das Kinderhospiz Sterntaler überweisen. Damit wäre der Fall erledigt. „In solchen Situationen gibt es selten Gewinner und Verlierer“, so der Staatsanwalt. „Meistens verlieren alle.“

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