BLAULICHT

Gummersbacher (39) soll Haus des Stiefvaters angezündet haben – ist er schuldfähig?

pn; 09.07.2026, 12:10 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Wegen schwerer Brandstiftung muss sich ein 39-jähriger Gummersbacher (hier mit seinem Verteidiger) vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft will ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen.
BLAULICHT

Gummersbacher (39) soll Haus des Stiefvaters angezündet haben – ist er schuldfähig?

pn; 09.07.2026, 12:10 Uhr
Gummersbach – Ein Schaden im hohen fünfstelligen Bereich entstand Anfang Januar bei einem Brand in Bernberg – Der mutmaßliche Brandstifter steht nun vor Gericht und soll aufgrund einer paranoiden Schizophrenie eine Gefahr für die Allgemeinheit sein.

Von Peter Notbohm

 

Am 10. Januar schlagen am frühen Nachmittag Flammen aus einem Doppelhaus im Gummersbacher Stadtteil Bernberg (OA berichtete). Küche und Wohnzimmer stehen bereits in Vollbrand als die Feuerwehr anrückt. Die Einsatzkräfte leisten ganze Arbeit, dämmen das Feuer zügig ein und verhindern, dass das Haus ein Raub der Flammen wird.

 

Trotzdem entsteht massiver Schaden an der linken Doppelhaushälfte, die Wohnung ist komplett verrußt und muss kernsaniert werden. Die Kosten werden zunächst auf etwa 80.000 Euro geschätzt, außer einer Entkernung ist bislang aber nichts passiert, weil der Eigentümer noch im Streit über die Kosten mit der Versicherung liegt.

 

Doch darum ging es am Mittwoch vor der 5. Großen Strafkammer am Landgericht Köln nicht. Es geht um den mutmaßlichen Brandstifter Stefan D. (Anm.d.Red.: Name geändert), der Stiefsohn des Hauseigentümers. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gummersbacher (39) schwere Brandstiftung vor. Er soll ein Polstermöbel mit einem Feuerzeug angezündet und anschließend das Haus verlassen haben. Das Feuer soll schnell um sich gegriffen und wesentliche Bestandteile des Gebäudes, wie Fenster- und Türrahmen sowie Böden und Decken in Brand gesteckt haben. Ins Gefängnis wird der Angeklagte aber selbst bei einer Verurteilung aller Voraussicht nach nicht müssen.

 

Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren, weil Stefan D. die Tat aufgrund einer seelischen Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll. Der Gummersbacher leidet seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seine kritische Handlungskontrolle krankheitsbedingt aufgehoben war. Weil auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihm ähnlich schwere Taten zu erwarten seien und er damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, will die Staatsanwaltschaft den 39-Jährigen auf unbestimmte Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen.

 

Vor Gericht hinterlässt Stefan D. einen verwirrten Eindruck. Gleich zu Beginn fragt er den Vorsitzenden Richter Peter Koerfers, ob er nicht aus der LVR-Klinik in Bedburg, wo er seit dem 11. Januar einstweilig untergebracht ist, wieder nach Marienheide überwiesen werden könne. „In Marienheide bin ich näher an meiner Mutter. Da bin ich nicht so verrückt“, sagt er.  

 

Auch seine Erinnerungen an den Tag des Brandes sind äußerst sprunghaft. Immer wieder muss Koerfers Nachfragen stellen. Ein Gangster habe ihn im örtlichen Supermarkt bedroht und sei ihm anschließend in die Wohnung gefolgt. Der Mann habe brennbare Sachen in das Haus geschafft, weil seine Haustür kaputt gewesen sei. Stefan D. erinnert sich noch an einen Aschenbecher aus Gummi, der habe aber nicht ihm gehört und hätte auch gar nicht brennen können, meint er. Er habe sogar versucht, das Feuer mit einer Decke zu löschen.

 

Laut Einsatzprotokollen soll die Polizei den Angeklagten damals mit einem Feuerzeug in der Hand angetroffen haben. „Ihr müsst Satan 22 Atombomben auf den Kopf jagen. Es geht um den Krieg gegen die Moslems“, soll er bei seiner Vorführung vor dem Haftrichter geäußert haben. In der LVR-Klinik soll er sich als Jesus bezeichnet haben. Wieder springt Stefan D. in seinen Erzählungen: Nun berichtet er, dass man ihm in der LVR-Klinik Spinnen in die Zigaretten drehen würde und es ihm dort nicht gutgehe. Den Richter fragt er erneut nach einem Krankenwagen nach Marienheide. In Bedburg leide er an Platzangst.

 

Es sind nicht die ersten Vorfälle mit dem 39-Jährigen, der bekundet im Rahmen seiner Krankheit früher auch Stimmen gehört zu haben. Im Herbst 2025 zuvor soll er schon einmal Aliens in seinem Wohnzimmer bekämpft und dabei Brandflecken an seiner Kleidung und am Mobiliar verursacht haben. Sein Stiefvater berichtet später, dass Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdienst in den letzten Monaten nahezu dreimal die Woche vor der Tür gestanden hätten. Immer wieder sei er in die Klinik nach Marienheide gebracht worden, auch in der Nacht vor dem Brand. Diese habe er aber auch regelmäßig wieder verlassen, weil er nur ambulant behandelt wurde.

 

„Er ist ein Pingpongball zwischen Richtern und Ärzten gewesen. Beide sagten, wir können nichts machen“, klagt der Rentner vor Gericht. „Er ist auf jeden Fall schwer krank und wir können nicht verstehen, dass er immer wieder nach Hause geschickt wurde“, berichtet er von regelmäßigen Panikattacken seines Stiefsohnes, Auch ihn selbst habe er häufig beleidigt oder bedroht. Auf Anraten der Polizei habe man den 39-Jährigen Ende 2025 schließlich sogar aus der Wohnung geschmissen, damit die Behörden mehr Handlungsspielraum erhalten. Doch als ihr Sohn nachts bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt vor der Tür gestanden habe, sei man weich geworden und habe ihn doch wieder in die Wohnung gelassen.

 

Nicht restlos von seiner Schuld überzeugt ist die Mutter des Angeklagten. Sie glaubt ihm, wenn er sagt, dass es ein Unglück gewesen sein soll. Stefan D. habe sie am Tag des Brandes noch gefragt, ob er eine Zigarette von ihr haben könne, obwohl er eine komplette Schachtel in der Hand gehalten habe. Auf sie habe er verwirrt gewirkt. Dann sei ihr Sohn wieder in die Wohnung gelaufen, obwohl diese längst in Flammen stand.  

 

Auch sie fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen. „Wenn die Klinik ihn nicht immer wieder rausgelassen hätte, sondern eine Einweisung nach PsychKG (Anm.d.Red.: Regelt den Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es dient der Gefahrenabwehr bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung und verpflichtet die Kommunen, Hilfe anzubieten. Die Unterbringung in einer Fachklinik erfolgt dabei als Ultima Ratio) angeordnet worden wäre, wäre das alles nicht passiert“, sagt sie. Wenn ihr Sohn medikamentös richtig eingestellt sei, „ist er ein sehr lieber und hilfsbereiter Mensch“.

 

Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 7. August erwartet.

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