BLAULICHT

Gummersbacher soll kleine Cannabisplantage betrieben haben

pn; 10.08.2023, 15:40 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Das Verfahren gegen einen 50-Jährigen am Amtsgericht Gummersbach musste ausgesetzt werden, um weitere Zeugen zu ermitteln.
BLAULICHT

Gummersbacher soll kleine Cannabisplantage betrieben haben

pn; 10.08.2023, 15:40 Uhr
Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach muss sich ein 50-Jähriger wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

Welchen Zweck hatte und vor allem wie groß war die Cannabisplantage, die Martin W. (Anm.d.Red.: Name geändert) in seinem Gartenhäuschen auf seinem Grundstück in einer Gummersbacher Ortschaft betrieben hat? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Amtsgericht Gummersbach beschäftigen. Angeklagt ist der 50-Jährige wegen Handels und Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen.

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es zwischen Oktober 2020 und dem 19. Oktober 2022 mindestens drei Ernten gab, nachdem sie bei einer Hausdurchsuchung auf dem Anwesen des Mannes neben 22 Pflanzentöpfe, auch mehrere Lüfter und Lampen gefunden hat. Von den Pflanzen wurden nur noch 0,21 Gramm Stängelrückstände gefunden. Hochgerechnet gehen die Ermittler von etwa 570 Gramm Gras je Ernte aus. Das Cannabis soll einen Wirkstoffgehalt von 27,5 Gramm THC gehabt haben. Der Grenzwert zur nicht geringen Menge beträgt sieben Gramm.

 

Über seine Rechtsanwältin ließ der Mann mitteilen, dass es stimme, dass er in dem Gartenhaus Cannabis angepflanzt haben – allerdings nur für den Eigenbedarf sowie für seine Ex-Frau und auch deutlich weniger als ihm vorgeworfen wird. Vor zwei Jahren habe er mit fünf Pflanzen begonnen, die er auch abgeerntet habe. Herausgekommen seien dabei 125 Gramm mit einem THC-Gehalt von 6,25 Gramm. Den Handel stritt er kategorisch ab. Im Sommer 2022 habe er dann versucht zehn Pflanzen anzusetzen, „aber leider hatte ich kein Händchen dafür“.

 

Die Blüten hätten sich spargelförmig entwickelt und mussten entsorgt werden. Anschließend habe er keine weiteren Versuche mehr gestartet. Als sein 14-jähriger Sohn im Sommer zu ihm gezogen sei, habe er auch das Kiffen eingestellt. Warum die Polizei bei ihm 22 Töpfe gefunden habe, wollte die Staatsanwältin anschließend wissen. Auch hierfür hatte er eine Erklärung: Er habe versucht, die Zucht zu retten und mehr Töpfe benötigt. Mehr Fragen ließ seine Verteidigerin anschließend nicht mehr zu. Sie beharrte auf der geringen Menge und wollte das Verfahren eingestellt sehen.

 

Dabei hatte sie die Rechnung aber ohne Staatsanwaltschaft und Schöffengericht gemacht. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt, um Sachverständige, Polizei und die Lehrerin des Sohnes des 50-Jährigen zu laden. Ihr soll sich der Junge offenbart haben.

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