BLAULICHT

Häftling flüchtet aus offenem Vollzug und wird direkt rückfällig

pn; 23.07.2026, 09:40 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls gegen einen 28-Jährigen aus Lüdenscheid wurde am Amtsgericht Gummersbach eingestellt.
BLAULICHT

Häftling flüchtet aus offenem Vollzug und wird direkt rückfällig

pn; 23.07.2026, 09:40 Uhr
Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach gesteht ein 28-Jähriger den Diebstahl einer Herrenhalskette im Wert von 999 Euro im Forum Gummersbach – Das Verfahren wird trotzdem eingestellt.

Von Peter Notbohm

 

Teilweise frustriert verlassen mehrere Zeugen das Gummersbacher Amtsgericht. Soeben hat ein Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Anna Bischoff das Verfahren gegen einen Mann aus Lüdenscheid (28) eingestellt – und das, obwohl Junis C. (Anm.d.Red.: Name geändert) vor Gericht gestanden hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, am 25. November 2024 im Juweliergeschäft Christ im Gummersbacher Forum eine Herrenhalskette im Wert von 999 Euro gestohlen zu haben. Auf seiner Flucht soll er von Zeugen festgehalten worden sein und sich dagegen gewehrt haben. Dabei erlitt ein Mann einen leichten Kratzer am rechten Ringfinger, weswegen Junis C. wegen räuberischen Diebstahls angeklagt war.

 

Besonders pikant: Der Angeklagte befand sich damals ohnehin auf der Flucht. Er war aus dem offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Attendorn ausgerissen. Das ist in Deutschland nicht strafbar. Er habe sich damals in die Galerie begeben, um zu klauen, gesteht Junis C. vor Gericht. Er habe Geld gebraucht, um seine Drogensucht zu finanzieren. Nachdem er sich die Halskette habe zeigen und anlegen lassen, sei er sofort losgelaufen. Im Zwischenbereich der beiden automatischen Schiebetüren sei er schließlich gestoppt und niedergerungen worden. Dagegen habe er sich gewehrt. „Absichtlich verletzen wollte ich aber niemanden. Es ging alles so schnell, dass es sein kann, dass ich ihn beim Losreißen verletzt habe“, so der 28-Jährige vor Gericht.

 

Bei der Polizei gab Junis C. laut eigener Aussage damals die Identität seines Bruders an, um nicht aufzufliegen. Einem Abgleich seiner Pass-ID hielt der Schwindel aber nicht lange stand. Inzwischen sitzt der 28-Jährige auch eine Verurteilung des Amtsgerichts Lüdenscheid ab, das ihn im Januar dieses Jahres wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Er habe damals aufgrund seiner Kokainsucht keine Kontrolle mehr über sich gehabt, berichtete der Lüdenscheider, dass er inzwischen auf die Therapievorbereitungsabteilung mit täglichen Drogenscreenings verlegt wurde. Seitdem sei er nicht mehr auffällig geworden. Abgeschlossen ist seine Vergangenheit aber noch nicht. Ihn erwarten noch zwei weitere Verfahren in Hagen.

 

Vor der Vernehmung der Zeugen eröffnete Richterin Bischoff allen Beteiligten anschließend, dass sie schon im Vorfeld überlegt habe, das Verfahren einzustellen, das aufgrund der fehlenden Rechtskräftigkeit des Urteils aus Lüdenscheid aber nicht gekonnt habe. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich dem nicht verschließen, da der räuberische Diebstahl aufgrund der fehlenden Beutesicherungsabsicht nur schwer nachzuweisen sei, weshalb das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilte, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Diebstahls in einem besonders schweren Fall in Betracht komme. Die Staatsanwaltschaft beantragte anschließend, das Verfahren im Hinblick auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil vom Amtsgericht Lüdenscheid nach Paragraf 154 StPO einzustellen, da die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.

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