BLAULICHT
Im Kampf gegen die Drogensucht: Bewährung trotz Bedenken
Waldbröl – Die Polizei hat bei einem 49-Jährigen diverse Drogen gefunden – Am Amtsgericht Waldbröl musste sich der Mann nun wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Als es am 1. Oktober 2024 an der Tür von Max G. (Anm. d. Red.: Name geändert) klingelte, stand kein gewöhnlicher Besuch vor der Wohnung. Polizisten waren mit einem Durchsuchungsbeschluss des Bonner Amtsgerichts zu dem heute 49-Jährigen gekommen. Im Raum stand der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln – und tatsächlich wurden die Beamten fündig. In der Wohnung sollen sie unter anderem sechs Töpfe mit acht Cannabispflanzen, eine Feinwaage sowie mehrere Dosen voller Betäubungsmittel gefunden haben. Vorm Haus sollen sie auf weitere Drogen gestoßen sein, die Max G. wohl, bevor er die Tür geöffnet hat, durchs Fenster geworfen haben soll. Wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich der Reichshofer am Montag vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen bei Max G. mehr als 60 Gramm Cannabis, rund 223 Gramm Marihuana, über 52 Gramm Haschisch, über 9 Gramm Kokain, rund 2 Gramm MDMA sowie weitere 174 Gramm Marihuana aufgefunden worden sein. Von einer geringen Menge konnte damit nicht mehr die Rede sein. Eigentlich komme der 49-Jährige aus einer bürgerlichen Familie, erklärte Rechtsanwalt Udo Klemt. „Die Drogenproblematik hatte er schon zur Schulzeit.“ Was folgte, waren Straftaten, Haftstrafen, viele Jahre in einer therapeutischen Lebensgemeinschaft und eine Therapie, Rückfälle, eine schwere Erkrankung sowie familiäre Schicksalsschläge und Belastungen – aber auch jahrelange cleane Phasen, wie Klemt betonte. Dabei habe das Sammelsurium an Drogen, das die Polizei im Oktober 2024 bei Max G. entdeckt habe, dessen Eigenbedarf gedient und sei nicht fürs Handeln bestimmt gewesen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte der 49-Jährige vollumfänglich ein. Aktuell sei er bei einer Firma als Arbeiter beschäftigt, habe ein unbefristetes Anstellungsverhältnis und zahle Unterhalt für sein Kind. Momentan nehme er keine Drogen, sagte Max G. Dazu legte er ein Drogenscreening aus dem vergangenen Januar vor. Richter Dubberke fragte: „Glauben Sie, dass Sie es schaffen werden?“ Während viele Angeklagte auf diese Frage wohl mit einem deutlichen „Ja“ antworten würden, reagierte Max G. anders. „Ich will und ich darf nicht mehr“, sagte er. Doch wenn in der Vergangenheit Vieles zusammengekommen sei, der Stress außergewöhnlich groß gewesen sei, sei er rückfällig geworden. „Ich kenne mich ziemlich gut. Aber ich weiß nicht, was in fünf Jahren ist“, antwortete er.
Mit seinen Straftaten hat Max G. das Bundeszentralregister reichlich gefüllt. 20 Einträge sind dort bislang zusammengekommen. 20 Einträge, die Richter Dubberke allesamt vorlas. Zum Großteil handelte es sich um Diebstähle und Wohnungseinbruchsdiebstähle. Der Richter sprach dabei von Beschaffungskriminalität. Begangen habe Max G. diese Taten aufgrund seiner BTM-Abhängigkeit. „Das Bundeszentralregister spiegelt das Leben meines Mandanten wider“, sagte Klemt in seinem Plädoyer. „Die Suchterkrankung wird sich nie wieder geben, aber er geht damit äußerst reflektiert um.“
Nicht zuletzt mit Blick auf die Vorstrafen und laufende Reststrafen forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstraße von zwei Jahren sowie eine Bewährungshilfe von drei Jahren und quartalsmäßige Drogenscreenings. Rechtsanwalt Klemt plädierte hingegen dafür, von einer Haftstrafe abzusehen. Hinter Max G. würden jahrlange cleane Phasen liegen. „Das macht deutlich, wie sehr er dagegen gekämpft hat. Er kämpft und hat Erfolg beim Kämpfen“, sagte Klemt. Wenn Max G. nun wieder in Haft müsse, werde er nach seiner Entlassung schlechter dastehen als zuvor – ohne Wohnung, ohne Arbeit und ohne die Möglichkeit, sich nun um seine Familie kümmern zu können. Stattdessen brachte Klemt eine Bewährungsauflage ins Spiel, die für Max G. wie ein Geländer wirken solle – um ihm bei seinem Kampf gegen die Drogensucht begleitend zu unterstützen.
Das Schöffengericht um Richter Dubberke zog sich lange zur Beratung zurück. Letztlich sprach das Gericht Max G. schuldig wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge. Verurteilt wurde der 49-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. „Was uns gefallen hat: Sie haben nicht versucht, uns anzulügen“, sagte der Richter. Auch wenn das Schöffengericht Bedenken habe, ob das gut gehen wird: „Wir geben Ihnen diese Chance. Durch einen Strafvollzug helfen wir Ihnen auch nicht weiter.“ Die Bewährung läuft erstmal für drei Jahre, kann aber verlängert werden. Außerdem erhält Max G. erneut eine Bewährungshilfe. Und er muss jedes halbe Jahr ein negatives Drogenscreening vorlegen. Sollte Max G. in dieser Zeit doch wieder rückfällig werden, muss er in den Strafvollzug.
Auf Rechtsmittel wurden verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.