BLAULICHT
Im Xanax-Rausch mehrere Frauen geschlagen
Waldbröl – Ein 25-Jähriger wurde am Amtsgericht verurteilt – Obwohl er Bewährungsversager ist, bekam er eine milde Strafe – „Der letzte Warnschuss“.
Von Lars Weber
Tagelang war ein Paar auf Drogen, dann eskalierte die Situation schließlich in mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen – und hat nun eine Verhandlung am Amtsgericht Waldbröl vor Richter Dr. Malte Zurbrügg zur Folge gehabt. Auf der Anklagebank musste der 25-jährige Paul J. (Anm.d.Red.: Alle Namen verändert) aus Eckenhagen Platz nehmen. Vorgeworfen wurden ihm unter anderem Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er soll nicht nur seine Ex-Freundin, sondern auch noch deren Freundinnen und seinen Bruder geschlagen haben. Das Problem: Viele Erinnerungen an die Geschehnisse hatte der Angeklagte aufgrund des Drogenkonsums nicht mehr. Nach der Vernehmung von neun Zeugen und fast vier Stunden Prozess stand trotzdem ein Urteil, das dem Bewährungsversager eine allerletzte Chance zugesteht.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen Paul J. und seine damalige Freundin Viola Z. am 5. November 2025 zunächst in der Wohnung des Angeklagten Cannabis, Kokain und die Trend-Droge Xanax (eigentlich ein verschreibungspflichtiger Angstblocker) konsumiert haben. Als der Bruder von Paul J. vorbeischaute, soll es zum Streit gekommen sein, in dessen Folge der Angeklagte seinem Bruder mit einem Schlag ins Gesicht das Jochbein gebrochen haben soll. Später soll er dann auch seine Freundin geschlagen haben, was drei ihrer Freundinnen auf den Plan rief. Am Auto des Angeklagten kam es zur Auseinandersetzung. Zwei der Freundinnen sollen dabei ebenfalls jeweils einen Schlag abbekommen haben.
Obwohl die Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits Bekanntschaft mit Paul J. gemacht hatte, war der Abend für das Paar noch nicht vorbei. Er führte sie zur Klinik in Eckenhagen, wo der 25-Jährige eine Frau beleidigt haben soll. Schließlich blieb Beamten keine andere Wahl mehr, als den Mann zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam zu nehmen. Er soll sich dagegen gewehrt haben und später im Streifenwagen in Richtung Ausnüchterungszelle einem Polizisten gedroht haben, ihm ins Gesicht zu treten. Bei der Durchsuchung des Angeklagten fand die Polizei schließlich noch 0,31 Gramm Kokain.
Streng genommen erinnerte sich Paul J. vor allem noch an zwei Dinge: Daran, wie er an „zwei oder drei Tagen“ vor den Ereignissen mit Viola Z. viel Xanax, Cannabis und ein wenig Kokain konsumiert hat. Und daran, wie er in der Ausnüchterungszelle wieder zu sich kommt. Alles dazwischen hing für den Mann im Nebel, der sich nur stellenweise lüftete. Wie später der rechtsmedizinische Gutachter dem Gericht erklärte, sind die Gedächtnislücken beim Konsum von Xanax nichts Ungewöhnliches. Eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit sei gegeben gewesen.
Richter Zurbrügg versuchte trotzdem, den Tag, den Abend und die Nacht mit dem Angeklagten zu rekonstruieren. In der Beziehung, die sowohl Paul J. als auch Viola Z. als toxisch beschrieben, sei Drogenkonsum und Streit an der Tagesordnung gewesen. Xanax sei aber selten genommen worden. „Ich hatte keine guten Erfahrungen damit gemacht.“ An diesem Tag sollten einige weitere schlechte Erfahrungen dazukommen.
Worum es bei dem Streit mit seinem Bruder ging, wisse er nicht mehr. „Ich habe Stress gemacht und er wollte mich schlafen legen“, sagte Paul J. An den Schlag könne er sich gar nicht mehr erinnern. Mit seinem Bruder sei aber alles wieder gut. Der Bruder selbst erschien trotz Ladung nicht vor Gericht, der Vorwurf wurde nicht weiterverfolgt. Auch an die anderen Schläge hatte er höchstens vage Erinnerungen. So habe er einer der Freudinnen eine Backpfeife verpasst, weil diese ihn bespuckt haben soll.
Viola Z. war 16, als sie zusammengekommen sind. Sie zeichnete das Bild einer Beziehung, die von viel Gewalt und Drogen geprägt gewesen sei. Er habe sie häufiger geschlagen, ihr das Handy weggenommen oder sie eingesperrt. Aber sie kam nicht gut von ihm los. An jenem Tag habe es mal wieder Streit gegeben. Sie habe eine Sprachnachricht an eine Freundin geschickt, dass sie Angst habe. Sie seien im Auto gewesen, als die drei Freundinnen eintrafen. Laut den Zeugenaussagen sei Viola Z. mit der flachen Hand geschlagen worden und mindestens eine der Freundinnen mit der Faust. Diese habe drei Wochen noch Schmerzen am Kiefer gehabt. Bei einer der Freudinnen hatte Paul J. nach dem Tag angerufen und gefragt, was er überhaupt alles getan habe – und sich auch entschuldigt. Die Beleidigung einer Patientin an der Klinik wurde von dieser bestätigt.
„Unfassbar viel passiert“ sei an diesem Abend und in der Nacht, sagte einer der Polizisten aus. Viermal rückte man aus, bevor der Angeklagte schließlich mitgenommen wurde. Bei der Ingewahrsamnahme habe die Freundin noch unbedingt zu ihm gewollt. Auch sie musste beruhigt werden – und das sei der Moment gewesen, wo sich der 25-Jährige losreißen wollte. Die Bedrohung im Streifenwagen sei zwar gefallen – der Mann habe aber fixiert auf dem Rücksitz keinerlei Chance gehabt, seine Drohung in die Tat umzusetzen.
Seit 2017 gab es einigermaßen regelmäßig Urteile gegen den Angeklagten, auch wegen Beleidigung und Körperverletzung. Bewährungsversager sei er bereits, dieses Mal auch einschlägig. Dass das Plädoyer der Staatsanwaltschaft trotzdem noch mit dem Antrag auf eine Haftstrafe über sieben Monate auf Bewährung milde ausfiel (die Verteidigung plädierte für eine Geldstrafe), lag an den sozialen Umständen. Zwar sei eine erste Ausbildung gescheitert. Nach einer Entgiftung und einer Auseinandersetzung mit seinen Problemen hat der Angeklagte gerade erst eine neue Ausbildung angefangen. „Das ist begrüßenswert“, sagte auch seine Bewährungshelferin, die allerdings klarmachte, dass ein Anti-Gewalt-Training unverzichtbar sei.
Die Tatvorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung, der Beleidigung, des Drogenbesitzes und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sah Richter Zurbrügg als erwiesen an. Er verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Haft – nochmals zur Bewährung. Damit habe er sich schwergetan. Doch die begonnene Ausbildung habe ihn dazu bewogen. „Wie nachhaltig das nun ist, wird sich zeigen.“ Drei Jahre darf er sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Bewährungshelferin bleibt an seiner Seite. Über sie soll der 25-Jährige sich um ein Anti-Gewalt-Training bemühen. „Dies ist der letzte Warnschuss", betonte Richter Zurbrügg deutlich. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet. Das Urteil ist also rechtskräftig.