BLAULICHT
Kinderporno im Dropbox-Ordner: 26-Jähriger vor Gericht
Waldbröl – Nümbrechter muss sich am Amtsgericht Waldbröl verantworten – Erklären kann er sich die Videos auf seinem Rechner nicht – Das Verfahren wird gegen eine Geldzahlung eingestellt.
Von Peter Notbohm
Wie schnell man wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte vor Gericht landen kann, musste nun ein 26-Jähriger aus der Gemeinde Nümbrecht erfahren. Die Staatsanwaltschaft warf Stefan L. (Anm.d.Red.: Name geändert) vor, zwischen dem 9. Februar 2019 und dem 13. Dezember 2021 insgesamt fünf Videodateien (vier mit jugendpornografischem und eins kinderpornografischem Inhalt) in seinen Dropbox-Ordner heruntergeladen zu haben.
Vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Dort lag das Verfahren nicht zum ersten Mal, es musste immer wieder aufgeschoben werden. Erklären könne er sich die Videos auf seinem Rechner nicht, ließ Stefan L. über seinen Verteidiger erklären. Seine Vermutung: Entweder wurde er Opfer eines Hackers (der Angeklagte gab an, dass er über die PC-Spieleplattform Steam durch einen Hacker um 250 Euro betrogen wurde) oder die Dateien müssen sich schon auf dem Rechner befunden haben, als er diesen gebraucht gekauft hat. Dropbox habe er zwar installiert, den Cloud-Dienst aber nicht genutzt.
Den Computer habe er im Frühjahr 2018 über eBay Kleinanzeigen erworben. Wo und von wem? Diese Frage des Richters konnte der Angeklagte nicht mehr beantworten. Er erinnere sich nur noch daran, dass er etwa 45 Minuten lang unterwegs gewesen sei und der Verkäufer etwa Ende 30 Jahre alt gewesen sei und keinen Bart getragen habe. Unterlagen über den Erwerb habe er nicht mehr.
Ende 2020 habe er den Computer wieder weiterverkauft, aber die Festplatten behalten, um diese in einen neuen PC einzubauen, den er sich 2021 zusammengestellt habe. Dieser Computer wurde dann auch bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt. Mit Ausnahme der fünf Dateien fanden Ermittler allerdings keine weiteren verdächtigen Dateien.
Unterstützt wurde Stefan L. vor Gericht von seiner damaligen Freundin (heute 25). Sie bestätigte den Computerkauf, konnte sich aber ebenfalls nicht mehr an den Ort erinnern. Nur ein altes, ungepflegtes Mehrfamilienhaus sei ihr in Erinnerung geblieben. Von Kindern habe sich ihr Ex-Freund immer ferngehalten, sagte sie.
Über eine Stunde wurde im Anschluss ein Ermittler der Polizei mit Fragen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gelöchert. Der Hinweis auf den Computer des Nümbrechters hatte man durch das National Center for Missing & Exploited Children, eine Organisation aus den USA, erhalten. Über das FBI, das BKA und das LKA waren die Ermittler über IP-Adressen und ein Google-Konto schließlich im Südkreis gelandet. Ausschließen, dass Stefan L. Opfer eines Hackerangriffs geworden ist, konnte der Polizist nicht. Sicher sei nur, dass Dropbox Minuten vor dem Download über den Browser Chrome angesteuert worden sei. Ob die Videos überhaupt angeschaut worden sind, konnte er aber nicht mit endgültiger Sicherheit bestätigen.
Staatsanwaltschaft und Gericht war das zu wenig für eine Verurteilung, zumal sich das Verfahren bereits über mehrere Jahre zog. Auf Vorschlag des Richters wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Als Auflage muss Stefan L. 2.100 Euro an den Verein nina+nico, der sich unter anderem um Opfer sexualisierter Gewalt kümmert, sowie 1.400 Euro an die Staatskasse zahlen. Auch den beschlagnahmten Computer erhält er nicht zurück.
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