BLAULICHT
LSD verschenkt, vor Gericht gelandet
Waldbröl – Reichshofer (25) wird am Amtsgericht Waldbröl zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – Seine Drogen hatte er auch per Post bekommen.
Von Peter Notbohm
Eigentlich war es nur ein Freundschaftsdienst unter befreundeten Nachbarn. Doch dieser hätte Kevin T. (Anm.d.Red.: Name geändert) beinahe ins Gefängnis gebracht. Umsonst habe der heute 25-jährige Reichshofer im August 2023 einem damals 16-jährigen Nachbarsjungen zwei LSD-Blotter gegeben. Das behauptete zumindest seine Rechtsanwältin vor Gericht, wo sich der junge Mann am Montag wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen Handels mit Betäubungsmitteln in einem weiteren Fall vor einem Schöffengericht verantworten musste. Sie sprach von einem „Gefallen unter Freunden und keinem klassischen Drogenverkauf“.
Die mit Motiven bunt bedruckten "Pappen" (Blotter) seien für einen Klinikinsassen in Marienheide bestimmt gewesen. Der bekam die Drogen auch tatsächlich, wurde auffällig und verriet anschließend den 16-Jährigen als Lieferanten, wodurch auch die Polizei auf die Spur von Kevin T. kam. Bei einer zufälligen Fahrzeugkontrolle am 4. Oktober 2023 sowie einer anschließenden Hausdurchsuchung fanden die Ermittler 5,11 Gramm Amphetaminpaste, vier Pillen Ecstasy sowie ein im Darknet bestelltes Päckchen mit einer 250 Milliliter großen Flasche Oxycodon Hydrokolloid, einem schnell abhängig machenden, sehr starken Schmerzmittel.
Während die Polizei davon ausging, dass der Reichshofer mit den Drogen handeln wollte, bestritt der 25-Jährige dies vor Gericht. Grundsätzlich habe er zwar Betäubungsmittel auch verkauft, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren, doch die gefundenen Drogen seien vollständig für den Eigenbedarf gewesen. Täglich habe er etwa drei Gramm Marihuana und vier Gramm Amphetamine konsumiert, dazu auch einige Medikamente genommen. „Sonst ging es mir nicht gut“, so der Angeklagte.
Die Hausdurchsuchung scheint allerdings ein lebensveränderndes Erlebnis gewesen zu sein. Vor Gericht konnte der bislang nicht vorbestrafte Kevin T. eine erfolgreiche Therapie nachweisen, zudem wird er durch Caritasverband und seine Eltern unterstützt und besucht auch regelmäßig Selbsthilfegruppen. Kiffen wolle er nie wieder, da es ihn lethargisch mache, sagte er. Mehr als „ab und zu mal ein Bier“ konsumiere er nicht mehr. Auch die Vorsitzende Richterin Christina Knauer zeigte sich beeindruckt von der Klarheit des 25-Jährigen: „Sie wirken viel aufgeräumter, als es ihr früherer Konsum vermuten lässt.“
Zu einer Verurteilung kam es dennoch. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte Kevin T. zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in einem minderschweren Fall sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Richterin Knauer störte sich vor allem an der Weitergabe an den Jugendlichen: „Das war halt uncool. Sie wissen selbst, in was für einen Teufelskreis man da reinkommen kann.“
Einen Handel konnte man dem 25-Jährigen hingegen nicht nachweisen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zusätzlich muss der Reichshofer vier unangekündigte Drogenscreenings in den kommenden zwölf Monaten machen. „Sehen Sie es nicht als Strafe, sondern als zusätzliches Angebot“, so die Vorsitzende, die dem jungen Mann aber eine positive Sozialprognose ausstellte.
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