BLAULICHT
Den eigenen Mieter bis ins Krankenhaus geprügelt?
Gummersbach – Zwei Männer mussten sich am Amtsgericht wegen gemeinschaftlichen Raubs verantworten – Zu einem Urteil kam es noch nicht.
Von Lars Weber
Es hört sich so ein bisschen an wie in einem schlechten Gangsterfilm: Weil ein 44-jähriger Gummersbacher nicht rechtzeitig die Miete für seine Wohnung an seinen Vermieter überwiesen hat, soll dieser direkt mit einem weiteren Mann dem 44-Jährigen einen Hausbesuch abgestattet haben, um mit den Fäusten die Zahlungsmoral zu verbessern. Bei der Gelegenheit nahmen sie auch gleich noch etwas Bargeld mit. Nun mussten sich Mario J. und Oliver H. (Anm.d.Red.: Namen geändert) wegen gemeinschaftlichen Raubs in Gummersbach vor dem Amtsgericht verantworten. Für den 40-jährigen Mario J. kamen noch einige Anklagepunkte obendrauf, weil er den 44-Jährigen wenige Tage nach dem ersten Vorfall nochmals aufsuchte.
Laut Anklageschrift sollen sich beide Situationen am 3. und 8. März 2023 zugetragen haben. Gegen 21:20 Uhr sollen die beiden Angeklagten demnach die Wohnung des 44-Jährigen aufgesucht haben, um die Miete einzutreiben. Die Tür habe offen gestanden. Oliver H. soll dem Mann als erstes mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, bevor Mario J. aktiv wurde. Sie sollen Bargeld (110 Euro) und einige Gegenstände mitgenommen haben. Der Mieter habe sich dabei ein Hämatom am rechten Auge zugezogen – wohl eine Untertreibung, wie sich später herausstellen sollte.
Fünf Tage später soll sich der Vermieter dann erneut Zugang zu der Wohnung verschafft haben. Dabei habe der Mieter nach einem Wortgefecht die Flucht aus dem Fenster angetreten und sich dabei verletzt. Aufgrund dieser Vorwürfe musste sich der 40-jährige Gummersbacher auch wegen Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruchs verantworten.
Die beiden Angeklagten zogen es vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef vor zu schweigen. Sie wollten sich nicht zu den Vorwürfen gegen sie äußern. Ganz im Gegensatz zu dem 44-jährigen Mieter, der auch als Nebenkläger auftrat. Mit seinem Vermieter habe er an dem 8. März noch mittags per Telefon Kontakt gehabt. Bei dem Gespräch habe er Mario J. versichert, dass er die Überweisung der Miete bereits getätigt habe und das Geld bald auf dem Konto sein sollte. „Das regeln wir gleich, ich komme vorbei“, soll der Angeklagte gesagt haben.
Das tat er dann auch am Abend, als der Mieter gerade auf der Couch saß. Die Wohnungstür hatte er aus Versehen offengelassen. Oliver H. sei ohne große Warnung direkt von der Seite gekommen und habe auf ihn eingeschlagen. Er habe die Hände hochgenommen und die Schläge abgewehrt. „Der hat geschlagen wie ein Mädchen.“ Dann aber kam Mario J. „Er hat sich vor dem Fernseher aufgebaut und gesagt: ‚So ist das, wenn man mir Geld schuldet!‘“. Der 44-Jährige habe nochmal beteuert, das Geld schon überwiesen zu haben. Der Angeklagte habe aber nur den Couchtisch weggerissen und dem Mann zwei, drei gezielte Schläge in die Rippen verpasst. Dann soll der kräftige 40-jährige Gummersbacher seinem Opfer hart mit der Faust auf das rechte Auge geschlagen haben. „Ich habe nur noch geschrien.“
Hilfe von anderen Mietern sei aber keine gekommen. Stattdessen habe Mario J. 110 Euro aus seinem Portemonnaie genommen. „Die bekommst du zurück, wenn das Geld am Montag auf meinem Konto ist“, soll der 40-Jährige laut des Opfers gesagt haben.
Nachdem er sein Gesicht im Spiegel gesehen hatte, wählte der Mieter nach anfänglichem Zögern dann doch die Nummer der Polizei. Noch am selben Abend ging es ins Krankenhaus Gummersbach, wo dem Mann zu einer OP geraten wurde aufgrund einer diagnostizierten Orbitabodenfraktur, also dem Bruch des Bodens der Augenhöhle. Von dem Vorfall habe er nun bleibende Schäden. „Ich sehe manchmal nur Pixel und das Auge macht schlapp.“ Der andere Vorfall muss direkt nach seiner Rückkehr aus dem Krankenhaus passiert sein.
Zu den Erinnerungen an diesen Tag kam der Nebenkläger aber nicht. Die Rechtsanwälte der Angeklagten sagten, dass sie „viele überraschende Inhalte“ gehört hätten. Zum Beispiel hätten sie nicht gewusst, dass das Opfer eine Überweisung der Miete getätigt haben soll. Es folgten Unterbrechungen. Erst mussten die Rechtsbeistände mit ihren Mandanten sprechen, dann berieten sie sich mit dem Gericht. Die Folge: Es wird ein neuer Termin für das Verfahren gefunden werden müssen. Dann sollen zur Verhandlung auch die Berichte aus dem Krankenhaus über die Verletzung des Opfers sowie Kontoauszüge vorliegen. „Es ist weitere Aufklärung nötig“, fasste Richter Ulrich Neef zusammen.
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