BLAULICHT

Missbrauchsprozess: Priester U. legt Teilgeständnis ab

Red; 02.02.2022, 14:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Seit dem 23. November muss sich Hans Bernhard U. vor dem Kölner Landgericht verantworten.
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Missbrauchsprozess: Priester U. legt Teilgeständnis ab

Red; 02.02.2022, 14:00 Uhr
Gummersbach – Der Angeklagte räumte in nicht öffentlicher Sitzung mindestens einen Teil der Vorwürfe gegen ihn ein - Urteil soll Ende Februar fallen.

Der frühere Gummersbacher Priester Hans Bernhard U. hat im Missbrauchsprozess vor dem Kölner Landgericht am Montag in nicht öffentlicher Sitzung ein Teilgeständnis abgelegt. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, hatte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann dies am gestrigen Dienstag während des laufenden Prozesses öffentlich gemacht. Demnach hat U. die Vorwürfe von mindestens zwei Zeuginnen eingeräumt. Eine stammt aus Gummersbach. Ob U. auch weitere Vorwürfe eingeräumt hat, habe Kaufmann auf Nachfrage nicht beantwortet, wie unter anderem der WDR berichtet.

 

Am Dienstag war die Mutter einer der beiden Zeuginnen befragt worden. Sie berichtete davon, dass sie vor einigen Wochen vom Verteidiger des Geistlichen, Rüdiger Deckers, angerufen worden sei. Der Anwalt habe ihrer Tochter geraten, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen, da sie bei einer polizeilichen Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt habe. Aufgrund dieser Aussage erklärte Kaufmann, der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt. Die mutmaßliche Betroffene war zum Tatzeitpunkt zehn Jahre alt. Zudem sagte am Dienstag auch der Neusser Kreisdechant Hans-Günther Korr aus, der 1991 der Nachfolger von U. als Kreisjugendseelsorger in Gummersbach wurde.

 

Während des seit November laufenden Prozesses hatten sich mindestens vier weitere mutmaßliche Opfer gemeldet. Unter anderem war Richter Kaufmann eine Frau in der Zuschauerreihe aufgefallen, weil sie während der Verhandlung weinte. Auf Nachfrage gab sie laut Medienberichten an, ebenfalls zu den Opfern zu gehören. Die nicht bereits verjährten Vorwürfe sollen in den laufenden Prozess noch eingeführt werden. Die entsprechende Nachtragsklage soll die Staatsanwaltschaft bis zum 8. Februar vorlegen. Laut RP Online wolle die 2. Große Strafkammer keine weiteren Zeugen mehr vernehmen. Kaufmann habe dem Angeklagten eindringlich geraten, dem Gericht die Namen von noch unbekannten möglichen Geschädigten zu nennen. Die Plädoyers sollen am 16. und 17. Februar gehalten werden, das Urteil soll am 24. Februar verkündet werden.

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