BLAULICHT
Mit 3,2 Promille in die Leitplanke?
Waldbröl – Vor dem Amtsgericht muss sich ein 30-Jähriger aus Waldbröl verantworten – Laut Staatsanwaltschaft soll er betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit einem Firmenfahrzeug verunfallt sein.
Während viele am Neujahrstag in den Seilen hängen, in kalten Gewässern anbaden oder etwas Sport machen, scheint es August A. aus Waldbröl hat richtig krachen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, am 1. Januar 2024 mit einem Auto aber ohne Fahrerlaubnis durch Waldbröl gefahren zu sein – und das, nachdem er reichlich Alkohol getrunken und Rauschmittel wie Amphetamin konsumiert haben soll. Gegen 23:55 Uhr soll er mit einem Ford Kuga auf der Hauptstraße in Richtung Denklingen unterwegs gewesen sein, dabei einen Unfall samt Fremdschaden in Höhe von 300 Euro verursacht und Fahrerflucht begangen haben. Die Blutprobe, die am 2. Januar um 1:35 Uhr durchgeführt worden sei, soll einen Promillewert von 3,2 ergeben haben.
Gestern musste der 30-Jährige im Amtsgericht Waldbröl auf der Anklagebank Platz nehmen. Neben ihm saß Rechtsanwalt Sebastian Tillmann, der zu Beginn der Verhandlung sagte, dass sich sein Mandant schweigend verteidigen wird. Geladen waren darüber hinaus diverse Zeugen, von denen nicht alle vor Gericht erschienen waren. Den Anfang machte Vitali E., der Halter des Fahrzeugs, mit dem August A. gefahren sein soll. Er sagte, dass der Angeklagte in seiner Firma angestellt und für dieses Fahrzeug eingeteilt gewesen sei. Den Schlüssel des Wagens habe er bei seinem Sohn abgeholt. Auf Nachfrage von Sebastian Tillmann, ob es sich dabei um ein Keyless-Schließsystem handeln würde, bejahte Vitali E. das.
Als Zweiter nahm Erwin F. im Zeugenstand Platz, ein 33-Jähriger aus der Nähe von Puderbach im Westerwald. Nach der Belehrung von Richterin Becher wollte auch Tillmann dem Zeugen einen Hinweis mitgeben und betonte, dass er gar nichts zu dem Thema sagen müsse. Als die Richterin dem 33-Jährigen einige Fragen stellte, antwortete er oftmals, dass er das nicht mehr wisse. „Ich war todesbesoffen, deswegen habe ich keine Ahnung mehr“, sagte Erwin F. Unterm Strich: er sei an Neujahr auf einer Hausparty gewesen, könnte sich auch noch daran erinnern, irgendwann mal in einem Auto auf einer Rückbank gelegen zu haben. An zwei Polizisten könne er sich auch noch erinnern, aber wer noch im Auto gewesen und wer gefahren ist, wisse er nicht mehr.
Darüber hinaus waren auch drei beteiligte Polizeibeamte als Zeugen im Gerichtssaal. Die drei schilderten, dass eine Verkehrsunfallflucht gemeldet worden ist. Der Unfall soll sich zwischen der McDonald's-Filiale und der Aral-Tankstelle ereignet haben. Das Auto soll von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Leitplanke geschlagen sein. Zwei Leitpfosten und ein Kennzeichen seien von den Polizisten gefunden worden; das Fahrzeug sei – mit diversen Schäden, unter anderem an der Stoßstange und einem platten Reifen – nach einer weiteren Zeugenmeldung an der Aral-Tankstelle entdeckt worden.
Nahe des Autos hätten sich drei Männer aufgehalten: der Angeklagte August A., der Zeuge Erwin F. und ein Mann mit südländischem Aussehen, der sich aber aus dem Staub machen konnte. Die Stimmung sei hitzig und aggressiv gewesen, Erwin F. der Hauptaggressor gewesen. „Das war keine absolut brenzlige Situation, aber die Alarmglocken sind angegangen“, sagte einer der beiden Polizisten, die als erstes vor Ort waren und dann Verstärkung dazu gerufen hatten. Bei der Durchsuchung sei dann festgestellt worden, dass August A. in seiner Hosentasche die Autoschlüssel hatte. Und auf dem Fahrersitz habe ein Kartenetui gelegen, das dem Angeklagten gehörte. Die Polizisten haben deshalb daraus geschlossen, dass wohl August A. hinterm Steuer gesessen habe.
Rechtsanwalt Tillmann sprach hingegen von einer „löchrigen Indizienkette“. Ein Urteil wurde gestern noch nicht gefällt. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft möchten zumindest noch einen weiteren Zeugen hören. Die Verhandlung soll am 4. November fortgesetzt werden.
