BLAULICHT
Afghane muss fünfeinhalb Jahre in Haft
Marienheide/Köln – Zwei Männer aus Afghanistan sollen in einer Notunterkunft in Marienheide den eigenen Bruder verletzt und ausgeraubt haben – Urteil am Landgericht Köln.
In den vergangenen Wochen mussten sich zwei Männer aus Afghanistan vor der 26. Großen Strafkammer am Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Brüdern im Alter von 39 und 21 Jahren einen besonders schweren Raub vor. Sie sollen gemeinsam ihren 31-jährigen Bruder körperlich angegriffen und bestohlen haben.
Laut Anklage soll das Brüderpaar am 1. Dezember 2024 in einer Notunterkunft in Marienheide die Wohnung eines Bruders aufgesucht haben. Der 31-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt im Bett gelegen habe, soll zunächst mit Fäusten und später auch mit Griffstücken von Messern angegriffen worden sein. Anschließend sollen die Brüder ihm einen Rucksack mit 10.000 Euro in bar sowie zwei Mobiltelefone im Wert von 2.000 Euro gestohlen haben. Zudem sollen die Angeklagten dem Afghanen eine EC- und eine Versicherungskarte sowie den Aufenthaltstitel weggenommen haben.
Einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers zufolge, sollen die beiden Brüder die Tat bis zuletzt bestritten haben. Der 39-Jährige, ein ehemaliger Polizist aus Kabul, machte hingegen seinem Bruder Vorwürfe. Dieser habe sowohl ihn als auch die in Deutschland lebenden Eltern mehrfach über die Sozialen Medien bedroht. Am mutmaßlichen Tattag habe man lediglich ein klärendes Gespräch suchen wollen, sei vom Bruder aber mit einem Schlagstock angegriffen worden. Gestohlen hätten die Brüder nichts.
Letztlich befand die 26. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Tilman Müller die Schilderungen des 31-jährigen Mannes für glaubhaft. Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Wie das Landgericht Köln auf Nachfrage von OA mitteilte, wurden die beiden Brüder am vergangenen Montag wegen des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der 39-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen den 21-Jährigen hat das Gericht Jugendarrest in Form eines Dauerarrestes von vier Wochen verhängt. Darüber hinaus wurde dem jüngeren Bruder die Weisung erteilt, sich für die Dauer von zwölf Monaten der Betreuung und Aufsicht eines durch die Jugendgerichtshilfe zu benennenden Betreuungshelfers zu unterstellen.