BLAULICHT
Nach tödlichem Unfall: Gummersbacher wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Gummersbach – Fast anderthalb Jahre nach dem tödlichen Unfall einer E-Scooter-Fahrerin (22) musste sich nun ein LKW-Fahrer am Amtsgericht Gummersbach verantworten – Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Von Peter Notbohm
„Es tut mir aufrichtig leid, was passiert ist“, sagt ein 27-jähriger Gummersbacher am Montag am Amtsgericht Gummersbach. Der Mann wirkt angefasst und kämpft sichtlich mit den Tränen. Angeklagt ist er wegen fahrlässiger Tötung. Er lenkte am 27. Juni des vergangenen Jahres, den LKW, der eine E-Scooter-Fahrerin (22) beim Abbiegen erfasste und dabei tödlich verletzte (OA berichtete). An den Unfall hat er nach eigenen Angaben kaum Erinnerungen. Er wisse noch, links an einem E-Scooter vorbeigefahren zu sein, habe nach dem Unfall aber einen Schock erlitten, sagt er mit gebrochener Stimme. Zumindest juristisch wolle sein Mandant mit der Geschichte abschließen, ergänzt sein Verteidiger später: „Emotional wird er es wahrscheinlich nie können.“
Ursprünglich waren für den Prozess zwei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil fiel aber bereits heute nach nicht einmal einer Stunde Verhandlung. Einzelrichterin Christina Ritter verurteilte den Gummersbacher nach dessen Geständnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro (50 Tagessätze à 80 Euro) sowie zu einem Fahrverbot von sechs Monaten, das aber bereits abgegolten ist, da der Mann nach dem Unfall seinen Führerschein abgeben musste.
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richterin sind sich einig: Es handelt sich um einen tragischen Vorfall, einen Moment absoluten Augenblicksversagens, der alle Beteiligten ein Leben lang begleiten wird. Der aber auch jedem Verkehrsteilnehmer jederzeit widerfahren könne. Was das Gericht anhand von zwei Gutachten auch feststellt: Völlig schuldlos an dem Unfall war auch das Opfer nicht.
Gegen 13 Uhr überholte der Gummersbacher mit seinem LKW auf der Seßmarstraße die E-Scooter-Fahrerin kurz vor der Abzweigung in die Wiesenstraße. Der E-Scooter ist anschließend im Verkehr etwas schneller unterwegs, holt den LKW unmittelbar wieder ein und befindet sich im fatalen Moment auf gleicher Höhe. Während die Gummersbacherin auf dem vorfahrtsberechtigten Fahrradschutzstreifen weiter Richtung Innenstadt fahren wollte, biegt der LKW-Fahrer in die Wiesenstraße ab und übersieht den E-Scooter hierbei wohl im toten Winkel. Der Lastwagen touchiert die Frau mit dem rechten Kotflügel. Sie stürzt, wird unter den Reifen geschleudert und von diesem überrollt. Noch an der Unfallstelle erliegt die 22-jährige ihren schweren Verletzungen.
Gemäß Straßenverkehrsordnung hätte der LKW maximal mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Das polizeiliche und ein verkehrsgutachterliches Dekra-Gutachten kommen nach Auswertung von Aufnahmen einer Überwachungskamera eines ansässigen Händlers zum Schluss, dass der LKW-Fahrer mit etwa elf km/h unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gummersbacher deshalb vor, die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr missachtet zu haben. Der Unfall wäre auch vermeidbar gewesen, wenn er Rück- und Weitwinkelspiegel beobachtet hätte, sagt die Staatsanwältin.
Was die beiden Gutachten aber ebenfalls zeigen: Der E-Scooter war manipuliert und damit nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Vom Werk aus war er mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h abgeriegelt. Die Berechnungen ergaben aber, dass die junge Frau mit 26,9 km/h an die Abzweigung heranfuhr, als sie den LKW rechtsseitig wieder zurücküberholen wollte. Zudem hörte sie Musik über Kopfhörer, was ihre Aufmerksamkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt habe.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung forderten in ihren Plädoyers anschließend eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Der Nebenkläger, der Bruder des Opfers, verzichtete auf einen eigenen Antrag. Angesichts der nur sehr leicht überhöhten Geschwindigkeit des LKW spricht Richterin Ritter in ihrem Urteil von einem mannigfaltigen Abbiegevorgang, wie er täglich im Straßenverkehr immer wieder passiere. „Nur waren hier die Auswirkungen so hoch, wie es höher nicht geht. Sie hatten den Tod eines jungen Menschen zur Folge“, so die Richterin, die klarstellt, dass der Gummersbacher den Unfall hätte vermeiden können, gleichzeitig aber auch ein Mitverschulden des Unfallopfers vorlag.
Positiv rechnete sie dem Gummersbacher sein Verhalten nach dem Unfall an. Obwohl sich der Prozess deutlich länger als üblich hinausgezögert habe und der Mann beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sei, habe die Verteidigung nie Druck ausgeübt, sondern habe der Familie des Opfers Zeit und Raum für die Vorbereitung der Nebenklage gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung kündigten an, kein Rechtsmittel einlegen zu wollen. Der Nebenkläger, dessen Anwalt erkrankt fehlte, gab zunächst keine Erklärung hab. Ihn begleitete nur ein Wunsch: Der Gummersbacher Unfallfahrer solle sich aufgrund der psychischen Folgen des Unfalls möglichst gründlich untersuchen lassen, bevor er sich wieder an ein Steuer setzt.