BLAULICHT

Ordnungsamtsmitarbeiter mit Steakmesser bedroht?

pn; 11.02.2025, 13:28 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Ordnungsamtsmitarbeiter mit Steakmesser bedroht?

pn; 11.02.2025, 13:28 Uhr
Waldbröl – Das Amtsgericht erlässt nach einem Streit in einer Waldbröler Unterkunft gegen einen 53-Jährigen einen Strafbefehl, weil der nicht vor Gericht erscheint.

Von Peter Notbohm

 

Wäre er doch besser erschienen. Das Amtsgericht Waldbröl hat am Dienstag gegen einen 53-jährigen Mann aus Wissen in Abwesenheit einen Strafbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall vor. Bewohner einer Unterkunft in Waldbröl hatten sich laut Anklage über zu laute Musik beschwert, wodurch es zu einem Streit kam, in den das Ordnungsamt eingreifen musste.

 

Der Angeklagte soll wenig einsichtig gewesen sein und die Beamten mit einem Steakmesser mit einer langen Klinge bedroht haben. Durch den Einsatz von Pfefferspray soll man den 53-Jährigen aber zur Raison gebracht haben. Wäre der Angeklagte erschienen, hätte er das Verfahren wohl erheblich verkürzen können. Gegen den Strafbefehl kann er nun Einspruch einlegen. Allerdings wird er von nun an einen Pflichtverteidiger benötigen, da die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verbunden hat. Prozesserfahrung hat der Mann ohnehin jede Menge: Insgesamt gibt es 31 Vorstrafen.

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