BLAULICHT
Polizisten angegriffen: Angeklagter (34) taucht nach Cannabisfahrt vor Gericht nicht auf
Reichshof/Waldbröl – Reichshofer wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt – Gericht erlässt Strafbefehl sowie Geldbuße und verhängt Fahrverbot.
Von Peter Notbohm
Mit Cannabis im Blut wurde Stefan T. (Anm.d.Red.: Name geändert) am 24. Januar dieses Jahres von Polizisten hinter dem Steuer erwischt. Weil sich der Reichshofer (34) damals gegen eine Blutabnahme körperlich zur Wehr gesetzt haben und die Beamten auch verbal angegangen sein soll, sollte er sich am Dienstag eigentlich am Amtsgericht Waldbröl verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vor.
Doch Stefan T. zog es vor, dem Prozess fernzubleiben, sodass alle Zeugen unverrichteter Dinge wieder gehen mussten. Einzelrichter Alexander Wagener erließ daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 4.500 Euro. Zusätzlich muss der Reichshofer eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro für die Cannabisfahrt zahlen und einen Monat lang zu Fuß gehen, da ihm zusätzlich ein Fahrverbot erteilt wurde. Gegen den Strafbefehl kann der Reichshofer Einspruch einlegen, müsste dann aber vor Gericht erscheinen.