BLAULICHT

Polizisten auf Wäscheständer geworfen? Verfahren eingestellt

pn; 08.05.2026, 16:30 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein Wiehler (26) musste sich diese Woche wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung am Amtsgericht Gummersbach verantworten.
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Polizisten auf Wäscheständer geworfen? Verfahren eingestellt

pn; 08.05.2026, 16:30 Uhr
Wiehl – Ein 26-Jähriger wehrt sich nach einem Familienstreit gegen die Polizei – Zu einem Urteil kommt es am Amtsgericht Gummersbach trotzdem nicht, auch weil die beteiligten Polizisten den Wiehler teilweise entlasten.

Von Peter Notbohm

 

Vor Gericht zieht Carsten S. (Anm.d.Red.: Name geändert) zunächst einmal sein T-Shirt hoch, um der Richterin die Narben zu zeigen, die durch seine Rangelei mit zwei Polizisten im vergangenen Jahr entstanden sind. Der 26-Jährige Wiehler sieht sich mutmaßlich als Opfer einer Verschwörung seiner Familie und der Polizei. Dabei ist er es, der sich diese Woche am Amtsgericht Gummersbach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten muss. Sein Handeln beschreibt er als „akute Notwehr“.

 

Bevor der Prozess starten kann, müssen alle Beteiligten aber erst einmal Geduld beweisen. Zum anberaumten Termin um 10 Uhr fehlt vom Angeklagten jede Spur. Einzelrichterin Christina Ritter lässt ihn von der Polizei abholen. Eine Erklärung für sein Fernbleiben liefert der junge Mann, der auf einen Anwalt verzichtet, nicht, entschuldigt sich nur. Eigentlich will er sich schweigend verteidigen, „weil es keinen Sinn macht, gegen sechs Personen auszusagen“. Doch nach einigen Nachfragen der Richterin sprudelt es dann doch nur so aus ihm heraus. Er sei von den Polizisten bedroht und gewaltsam zu Boden gebracht worden. Selbst als er sich nicht mehr gewehrt habe, sei auf ihn weiter eingeschlagen worden, behauptet er.

 

Laut Staatsanwaltschaft soll Carsten S. in den späten Abendstunden des 2. September in der Wohnung seiner Mutter in einer Wiehler Ortschaft randaliert haben. Die hinzugerufene Polizei soll versucht haben, ihn zu fixieren. Dagegen habe er sich gewehrt, dabei soll er einen Beamten über die Schulter auf einen Wäscheständer geworfen haben, den Polizisten zudem gegen das Schienbein getreten und die Einsatzkräfte immer wieder massiv beleidigt haben. Nach einem erteilten Näherungsverbot und einer Einweisung nach dem PsychKG für eine Nacht soll es am 7. September zu einem weiteren Vorfall gekommen sein. Auch hier soll Carsten S. nach dem Konsum von Drogen zwei Polizeibeamte mehrfach beleidigt haben, zudem gedroht haben, mit einem Grinder aus Metall nach den Einsatzkräften zu werfen.

 

Die Version des Wiehlers klingt anders. Zumindest die Beleidigungen räumt er ein. Ansonsten sorgen seine Aussagen aber immer wieder für Stirnrunzeln bei den Anwesenden. Sein Bruder habe ihn an besagtem Abend geärgert, seine Mutter sich auf dessen Seite gestellt. An den genauen Auslöser könne er sich aber nicht mehr erinnern. Eine Zeuge wird später im Prozess aussagen, dass es um eine SIM-Karte gegangen sein soll. Er habe es sattgehabt, sich dauernd um die Belange seiner Familie kümmern zu müssen, erklärt der Angeklagte. Ärger habe er damals auch mit dem Jobcenter gehabt, weil sein Abschluss als Finanzmakler an einem Privatinstitut nicht anerkannt worden sei, ihm deshalb Zahlungen verweigert worden seien und er dadurch einen Job verloren habe. 40.000 US-Dollar seien ihm so entgangen, behauptet er.

 

Auch seine Aussagen zu Drogen- und Alkoholkonsum widersprechen sich in einer Tour und wirken konfus. Erst will er nichts konsumiert haben, weil ihm das Geld gefehlt habe; er sei auf Entzug gewesen. Ein paar Sätze später hat er dann doch Cannabis wegen seiner ADHS-Erkrankung konsumiert. Getrunken haben will er drei Biermischgetränke und drei „Pennergranaten“ (Anm.d.Red.: umgangssprachliche Bezeichnung für sehr günstige, stark alkoholhaltige Getränke). Doch ein späterer Atemalkoholtest ergab einen 0,0-Wert. Dass bei ihm bei einer Blutuntersuchung nach dem zweiten Vorfall am 7. September Amphetamine, Ecstasy, Cannabis und Benzodiazepine festgestellt wurden, schiebt der Angeklagte auf Abbauprodukte aus seinem langjährigen Drogenkonsum. Seit Anfang dieses Jahres sei er aber clean, behauptet er. Auch einen Job habe er seit kurzer Zeit.

 

Dass das Verfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einer vorläufigen Einstellung endet, hat Carsten S. vor allem dem Polizisten (27) zu verdanken, den er mutmaßlich auf den Wäscheständer geworfen hat. Vor Gericht berichtet der Beamte von einer sehr aggressiven Grundstimmung mit einem „Dauerfeuer an Beleidigungen“ in der Wohnung, weshalb man den Wiehler fixieren wollte. Bei dem daraus entstandenen Handgemenge seien alle Beteiligten in dem engen Wohnzimmer umgefallen. Aus Sicht des Polizisten nur „eine unglückliche Situation“ und kein Wurf.

 

Am Boden habe der 26-Jährige dann weiter herumgezappelt, wodurch er aus einem Reflex heraus einen Tritt abbekommen habe, sagte der Polizist, der das Verhalten des Angeklagten als nicht rational beschreibt: „Wir hatten nicht das Gefühl, dass er versteht, was passiert.“ Auch sein Kollege (31) verneint einen tätlichen Angriff des Wiehlers. Er erinnerte sich vor allem an die massiven Beleidigungen: „Er hatte einen Hass auf den deutschen Staat und uns als dessen Vertreter. Da fiel die ein oder andere Parole.“

 

Überrascht von der aggressiven Grundstimmung war auch der damals hinzugerufene Notarzt (57). „In den meisten Fällen ist die Situation eigentlich abgekühlt, wenn wir dazukommen, sodass wir mit den Patienten über die Einweisung verhandeln können. Das war eine der ganz wenigen Situationen in meinem Berufsleben, wo es notwendig war, dass der Patient gefesselt blieb“, sagt er vor Gericht aus. Der Angeklagte habe ihm damals von einer bipolaren Störung und suizidalen Gedanken berichtet. Der Notarzt nahm zudem eine drogeninduzierte Psychose durch den Cannabiskonsum an.

 

Das ist der Punkt, an dem Richterin und toxikologische Gutachterin genug gehört haben. Es rieche nach einer aufgehobene oder eingeschränkte Schuldfähigkeit gemäß Paragraf 20 und 21 StGB, sagt die Richterin. Das macht ein psychiatrisches Gutachten notwendig. Da Termine bei Sachverständigen aber rar gesät sind und aus dem Widerstand gegen die Polizisten keine Verletzungen resultierten, die Vorwürfe somit eher gering sind, einigen sich die Beteiligten auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro an die Polizeistiftung NRW. An den Angeklagten hat die Richterin zudem den dringenden Rat, sich um einen Termin bei einem Psychiater zu kümmern.

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