BLAULICHT

Prozessauftakt: 76-Jährige soll ihren Ehemann erstochen haben

ks; 12.06.2026, 16:55 Uhr
Foto: Katharina Schmitz --- Die Angeklagte Ursula K. (r.) mit ihrem Verteidiger Michael M. Lang vor einem Schwurgericht am Landgericht Köln.
BLAULICHT

Prozessauftakt: 76-Jährige soll ihren Ehemann erstochen haben

ks; 12.06.2026, 16:55 Uhr
Wipperfürth/Köln – Eine 76-jährige Frau aus Wipperfürth soll am 9. Januar ihren dementen Ehemann (83) erstochen haben – Prozessauftakt am Landgericht Köln.

Am 9. Januar dieses Jahres soll eine 76-jährige Frau aus Wipperfürth ihren Ehemann erstochen haben (OA berichtete). Seit dem 10. Januar befindet sich Ursula K. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) deshalb in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln. Vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Köln hat heute der Prozessauftakt stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ursula K. vor, ihren Ehemann getötet zu haben ohne Mörder zu sein.

 

Konkret wird der Angeklagten Totschlag vorgeworfen. Ihr Ehemann Manfred K. (83) soll in den vergangenen Jahren dement gewesen sein. Zwischen den Eheleuten soll es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein, wobei sich Ursula K. laut Staatsanwaltschaft stets laut und aggressiv und ihr Ehemann überwiegend passiv verhalten haben soll. Auch am Nachmittag des 9. Januar dieses Jahres soll es zwischen den Eheleuten gegen 16:50 Uhr zu einem Streit gekommen sein.

 

„Ich stech’ dich gleich ab!“ – eine Aussage, die die Angeklagte im Verlauf des Streits wohl zweimal getätigt haben soll. Mit einem Messer soll sie dann auf die rechte Seite des Oberkörpers eingestochen haben. 14 Zentimeter tief soll die Stichwunde gewesen sein, zehn Zentimeter davon sollen die Leber erwischt haben. Danach soll die Angeklagte selbst den Rettungsdienst gerufen haben. Trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen ist der 83-Jährige aufgrund eines hochgradigen verletzungsbedingten Blutverlustes verstorben.

 

Strafverteidiger Michael M. Lang betreut Ursula K. seit dem Tag ihrer Inhaftierung. Oft hätten die beiden miteinander gesprochen, zuletzt am vergangenen Mittwoch für drei Stunden. In allen Gesprächen hätte ihm die 76-Jährige gesagt, dass sie ihren Mann nicht habe umbringen wollen. 46 Jahre seien die beiden zusammen gewesen – und auch wenn die letzten Jahre aufgrund der Demenzerkrankung nicht einfach gewesen wären, soll seine Mandantin an dem gemeinsamen Leben mit ihrem Mann gehangen haben. „Wir wollten doch die 50 noch vollkriegen“, habe sie ihrem Verteidiger zufolge gesagt.

 

Bislang hat die Verteidigung das Schweigen als Strategie gewählt. Das hat sich mit dem heutigen Prozessauftakt geändert. Insgesamt sind vier Verhandlungstage angesetzt. In deren Verlauf soll sich auch die Angeklagte selbst äußern. Nach der Verlesung der Anklage brach es aber bereits aus der 76-Jährigen heraus. Laut Staatsanwaltschaft soll sie den Tod ihres Mannes billigend in Kauf genommen haben. „Das stimmt nicht“, sagte Ursula K. deutlich.

 

Wie Rechtsanwalt Lang erklärte, habe seine Mandantin in der Vergangenheit schon öfter den Rettungsdienst rufen müssen, weil Manfred K. gestürzt sei – nicht zuletzt, weil er seinen Rollator nicht habe nutzen wollen. Auch sein Hörgerät habe er abgelehnt, was dazu führte, dass seine Mandantin habe laut sprechen und auch rufen müssen. Über den Tag hinweg habe es immer wieder Streitigkeiten zwischen den beiden gegeben, angefangen beim Aufstehen und Duschen. Auch mal laut zu werden, sei für seine Mandantin ein Ventil gewesen, um Druck abzulassen.

 

Zum 9. Januar erklärte Lang, dass seine Mandantin ursächlich für den Tod ihres Mannes verantwortlich sei. Eine weitere Person sei nicht in der Wohnung gewesen. Ursula K. soll in der Küche gewesen sein und Essen zubereitet haben. „Sie wollte etwas schneiden. Sie meint sich an Zwiebeln zu erinnern“, sagte der Verteidiger. Aus dem Raum, in dem ihr Mann gewesen sei, soll sie Geräusche gehört haben. Sie habe vermutet, dass er wieder aufstehen möchte, ohne seinen Rollator zu nutzen, und befürchtet, dass er wieder hinfallen würde.

 

Aus diesem Grund sei Ursula K. zu ihrem Mann gegangen. Das Messer soll sie dabei aber noch in der Hand gehalten haben. Manfred K. soll schon halb aufgestanden sein und sie in der Bewegung zugepackt haben. „Dabei muss das Messer eingedrungen sein.“ Manfred K. soll in den Armen seiner Frau zusammengebrochen sein. An der Messerspitze will sie zwar Blut gesehen, an ihrem Mann aber keine Verletzung festgestellt haben. Trotzdem sei sie davon ausgegangen, ihren Mann mit dem Messer getroffen zu haben, und habe deshalb den Rettungsdienst gerufen.

 

Das Messer habe Ursula K. danach abgewischt und wieder in die Besteckschublade gelegt – warum sie das gemacht habe, könne sich die Angeklagte selbst nicht erklären. Dass sie damit gedroht habe, ihren Ehemann „gleich abzustechen“, schloss der Verteidiger nicht mit aller Vehemenz aus. Erinnern könne sich seine Mandantin aber nicht daran.

 

Zum Prozessauftakt waren diverse Zeugen geladen – darunter auch die Sanitäter und der Notarzt, die um das Leben des 83-Jährigen gekämpft haben. Auch sie berichteten übereinstimmend davon, auf den ersten Blick kein Blut an Manfred K. gesehen zu haben. Erst als sie den Wipperfürther für die Reanimation vorbereitet und deshalb entkleidet haben, sollen sie auf dem weißen Unterhemd des Mannes, das er unter einem Hemd getragen habe, etwas Blut – und darunter eine Wunde gesehen haben.

 

Die Angeklagte wurde von den Sanitätern und Ärzten als ruhig, aber auch angespannt beschrieben. Während der Reanimation seien Beamte der Polizei eingetroffen. „Wir hatten zu keiner Zeit ein Wiederkehren des Kreislaufs“, erklärte einer der Ärzte. Notarzt Paul B. sei dann derjenige gewesen, der mit Ursula K. gesprochen und sie darauf vorbereitet habe, „dass das mit der Reanimation nicht funktionieren wird“. Auf den Tod ihres Mannes habe sie mit Fassungslosigkeit reagiert, geweint und geklagt.

 

Nach der Einlassung des Verteidigers machte der Vorsitzende Richter Dr. Hengstenberg deutlich, dass er „die Geschichte“ für „wenig plausibel“ halte. „Für mich ist das nicht nachvollziehbar“, sagte er. Einen minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 StGB, wie von Verteidiger Lang in Erwägung gezogen, sähe Hengstenberg nur bei einer anderen Einlassung. Das Urteil ist für den 6. Juli vorgesehen.

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