BLAULICHT

Prozessauftakt: Marienheider (35) soll junge Frau vergewaltigt haben

pn; 02.11.2026, 17:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Ein Marienheider (35) - hier mit seinem Verteidiger - soll im April eine junge Frau vergewaltigt haben.
BLAULICHT

Prozessauftakt: Marienheider (35) soll junge Frau vergewaltigt haben

pn; 02.11.2026, 17:00 Uhr
Marienheide/Köln – Ein Mann soll eine Marienheiderin an einer Wiese zunächst belästigt und kurz darauf vergewaltigt haben – Das Opfer leidet bis heute massiv unter den Folgen - Geständnis zum Prozessauftakt.

Von Peter Notbohm

 

Ein mutmaßlicher Vergewaltiger muss sich seit Montag am Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Boris D. (Anm.d.Red.: Name geändert) vor, am 18. April dieses Jahres eine junge Frau aus Marienheide (25) brutal an einer Wiese überfallen und vergewaltigt zu haben. Das Opfer soll beim morgendlichen Spaziergang auf einer Bank gesessen haben, als der Marienheider (35) sie gegen 10:10 Uhr mit den Worten „Wir kennen uns doch“ angesprochen und unvermittelt an die Brust gefasst haben soll.

 

Laut Anklage soll die Frau die Hand sofort weggeschlagen haben und geflüchtet sein. Auf ihrer Flucht soll sie ihren Vater und die Polizei angerufen haben. Boris D. soll ihr nachgerannt sein, sie schnell eingeholt und ihr das Handy entrissen haben. Anfangs habe sich die Frau noch mit lauten Hilferufen, Schlägen, Tritten und Bissen gewehrt, diese Abwehraktionen aus Angst um ihr Leben aber schließlich eingestellt.

 

Anschließend soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein, ehe ein Zeuge und Familienmitglieder der jungen Frau zu der Wiese angerannt kamen. Diesen Moment soll das Opfer, das in dem Prozess auch als Nebenklägerin auftritt, genutzt haben, um sich von ihrem Peiniger zu lösen und zu ihrer Familie zu flüchten. Neben den Verletzungen durch die Vergewaltigung erlitt sie auch Hämatome an beiden Knien und den Handgelenken.

 

Wesentlich verheerender sind allerdings die seelischen Folgen. Die Anwältin der Marienheiderin berichtete, dass ihre Mandantin an einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung leide, ihr mittlerweile eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 70 attestiert wurde und sie sich in ständiger ärztlicher Behandlung befinde.

 

Sie beantragte, dass die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch nur per Videoschalte vor Gericht aussagen muss, da jeglicher Kontakt mit dem Angeklagten und anderen Verfahrensbeteiligten die Gefahr berge, dass es „aufgrund der psychischen Dekompensation zu schwerwiegenden gesundheitlichen bis hin zu suizidalen Folgen“ kommen könne. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten keine Einwände gegen den Antrag. Die Marienheiderin soll kommende Woche aussagen.

 

Der fahrig wirkende Boris D., der in Untersuchungshaft sitzt, sagte zum Prozessauftakt, dass er lieber schweigen wolle, da er gegenüber Polizei und einem Gutachter bereits genügend Angaben gemacht habe. Gegenüber dem Gutachter hatte er demnach noch behauptet, keinen Zwang angewandt zu haben, das später bei der Polizei dann aber doch zugegeben. Sein Schweigen stellte das Gericht allerdings vor das Problem, dass diese Angaben so nicht als Geständnis verwertbar gewesen wären und dem Opfer damit eine lange und schwierige Befragung bevorgestanden hätte.

 

Erst durch das Nachbohren des Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck öffnete sich der Marienheider schließlich zumindest ein wenig und bekannte, dass die Vorwürfe aus der Anklage stimmen würden. Überhaupt nicht gut kam bei der 13. Großen Strafkammer allerdings an, dass der Angeklagte auf die Nachfrage, ob er gegen den Willen des Opfers gehandelt habe, dies mit einem Lachen und den Worten "Ja, denke ich mal“ beantwortete.

 

Für den Prozess wurden vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll am 16. November fallen.

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