BLAULICHT

Rathausmitarbeiterin bedroht: Mann erhebt Einspruch gegen Strafbefehl – und kommt dann nicht

pn; 08.09.2026, 09:00 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Rathausmitarbeiterin bedroht: Mann erhebt Einspruch gegen Strafbefehl – und kommt dann nicht

pn; 08.09.2026, 09:00 Uhr
Reichshof/Waldbröl – Das Amtsgericht Waldbröl verwirft den Einspruch gegen einen Strafbefehl – 28-Jähriger muss nun 1.200 Euro wegen Nötigung bezahlen.

Von Peter Notbohm

 

Bereits im April erließ das Amtsgericht Waldbröl gegen Hamza T. (Anm.d.Red.: Name geändert) einen Strafbefehl wegen Nötigung in Höhe von 30 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro. Der Reichshofer (28) soll eine Mitarbeiterin im Reichshofer Rathaus im Februar dieses Jahres telefonisch angebrüllt und bedroht haben. „Ich finde dich und kriege dich bei dir zuhause. Du hast mir gar nichts zu sagen“, soll der Mann laut Staatsanwaltschaft gesagt haben, die Frau zudem mehrfach aufgefordert haben, ihm ihren Standort zu nennen.

 

Gegen den erlassenen Strafbefehl hatte Hamza T. Einspruch eingelegt, welcher am Montag verhandelt werden sollte. Während allerdings das mutmaßliche Opfer der Tat vor Gericht erschien und berichtete, dass es nicht der erste Vorfall mit dem Reichshofer gewesen sei, blieb der Mann dem Prozess fern. Auch sein Anwalt hatte bereits im Vorfeld dem Gericht mitgeteilt, dass er nicht erscheinen werde, aber nicht wisse, ob das auch für seinen Mandanten gelte. Nach der obligatorischen Wartezeit verwarf Richter Dr. Malte Zurbrügg den Einspruch schließlich, sodass Hamza T. die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nun wohl zahlen muss.

WERBUNG