BLAULICHT
Rumänische Diebesbande hatte es auf Juweliere in Einkaufszentren abgesehen
Gummersbach – Am Amtsgericht Gummersbach wurde nach dem Einbruch beim Juwelier Christ im vergangenen Jahr ein dritter Täter zu einer Haftstrafe verurteilt – Die Einbrecher erbeuteten damals Schmuck im Wert von 180.000 Euro, der aber weitgehend wieder aufgetaucht ist.
Von Peter Notbohm
Auf Einbrüche in Juweliergeschäfte in Einkaufszentren hatte sich eine rumänische Bande spezialisiert, die nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere auch in der Schweiz aktiv war. In der Nacht vom 7. auf den 8. August des vergangenen Jahres schlugen vier Mitglieder der Bande in Gummersbach zu. Ihr Ziel: Der Juwelier Christ im Forum (OA berichtete). Nachdem die Kriminellen zunächst gegen 2:15 Uhr in der Nacht die Schiebetür zum Forum aufgeschoben hatten, hebelten sie das Rolltor des Geschäfts auf, zerschlugen mehrere Vitrinen und griffen sich die ausgelegte Ware. In Laubabfallsäcken verschwand Schmuck im Wert von fast 180.000 Euro.
Die Polizei war damals schnell vor Ort, verfolgte die Verdächtigen in Richtung der Bahngleise. Zwei von ihnen wurden in einem Gebüsch geschnappt – mit einem Großteil der Beute. Es blieb ein Schaden von knapp 7.000 Euro. Die beiden Männer wurden bereits im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Gummersbach wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die anderen beiden Täter blieben zunächst verschwunden.
Einer von ihnen wurde von Schweizer Ermittlern aber durch die Auswertung von Handydaten ermittelt. Im Januar wurde ein europaweiter Haftbefehl gegen Alexandru T. (Anm.d.Red.: Name geändert) erlassen. Die Behörden wurden in Rumänien fündig und stellten einen Auslieferungsantrag gegen den volltätowierten Zwei-Meter-Hünen. Seit 30. April sitzt der 39-Jährige in Untersuchungshaft in der JVA Attendorn. Am Montag musste er sich nun vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Gummersbach verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft dieses Mal: Bandendiebstahl.
Über seine Verteidigerin Ottilia Bojo-Lamers legte der Rumäne zu Prozessbeginn ein Geständnis ab. Er habe sich damals in München aufgehalten und sei wenige Tage vor dem Einbruch in Gummersbach angerufen worden. Nach einer Nacht in Köln sei man mit zwei Autos in die oberbergische Kreisstadt gefahren, wo man das Rolltor aufgebrochen habe. Der Schmuck sollte eigentlich nach Rumänien verbracht und die Beute anschließend zu gleichen Teilen innerhalb der Bande aufgeteilt werden. „Gleiches Risiko, gleiches Geld“, erklärte der Angeklagte über seine Dolmetscherin, dass alle Täter gleichrangig gewesen seien.
Zu dem weiterhin unbekannten vierten Mittäter schwieg Alexandru T. genauso wie zu seinen beiden Vorstrafen. Dort steht neben einer Verurteilung aus Brügge (Belgien) zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Diebstahls auch eine Verurteilung aus Feldkirch (Österreich), wo er 2018 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung zu neun Jahren verurteilt worden war.
Anfragen der deutschen Behörden hierzu blieben bislang allerdings unbeantwortet, sodass das Gericht keine Informationen darüber hatte, inwieweit diese Strafen bereits vollstreckt wurden. Zumindest in der Schweiz erwartet die zwölfköpfige, rumänische Bande, aus der elf Personen identifiziert wurden, aber noch ein größeres Verfahren. Auch gegen Alexandru T. liegt seit 12. August 2025 ein europäischer Haftbefehl aus Luzern vor.
Der Staatsanwalt sprach im Rahmen seines Plädoyers von einer hohen kriminellen Energie seitens des Angeklagten, rechnete ihm aber auch sein frühzeitiges Geständnis hoch an. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Rechtsanwältin Bojo-Lamers kritisierte hingegen, dass die deutschen Behörden sich bei der Bandeneigenschaft nur auf die Ermittlungen aus dem Ausland stützen würden und es hinsichtlich dessen bislang keinerlei Verurteilungen gebe. Sie bewertete den Fall daher als gemeinsamen Einbruchsdiebstahl.
Zudem sei ihr Mandant nie in flagranti festgenommen worden, sondern nach der Tat in Gummersbach in seine Heimat zurückgekehrt, um dort ein ehrliches Leben mit seinem Sohn und seiner neuen Freundin zu führen. Sie plädierte daher aufgrund eines „sehr günstigen Sozialraums“ auf eine milde Freiheitsstrafe zur Bewährung. Auch der Angeklagte äußerte in seinem letzten Wort, dass er die Tat bereue und entschuldigte sich dafür, „dass ich meine Familie enttäuscht habe“.
Das Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Christina Ritter folgte der Argumentation der Verteidigung allerdings nicht, wertete den Einbruch als Bandendiebstahl und verurteilte Alexandru T. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Zwar müsse man dem Angeklagten sein Geständnis hoch anrechnen, „weil er nichts mehr gewinnen konnte“, so Ritter. Gleichzeitig sagte sie aber auch, dass der Rumäne eben nicht bewusst ehrlich geworden sei. Vielmehr habe er um die Ermittlungen in der Schweiz gewusst, sei „in seiner Heimat untergetaucht und wollte mit einem normalen Job unauffällig leben“, sagte die Richterin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bojo-Lamers kündigte an, dass ihr Mandant das Urteil akzeptieren wolle, die Staatsanwaltschaft war aufgrund der stark abweichenden Strafe zu einem Rechtsmittelverzicht zunächst nicht bereit.