BLAULICHT

Schlägerei in Wiehl: Verteidiger mit massiver Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

pn; 24.01.2023, 15:30 Uhr
BLAULICHT

Schlägerei in Wiehl: Verteidiger mit massiver Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

pn; 24.01.2023, 15:30 Uhr
Gummersbach - Im Prozess wegen versuchter Erpressung und gefährlicher Körperverletzung gegen drei Männer aus Nümbrecht muss ein weiterer Prozesstag angesetzt werden - Verteidigung will wichtige Zeugen präsentieren.

Von Peter Notbohm

 

Eigentlich wollte Richter Ulrich Neef das Beweisverfahren im Prozess um eine Schlägerei in Wiehl im Januar 2021 gerade für beendet erklären und Staatsanwaltschaft und Verteidigung um ihre Plädoyers bitten. Doch der Vorsitzende hatte die Rechnung ohne einen der Anwälte der beiden angeklagten Nümbrechter Brüder sowie ihres Schwagers (47, 44, 31 Jahre) gemacht, die sich seit vergangener Woche vor dem Amtsgericht Gummersbach wegen des Vorwurfs der versuchten Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung verantworten müssen (OA berichtete).

 

Er wolle zuvor noch ein kurzes Statement verlesen, sagte der Rechtsanwalt und ließ anschließend beißende Kritik an der Ermittlungsarbeit der Behörden folgen. „Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich nicht darum bemüht, den Sachverhalt aufzuklären“, begann er. Kritik übte er vor allem daran, dass im gesamten Verfahren immer von sechs potenziellen Tätern die Rede gewesen sei, zwei von diesen aber nie ermittelt wurden. Dass es sich bei den beiden Unbekannten um zwei weitere Brüder des 44-jährigen Hauptangeklagten Adrian K. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) gehandelt habe, sei aber ein offenes Geheimnis gewesen. „Und beide können bestätigen, dass die beiden Mitangeklagten erfolgreich versucht haben, die Streitenden auseinanderzuhalten“, so der Anwalt weiter. Denn bei ihnen handele es sich selbst um Beteiligte der Schlägerei in der Wiehler Friedhofstraße.

 

Nach kurzer Beratung entschied das Schöffengericht dem daraus resultierenden Antrag, beide Männer als Zeugen zu laden, stattzugeben und einen dritten Prozesstag Anfang Februar anzuberaumen. Hinter dem Gericht lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein siebenstündiger zweiter Prozesstag, der schon chaotisch begonnen hatte. Aufgrund des starken Schneefalls hatten mehrere Angeklagte, Zeugen und Anwälte erhebliche Probleme nach Gummersbach zu gelangen, sodass die Verhandlung erst mit 90-minütiger Verspätung fortgesetzt werden konnte. Ein 26-jähriger Zeuge aus Wiehl-Bomig ließ per Telefon sogar mitteilen, dass er keine Lust habe, in die Kreisstadt zu kommen – Neef ließ ihn daraufhin von der Polizei abholen und mehrere Stunden in der Gefängniszelle des Gerichts bis zu seiner Vernehmung warten.

 

Zunächst hatte aber das Opfer der Schlägerei Youssef D. ausgesagt. Der 40-jährige Wiehler berichtete, dass er im Dezember 2020 bei der Nümbrechter Baufirma habe kündigen wollen, um eine Sprachschule zu besuchen. Nach Ablauf der zweiwöchigen Kündigungsfrist habe er plötzlich einen Anruf erhalten, dass er auf eine Baustelle nach Wesel kommen solle: „Mir wurde gedroht, dass die Arbeitgeberkündigung nicht unterschrieben wird, wenn ich nicht komme, und ohne diese Unterschrift hätte ich keine Leistungen vom Jobcenter bekommen.“

 

Geld bekam der Mann aber trotzdem nicht, auch nicht von der Baufirma, die seinen Lohn für den Dezember einbehielt. „Ich wusste nicht, wovon ich leben soll“, bekundete der Wiehler, der daraufhin mit seiner damaligen Freundin zu der Firma fuhr. Mehr als Beleidigungen und Bedrohungen habe es dort aber nicht gegeben. „Wir sind von der Mafia und werden dich umbringen“, hätten sie ihm lediglich gedroht.

 

Zudem bezichtigte Youssef D. den Angeklagten der Förderung der Schwarzarbeit. Die Firma habe ihre Helfer morgens abgeholt, dort maximal drei Stunden arbeiten lassen und dann bis in den späten Nachmittag vor Ort behalten, ohne dies zu bezahlen. „Er bot mir an für neun Euro schwarz zu arbeiten, ich wollte aber alles legal machen, damit ich irgendwann meine Familie nach Deutschland holen kann“, berichtete der 40-Jährige, der zudem bekundete, dass andere Aushilfskräfte auf das Angebot eingestiegen seien und teilweise für sieben Euro gearbeitet hätten.

 

Auch an die Schlägerei am 29. Januar konnte Youssef D. sich noch sehr detailreich erinnern. Er habe nichts Böses geahnt, als sein Ex-Chef zu ihm nach Wiehl gekommen sei. Doch als er ihn habe begrüßen wollen, habe er sofort zwei Ohrenfeigen kassiert. Um sich zu wehren, habe er zurückgeschlagen, woraufhin der Nümbrechter sofort zu Boden gegangen sei. In seiner Hilfsbereitschaft habe er daraufhin ein Glas Wasser holen wollen, doch nachdem er keine Minute später wieder aus seiner Wohnung herausgetreten sei, hätten plötzlich vier weitere Männer die Szenerie betreten und nach einem kurzen Gespräch auf ihn mit Fäusten, einer Wasserwaage und einem Ast für mehrere Minuten eingeschlagen.

 

„Die ersten Schläge habe ich noch ausgehalten, aber als der Sohn von einem der Angeklagten mich seitlich in Rippen und Gesicht schlug, wurde mir schwindelig, auch weil er sich auf mich setzte“, so Youssef D., der bei dem Angriff multiple Prellungen am gesamten Körper erlitt. Noch heute habe er Beschwerden am rechten Knie. Noch mehr beschäftige ihn aber, dass er bis heute nicht in Ruhe gelassen werde und sprach von einem Rachefeldzug. „Ich wurde misshandelt und bekomme von diesen Männern bis heute immer wieder Klagen, gegen die ich mich gerichtlich wehren muss. Wer ist hier eigentlich das Opfer?“, fragte er.

 

Vernommen wurden im Anschluss zudem zwei weitere Zeugen, die die Schlägerei beobachtet hatten. Einer von ihnen sagte aus, dass einer der Männer gebrüllt habe, dass Youssef D. ein Problem sei und man ihn am besten töten solle. Außerdem bekräftigte die ehemalige Freundin des Opfers, die Vorwürfe der schlechten Zahlungsmoral der Firma. Seinen Dezember-Lohn hat der Wiehler mittlerweile aber erhalten: Vor dem Arbeitsgericht Siegburg einigten sich beide Parteien bereits im Oktober 2021 auf eine Auszahlung von 1.104 Euro der ursprünglich eingeklagten 1.637 Euro.

 

Fortgesetzt werden soll der Prozess Anfang Februar. Sollte dies bis zum 9. Februar nicht gelingen, müsste das Verfahren wegen Überschreitung von Fristen vollständig neu aufgerollt werden.

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