BLAULICHT

„Schnaps bewirkt nichts Gutes“

ls; 06.10.2022, 15:00 Uhr
BLAULICHT

„Schnaps bewirkt nichts Gutes“

ls; 06.10.2022, 15:00 Uhr
Waldbröl - Mann hatte seine Lebensgefährtin geschlagen und beleidigt - Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt.

Von Leif Schmittgen

 

Die Zeugin, die vor dem Waldbröler Amtsgericht gegen Özmen K. (Anm. d. Red.: Name geändert) als Geschädigte aussagen sollte, tappte zunächst im Dunkeln. „Bin ich wegen der Ohrfeige hier?“ Der Staatsanwalt löste die Situation auf. Der 41-jährige Angeklagte soll seine Lebensgefährtin im vergangenen April auf Brust und Rücken sowie ins Gesicht geschlagen und sie zudem beleidigt haben. Jene Ohrfeige ist Bestandteil eines gesonderten Prozesses, der von der Staatsanwaltschaft bis zur Urteilsfindung im aktuellen Verfahren aber vorläufig eingestellt wurde. Die erhobenen Vorwürfe räumte K., der ohne Verteidiger erschienen war, vollumfänglich ein. „Wenn ich Mist gebaut habe, stehe ich  auch dafür gerade."

 

Mit dem Opfer, das er auf offener Straße vor ihrem Wohnhaus verbal und körperlich attackiert hatte, ist er inzwischen wieder liiert. „Seit er keinen Alkohol mehr trinkt, ist er ein komplett anderer Mensch, ist zuvorkommend und liebevoll“, schilderte die Frau. Sie hatte seinerzeit wegen verschiedenener Tätlichkeiten und Beleidigungen gemeinsam mit ihrer Nachbarin Anzeige erstattet. Aufgrund privater Schicksalsschläge hatte Özmen K. des Öfteren zur Flasche gegriffen. In den Abendstunden war es dann oft zum Streit gekommen, wenn das Paar einen entsprechenden Alkoholpegel erreicht hatte. „Schnaps bewirkt nichts Gutes“, meinte der Angeklagte. Beide würden seit mehreren Wochen keinen Alkohol mehr anrühren. Daraufhin hätten sie einen Neuanfang ihrer Beziehung gewagt.

 

Richter Maximilian Holthausen stellte den Prozess nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegen eine Zahlung von 600 Euro an das Kinderhospiz in Olpe ein. Auch das weitere Verfahren wird fallengelassen, sobald der Betrag überwiesen wurde. Der Angeklagte hat dafür sechs Monate Zeit.

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