BLAULICHT
Schnitt mit Cutter verfehlte Halsschlagader nur knapp
Waldbröl – 34-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht verantworten – Opfer hatte viel Glück – Gute Sozialprognose bewahrt Angeklagten vor Strafe ohne Bewährung.
Von Lars Weber
Die Narbe ist auch fast genau zwei Jahre nach dem Angriff noch gut zu erkennen bei Oliver J. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert). Etwa fünf Zentimeter lang zieht sie sich an seinem Hals entlang. Viel hätte nicht gefehlt, und der Schnitt mit einem Cuttermesser hätte seine Halsschlagader durchtrennen können. „Nur zwei Zentimeter tiefer, hat der Arzt gesagt. Ich kann froh sein, dass ich noch lebe“, sagte der 21-jähriger am Montag am Amtsgericht aus. Er hatte Glück – und sein Angreifer auch. Mehrere Monate saß dieser nach seiner Festnahme in U-Haft. Da lautete der Vorwurf noch versuchter Totschlag. Da ein Tötungsvorsatz aber nicht festgestellt werden konnte, kam der 34-jährige Tim Z. auf freien Fuß. So musste sich der Friesenhagener vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Andreas Dubberke wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er entging nur knapp einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Oliver J. am 19. April 2024 um 16:35 Uhr in der Gerberstraße an der Ecke der nun abgerissenen Markthalle angegriffen zu haben. Der 21-Jährige habe dort mit einem Freund darauf gewartet, dass seine Mutter sie nach einem Einkauf abholt. In dieser Zeit habe sich Tim Z. ihnen genährt. Es sei zum Wortgefecht gekommen, woraufhin der 34-Jährige das Cuttermesser gezogen und eine seitliche Schnittbewegung am Hals des Opfers getätigt haben soll. Gerichtsmedizinische Untersuchungen hätten bestätigt, dass abstrakte Lebensgefahr bestanden habe.
Tim Z. räumte über seinen Rechtsanwalt Udo Klemt die Tat an sich ein und ließ auch erzählen, was an dem Tag aus seiner Sicht passiert sei. Demnach kam er von der Arbeit mit einem Kollegen, mit dem er nach Feierabend auch ein paar Bier konsumiert habe. Er selbst habe auch einen Joint geraucht. Nachdem sein Kumpel an der Roseggerschule von seiner Freundin abgeholt worden war, wollte er nach Hause gehen. Da er schlechte Augen habe und zu der Zeit keine Brille trug, nahm er die beiden jungen Männer am Marktplatz wahr und kam ihnen näher, wohl in der Annahme, es könnten Bekannte sein. Waren sie aber nicht. Stattdessen hätten die beiden Männer das Gefühl gehabt, angestarrt zu werden. Innerhalb von Sekunden habe sich die Situation hochgeschaukelt, der 21-Jährige soll versucht haben, den Angeklagten zu schlagen, der wiederum holte das Cuttermesser mit einer etwa zwei bis drei Zentimeter großen Klinge aus seiner Arbeitshose und wischte damit in Richtung von Oliver J. „Ich habe gar nicht gesehen, dass ich getroffen habe.“ Eine Beleidigung später war die Situation beendet, die beiden jungen Männer liefen davon.
Aus Sicht des 21-Jährigen und seines Kumpels sei von ihnen keine Aggression ausgegangen. Sie hatten beim Rewe etwas für eine Feier eingekauft und auf die Mutter mit ihrem Auto gewartet. Der Angeklagte sei auf sie zugegangen, für den 21-Jährigen zunächst nicht sichtbar, weil er ihm den Rücken zugedreht hatte. Auf die Frage des ihnen unbekannten Angeklagten („Was guckt ihr?“) hätten sie ihm gesagt, dass er doch weitergehen solle.
Beide hätten gemerkt, dass der 34-Jährige angetrunken gewesen sei. Sie hätten auch eine Dose mit einem Vodka-Mixgetränk an ihm gesehen. Dieser Darstellung widersprach der Angeklagte. Tim Z. habe dann in seiner Arbeitshose gewühlt und gefragt, „ob ich dir das Gesicht aufschlitzen soll“. Bei der Wischbewegung des Angreifers mit dem Messer habe der 21-Jährige diesen weggeschubst. „Dann sind wir gerannt.“ Just in diesem Moment sei seine Mutter vorgefahren. Erst im Auto, als das Blut lief, bemerkten sie den feinen Schnitt am Hals und fuhren umgehend ins Krankenhaus.
Die fünf Zentimeter lange Wunde wurde geklebt. Der Arzt habe von einem Riesenglück gesprochen, dass er so glimpflich davongekommen sei. Psychisch habe der Vorfall aber bis heute Wirkung. Den Marktplatz meidet der junge Mann bis heute, wenn es geht. Er sei auch weniger gesellig geworden. Tim Z. nutzte die Gelegenheit, sich bei Oliver J. zu entschuldigen.
Auf diverse Nachfragen von Verteidiger Klemt gab es einige Unterschiede in den Aussagen der beiden jungen Männer, was zum Beispiel die Position des Angreifers angeht. Vor allem aber konnten sie aus Sicht des Rechtsanwalts nicht schlüssig darstellen, weshalb es überhaupt zu einem Angriff gekommen sei.
Eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkohol- oder Drogenkonsums sah ein anwesender Gutachter nicht. Auch sah er keine Anhaltspunkte für eine schwerwiegende psychische Erkrankung. Dabei kann der Angeklagte bereits auf ein „turbulentes Leben“ zurückblicken, auf schwere Konflikte mit seiner Mutter, auf Aufenthalte in der Erziehungsschule oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auch mit dem Gesetz kam er schon diverse Male in Konflikt, auch wegen Körperverletzung. Zuletzt hatte sich seine Lebenssituation aber stabilisiert. Er hat eine feste Arbeitsstelle, eine langjährige Beziehung mit zwei Kindern und war auch polizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten.
Ungeachtet des genauen Hergangs gab es an der eigentlichen Straftat keinen Zweifel nach dem Geständnis. Diese Einlassung, seine Entschuldigung und auch seine positive Entwicklung veranlasste die Staatsanwaltschaft dazu, eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung zu fordern. Verteidiger Klemt bat um ein mildes Urteil. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft. „Wir glauben nicht, dass der Angeklagte vorhatte, jemanden zu verletzen“, sagte Richter Dubberke. An der Schwere des Delikts „auf offener Straße“ ändere dies aber nichts. Der Richter machte deshalb sehr deutlich, dass sich Tim Z. nun nichts mehr zu Schulden kommen lassen dürfe. Er legte den Bewährungszeitraum auf drei Jahre fest. Der 34-Jährige werde dabei auch von einem Bewährungshelfer begleitet. Außerdem soll der Friesenhagener eine Schadenwiedergutmachung über 10.000 Euro leisten. „Sie werden alles, was sie entbehren können, dem Opfer geben“, sagte Dubberke.