BLAULICHT
Schockanruf: Oberberger ergaunert 28.000 Euro
Waldbröl – Eine 30-Jährige aus Reichshof musste sich gestern wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten.
Die Polizei im Oberbergischen warnt immer wieder vor Schockanrufen. Die Täter geben sich als Familienangehörige, Banker, Ärzte oder auch als Polizisten aus, und versuchen so, an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Nicht immer haben die falschen Anrufer mit ihrer Masche Erfolg, aber leider oft genug. Ein derartiger Fall ist nun vor dem Amtsgericht Waldbröl gelandet. Auch Dimitri G. aus Gütersloh (Anm. d. Red.: Alle Namen geändert) ist vergangenes Jahr auf einen Schockanrufer reingefallen – und soll dadurch insgesamt 28.000 Euro verloren haben. 23.000 Euro davon sollen über das Bankkonto einer Frau aus Reichshof geflossen sein – der 30-jährigen Elena N. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Geldwäsche vor, weswegen sie sich gestern vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten musste.
Laut Staatsanwaltschaft soll Elena N. ihr Bankkonto einem unbekannten Dritten zur Verfügung gestellt haben. Dieser unbekannte Dritte soll dann ihr Konto für Transaktionen angegeben haben. Am 10. November 2025 sollen auf dem Konto der 30-Jährigen drei Zahlungseingänge verbucht worden sein: überwiesen wurden zweimal 10.000 Euro sowie einmal 3.000 Euro. Elena N. soll davon laut Staatsanwaltschaft insgesamt 20.000 Euro abgehoben und dem unbekannten Dritten übergeben haben. 1.000 Euro soll sie auf ein anderes Konto überwiesen haben, das auch ihr gehöre. Mit dem übrigen Geld soll sie Einkäufe getätigt haben, bis ihr Konto gesperrt worden sei.
„Meine Mandantin kann nicht viel dazu beitragen“, sagte der Verteidiger zu Beginn seiner Einlassung. Ja, das Geld sei über ihr Konto geflossen. Aber es sei der Lebensgefährte der Angeklagten gewesen, der mit einer Bitte auf sie zugekommen sei. Angeblich habe ein „vermeintlicher Freund“ des Lebensgefährten eine größere Überweisung erwartet, die vor dessen Frau geheim gehalten werden sollte. Das Konto des Lebensgefährten sei dafür nicht infrage gekommen, weil es sich dabei um ein Geschäftskonto gehandelt habe. „Das kam Ihnen nicht komisch vor?“, wollte der Staatsanwalt wissen. Der Rechtsanwalt verneinte das und verwies auf angebliche Probleme, die der unbekannte Mann mit seiner Frau gehabt habe. „Sie hatte keinen Grund, etwas Schlechtes anzunehmen“, sagte er über seine Mandantin.
Die Einlassung von Cem A., dem Lebensgefährten der Angeklagten, deckte sich mit den Worten des Verteidigers. Sein Konto habe er damals nicht zur Verfügung stellen können, weil er selbstständig und das Konto ein Geschäftskonto gewesen sei. Mittlerweile sei er aber arbeitslos. Der 35-jährige Lindlarer erklärte, dass er besagten „unbekannten Dritten“ noch aus seiner Schulzeit kenne, sie befreundet gewesen seien. „Er war ein Freund. Da denkt man nichts Falsches“, sagte Cem A. über den Mann, der angeblich aus Engelskirchen kommt. Nach der Zusage, das Konto von Elena N. für die Transaktion nutzen zu dürfen, habe sich der Engelskirchener immer wieder nach dem Stand der Dinge erkundigt. Rund zwei Tage habe es Cem A. zufolge gedauert, bis das Geld auf dem Konto der Angeklagten war.
Das Pärchen soll bei ihrer Bank eine Großauszahlung beantragt haben, um das Geld abheben zu können. Wie hoch die Summe genau war, wollen sie aber nicht gewusst haben. Als Elena N. das Geld abgehoben habe, soll sie nicht allein gewesen sein. Von ihrem Lebensgefährten sei sie begleitet worden; das Geld habe sie direkt an den Engelskirchener übergeben, der mit einem Cousin zu dem Treffen gekommen sei. Elena N. habe an besagtem Tag lediglich zweimal 10.000 Euro abheben können. Um dem Freund ihres Lebensgefährten aber die ganze Summe aushändigen zu können, hätte das Pärchen die restlichen 3.000 Euro aus eigenen Ersparnissen genommen. „Das sollte unser Urlaubsgeld sein“, sagte Cem A.
Was dort eigentlich gelaufen sei, will das Pärchen erst durch ein Schreiben erfahren haben. „Wir waren irritiert und schockiert. Ich wollte ihn zur Rede stellen, aber er ist nicht mehr ans Handy gegangen“, sagte Cem A. Stattdessen will er viele Gerüchte gehört haben über den Engelskirchener. „Er soll bekannt sein für solche Sachen“, sagte der Lebensgefährte der Angeklagten.
Während der Staatsanwalt bei der Angeklagten zumindest eine Leichtfertigkeit sah, sprach der Verteidiger von einer Mitschuld des Geschädigten. Der Mann aus Gütersloh, der nur gebrochen Deutsch spricht und vor Gericht von einer Dolmetscherin unterstützt worden war, hatte sich von einem vermeintlichen Mitarbeiter seiner Bank dazu überreden lassen, das Geld aus Sicherheitsgründen auf ein angebliches Konto der Bank zu überweisen. „Salopp gesagt: Dann bin ich halt auch selber schuld“, kommentierte der Rechtsanwalt das Verhalten des Güterslohers.
Der Staatsanwalt blieb hingegen bei der Leichtfertigkeit der Angeklagten. Dass sich da jemand, den man wohl nicht kennt, wegen Geld meldet, wegen viel Geld, von dem dessen Ehefrau nichts wissen soll, könne einem durchaus komisch vorkommen. „Da sollten alle Alarmglocken angehen“, befand der Staatsanwalt. Trotzdem verständigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger darauf, das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte 30-jährige Reichshoferin gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro einzustellen. Das Geld soll innerhalb der nächsten sechs Monate an den Geschädigten oder ersatzweise an die Staatskasse fließen. Dabei machte Richter Wagener abschließend nochmal deutlich, dass eine Einstellung kein Freispruch ist.