BLAULICHT
Schwere räuberische Erpressung: Drogenabhängiger (24) muss in Entziehungsanstalt
Gummersbach – Urteil am Landgericht Köln - Mann aus Moers hatte auf dem Gummersbacher Steinmüllergelände einen 19-Jährigen bedroht.
Von Peter Notbohm
Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall und Körperverletzung wurde am Mittwoch Said N. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Landgericht Köln verurteilt. Zudem ordnete die 25. Große Strafkammer die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wo der junge Mann aus Moers (24) eine zweijährige Drogentherapie durchlaufen soll.
Nach drei Verhandlungstagen waren die Richter überzeugt, dass Said N. am 20. Juli des vergangenen Jahres auf dem Steinmüllergelände in Gummersbach einen 19-Jährigen mit einer Dose Pfefferspray bedroht hat, „um ihm Mobiltelefon, Sparkassenkarte, Krankenversicherungskarte, zehn Euro und sein Portemonnaie abzuziehen“. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, hatte er sein Opfer zudem einmal ins Gesicht geschlagen (OA berichtete).
Die beiden Männer hatten sich erst am Tattag am sogenannten Trinkerbüdchen am Gummersbacher Busbahnhof kennengelernt. Schon zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt und berichtet, dass er im Vorfeld der Tat eine Line Amphetamin konsumiert habe, weshalb die Kammer zu dem Schluss kam, dass der 24-Jährige in seiner Steuerungsfähigkeit „erheblich eingeschränkt“ war.
Auch eine Sachverständige hatte während des Prozesses ausgesagt, dass Said N. an einer Amphetaminabhängigkeit und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit paranoiden, dissozialen und schizoiden Anteilen sowie eine Störung des Impulskontrolle leide. Said N. war noch am selben Tag verhaftet worden, sein Opfer hatte alles wiederbekommen.
Sorgen bereitete den Richtern vor allem die hohe Rückfallgeschwindigkeit des einschlägig Vorbestraften, der nur elf Tage nach seiner Haftentlassung in Gummersbach erneut straffällig geworden war. „Es ist zu befürchten, dass wenn ihre Amphetaminabhängigkeit fortbesteht und keine Therapie durchgeführt wird, von Ihnen weitere erhebliche Straftaten begangen werden“, so die Vorsitzende Dr. Isabel Voßgätter genannt Niermann in ihrem Urteil.
Die Erfolgsaussichten einer Therapie stufte sie aufgrund des Berichts der Sachverständigen dabei positiv ein: „Wir haben hier schon einige Menschen erlebt, die im Anschluss an einer Therapie nicht mehr wiederzuerkennen waren. Für Sie ist das eine echte Chance.“ Bevor eine Therapie in einer Entziehungsanstalt begonnen werden kann, müssen laut Urteil vier Monate Haft abgesessen werden. Diese hat Said N. aber durch seine sechsmonatige U-Haft bereits verbüßt, sodass er theoretisch seine Drogenabhängigkeit sofort bekämpfen kann, sofern er einen Therapieplatz bekommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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