BLAULICHT

„Seine Abwesenheit sollte nicht noch honoriert werden“

ls; 03.07.2024, 17:00 Uhr
Archivfoto: Leif Schmittgen.
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„Seine Abwesenheit sollte nicht noch honoriert werden“

ls; 03.07.2024, 17:00 Uhr
Waldbröl – Ein 42-Jähriger hatte gegen Auflagen verstoßen, nachdem er wegen Bedrohung verurteilt worden und heute nicht erschienen war.

Von Leif Schmittgen

 

Der 42-jährige Oleg F. (Anm. d. Red.: Name geändert) musste sich heute wegen einer Tat, die er bereits Ende 2022 begangen hatte, vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten. Eigentlich wurde er deswegen bereits im April des vergangenen Jahres verurteilt, hatte aber vermehrt gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Er soll damals u. a. die Putzfrau in einer Betreuungsunterkunft mit dem Messer bedroht haben, ein Großaufgebot der Polizei hatte den Aggressor seinerzeit unter Kontrolle gebracht. Die Zeugenaussage der Geschädigten gestaltete sich mangels deutscher Sprachkenntnisse als schwierig, das Urteil fiel dementsprechend milde aus.


Nun - so berichtete der gesetzliche Betreuer von F. heute Einzelrichterin Laura Lax - sei sein Klient bei den vier Therapieversuchen in Marienheider und Bergische Gladbacher Einrichtungen kläglich gescheitert. „Die Maßnahmen wurden jeweils von den Kliniken abgebrochen“, so der Betreuer. Unter anderem soll Oleg F. dort behauptet haben, man habe ihm Drogen untergeschoben. Überprüfen konnte das heute keiner der Anwesenden, denn der Angeklagte glänzte wider Erwarten seiner Verteidigerin mit Abwesenheit. Den letzten Kontakt zwischen Betreuer und dem 42-Jährigen habe es am 20. Juni per Messenger gegeben, F. habe sich aus Neuwied gemeldet, wo er sich einem Arztbesuch unterzogen hatte, gemeldet ist er bis heute in einer Waldbröler Notunterkunft.

 

Dem Wunsch der Verteidigerin, das Verfahren einzustellen, widersprach der Staatsanwalt: „Seine Abwesenheit sollte nicht noch honoriert werden“. Stattdessen regte er einen neuen Termin an, bei dem man Oleg F. eine niederschwellige Bewährungsauflage geben sollte. „Die Therapie ist für ihn wohl ein unüberwindbares Hindernis“, so der Staatsanwalt. Der Anregung folgte Richterin Lax. Die neue Verhandlung soll zeitnah angesetzt werden.

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