BLAULICHT
Spuck-Attacke wegen überfahrenem Hund beschäftigt Gericht
Morsbach - Eine Gruppe Betrunkener soll eine Autofahrerin mehrfach bespuckt haben, nachdem die einen kleinen Hund überfahren hat - 29-Jährige wehrt sich gegen Strafbefehl.
Von Peter Notbohm
Wenn der eigene Hund von einem Auto überfahren wird, kann es schon einmal emotional werden und Streit geben. Dass dabei auch Grenzen überschritten werden können, zeigt nun ein Fall aus Morsbach, der bereits zum zweiten Mal das Amtsgericht Waldbröl beschäftigt hat. Nachdem Ende April gegen zwei Männer und eine Frau dort ein Strafbefehl erlassen wurde (OA berichtete), weil sie nicht auf der Anklagebank erschienen waren, stellte sich nun zumindest Maria D. (Anm.d.Red.: Name geändert) doch noch ihrem Verfahren.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die 29-jährige Morsbacherin soll die Autofahrerin (54), die den Hund ihrer Freundin (34) in der Kirchstraße überfahren hatte, angespuckt haben – genauso wie die beiden Männer, die keine Beschwerde gegen den erlassenen Strafbefehl eingelegt und die Geldstrafe akzeptiert haben. Maria D. leugnete die Vorwürfe dagegen: „Niemand wurde beleidigt oder bespuckt.“
Stattdessen erhob sie Vorwürfe gegen die Fahrerin. Sie soll die Gruppe und das Tier schon lange vor dem Unfall wahrgenommen und es trotzdem überfahren haben. Der Hund überschlug sich zweimal unter dem Fahrzeug und kam quiekend wieder hervor - zum Glück unverletzt wie sich im Nachhinein herausstellte. „Sie wollte weiterfahren und wir mussten sie anhalten. Dann wurde geredet, natürlich waren wir dabei nicht gerade freundlich. Beleidigungen gab es aber keine“, gab Maria D. ihre Erinnerungen an den 29. Juli des vergangenen Jahres wieder.
Die Version der Autofahrerin klang da doch ein wenig anders. Sie habe die zwei Männer und zwei Frauen torkelnd mit Bierflaschen in der Hand am Straßenrand gesehen und auch den Hund wahrgenommen. Sie sei bewusst langsam an der Gruppe vorbeigefahren, der Hund sei aber plötzlich auf die Straße gelaufen. „Ich bin sofort rechts rangefahren, habe mich abgeschnallt und wollte nachschauen, aber da klatschte es schon“, beschrieb sie, wie ihre Tür vom Lebensgefährten der Angeklagten aufgerissen wurde.
Der habe sie sofort massiv beleidigt und ihr mitten ins Gesicht gespuckt. „Mir lief die Brühe in den Mund“, erzählte die 54-Jährige angewidert. Auch die Angeklagte und der Hundebesitzer sollen kurz darauf an das Auto getreten sein, sie angeschrien und bespuckt haben. Lediglich die Hundebesitzerin habe abseitsgestanden. „Als ob ich absichtlich den Hund überfahren hätte…“, meinte die Frau. Die Gruppe habe sie stark alkoholisiert wahrgenommen, die Angeklagte habe dabei noch „am wenigsten volltrunken“ gewirkt.
Wirklich schlauer war Einzelrichter Kevin Haase nach den Aussagen der beiden Frauen noch nicht. Die Beifahrerin (46) der Morsbacherin wiederholte die Geschichte ihrer Freundin im Wortlaut fast detailgenau – eher ungewöhnlich für Zeugenaussagen. Die Hundebesitzerin stützte mit ihrer Aussage hingegen die Aussage ihrer angeklagten Freundin. „Ich hatte einen Tunnelblick. Der Hund lebt seit 15 Jahren bei uns und ist wie mein Kind.“ Dass sie zum ersten Gerichtstermin im April als Zeugin nicht erschienen war, begründete sie mit dem aktuellen Chaos in ihrem Leben – um das damals verhängte Ordnungsgeld kommt sie trotzdem nicht herum.
Nach einem anschließenden Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und der Angeklagten stellte der Richter das Verfahren schließlich gegen Zahlung von 200 Euro ein. Das habe mehrere Gründe gehabt, sagte Richter Haase: Maria D. habe eingeräumt etwas über die Stränge geschlagen zu haben und die Autofahrerin hätte den Unfall aus seiner Sicht vermeiden können: „Dass es dann etwas lauter wird, wenn ein kleiner Hund angefahren wird, ist menschlich nachvollziehbar.“
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