BLAULICHT
Totschlag: Nachbarn beschreiben Angeklagte als streitsüchtige Tyrannin
Wipperfürth/Köln - Am Landgericht Köln berichten zwei Zeuginnen, dass sie kurz vor dem tödlichen Stich die Worte „Ich stech dich ab“ aus der Wohnung der Angeklagten gehört haben.
Von Peter Notbohm
Im Fall des gewaltsamen Todes eines 83-jährigen Wipperfürthers Anfang des Jahres (OA berichtete) haben am Montag am Landgericht Köln zahlreiche Nachbarn des Erstochenen ausgesagt. Wegen Totschlags muss sich seit vergangener Woche Ursula K. (Anm.d.Red.: Name geändert), die Ehefrau (76) des Verstorbenen, am Landgericht Köln verantworten (OA berichtete). Ihr wird vorgeworfen, ihren Mann am Nachmittag des 9. Januar mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.
Nachdem die Angeklagte am ersten Prozesstag die Tat noch als Unfall dargestellt hatte – ihr Mann soll ihr beim Hinfallen in das Messer gefallen sein -, zeichneten die Nachbarn aus dem Neunparteienhaus heute ein komplett anderes Bild der Frau. Übereinstimmend beschrieben sie Ursula K., die aufgrund von Erkrankungen seit Jahren im Rollstuhl sitzt, als streitsüchtige Tyrannin, die ihren demenzerkrankten Ehemann über Jahre hinweg drangsaliert, beleidigt und terrorisiert habe.
Von der Tat selbst gibt es zwei Ohrenzeuginnen. Eine Nachbarin (61) aus dem Erdgeschoss des Hauses berichtete, dass sie neben einer Drohung („Ich stech dich ab“) einen Schmerzensruf und ein „Hör auf“ gehört habe. Anschließend habe sie ein Poltern vernommen „als ob ein Tisch weggeschoben wurde“. Für sie sei der Krach nichts Ungewöhnliches gewesen, da sie immer wieder Streitereien aus der Wohnung im ersten Obergeschoss gehört habe. Sie habe dann meistens den Fernseher lauter gestellt. Dem Getöteten, den sie als „sehr ruhigen Mann“ beschrieb, habe sie über die Jahre zweimal Hilfe angeboten, als dieser ihr gegenüber angedeutet habe, von seiner Ehefrau geschlagen zu werden.
Fast direkt vor der Wohnungstür des Ehepaars bekam eine weitere Nachbarin (21) den tödlichen Stich mit. Sie habe im Hausflur auf ihren Freund gewartet, als sie gegen 16:48 Uhr aus der Wohnung zunächst einen flüchtigen Dialog gehört habe, berichtete sie dem Gericht. Die Angeklagte soll ihren Mann gefragt haben, ob er „das Zweite davon gegessen hat“. Dieser habe das noch verneint. Dann seien die Worte „Ich stech dich ab, ich stech dich gleich ab“ durch die Angeklagte gefallen. Auch die Studentin habe dieser Drohung aufgrund der Vielzahl der Vorfälle in den vergangenen Jahren zunächst keine große Bedeutung beigemessen. Anschließend habe sie den Hausflur verlassen, weil ihr Freund angekommen sei.
Während die junge Frau davon berichtete, schüttelte Ursula K. unentwegt mit dem Kopf. Auch die Zeugin sprach davon, dass der Tote eine „ganz freundliche, ruhig und zurückhaltende Person“ gewesen sei. Anders seine Ehefrau: Die habe fast täglich geschrien, sei dabei boshaft gewesen und habe ihren Ehemann immer wieder als dumm oder doof bezeichnet: „Immer, wenn man an der Wohnungstür vorbeiging, hörte man etwas.“
Ähnlich äußerten sich drei weitere Nachbarn. Eine 47-Jährige sagte aus, dass über Jahre immer wieder die Drohung „Du wirst den heutigen Tag nicht überleben“ gefallen sei. Wenn sie die 76-Jährige, die die Wohnung nach ihrer Erkrankung fast nie verlassen habe, einmal zum Gespräch erwischt habe, habe diese stets abgewiegelt und die Schuld für die Streitereien bei ihrem Ehemann gesucht: „Ich hatte das Gefühl, er sei ein Sklave.“
Ein 32-Jähriger schilderte, dass man die Streitereien teilweise noch an den Garagen in 50 Meter Entfernung zu dem Haus gehört habe. Er beschrieb den Ehemann ebenfalls als „sehr netten Mann“, auch wenn er aufgrund seiner Demenzerkrankung öfter verwirrt gewirkt habe. Ein weiterer Nachbar (72) meinte, dass es in den Streitereien häufig um falsche Einkäufe oder falsches Wechselgeld gegangen sei. Schon morgens ab 5:30 Uhr habe Ursula K. ihre Kommandos durch das hellhörige Haus gebellt. „Er war ein liebenswürdiger, freundlicher Nachbar. Ich habe ihn bedauert, dass er das erdulden musste und mich gefragt, wie er das macht.“
Dass die Nachbarn seit Jahren Probleme mit dem Verhalten der Angeklagten hatten, berichtete auch der Hausverwalter (68), der im Nachbarhaus lebt und dort ebenfalls vieles mitbekam. Das Schreien der Frau habe man über den gesamten Hof wahrgenommen. Auf seinem Balkon sitzend habe er einmal den Satz „Du wirst den kommenden Abend nicht mehr erleben“ gehört. Ernst genommen habe das kaum jemand, weil man aufgrund der Vielzahl an Beleidigungen und Bedrohungen über die Jahre abgestumpft sei.
2019 und 2023 habe er mit offiziellen Schreiben reagiert, die von sämtlichen Nachbarn unterschrieben wurden. Der Appell an die Angeklagte: Sie solle bei den gegenseitigen Meinungsverschiedenheiten leiser sein, da sie die Nachbarn in den Morgenstunden aus dem Tiefschlaf reiße. Im zweiten Schreiben kündigte er Ursula K. an, Schadensersatz einzufordern, sollte es zu Mietminderungen durch die Nachbarn aufgrund des Lärmproblems kommen. Gleichzeitig sagte der Mann aber auch: „Sie war eine Person, mit der man reden konnte, wenn der Koller vorbei war“.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Dann wird die psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten über die Angeklagte vorstellen, zudem werden die Plädoyers erwartet. Das Urteil ist für den 6. Juli vorgesehen.