BLAULICHT

Trunkenheitsfahrten und Hausfriedensbruch: Bewährungsstrafe für Waldbröler (44)

pn; 28.09.2026, 12:05 Uhr
Symbolfoto: OA.
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Trunkenheitsfahrten und Hausfriedensbruch: Bewährungsstrafe für Waldbröler (44)

pn; 28.09.2026, 12:05 Uhr
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl wird ein Mann wegen etlicher Vorwürfe zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt – Vor Gericht macht er einen geläuterten Eindruck.

Von Peter Notbohm

 

Einer ganzen Palette an Vorwürfen musste sich Adrian T. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Amtsgericht Waldbröl stellen. Der Waldbröler (44) wurde vergangene Woche wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr in zwei Fällen, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in drei Fällen, wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung, wegen Betruges und wegen Hausfriedensbruch in sechs Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Zudem legte das Gericht ein Führerscheinsperre von einem Jahr und drei Monaten fest und Adrian T. muss zusätzlich 100 Sozialstunden leisten. Einige Vorwürfe waren während der Verhandlung auch eingestellt worden.

 

Konkret hatte die Staatsanwaltschaft dem Waldbröler neben mehreren Trunkenheitsfahrten vor allem Hausfriedensbruch in Waldbröler Supermärkten zwischen dem November 2023 und dem August 2024 vorgeworfen. Der Höchstwert waren 1,74 Promille. Bei diesem Vorfall auf einem Rewe-Parkplatz hatte sich Adrian T. auch bei einer späteren Kontrolle einen Joint angezündet und ein Biermixgetränk geöffnet, als er in Anwesenheit der Polizei sein Mofa bestiegen hatte. In anderen Fällen war er auch positiv auf Cannabis und Amphetamine getestet worden.

 

Das Gericht nahm deshalb in allen Fällen eine verminderte Schuldfähigkeit des Verurteilten an, da dieser in der damaligen Lebensphase mit einem erheblichen Alkoholproblem zu kämpfen hatte. Ein Gutachter attestierte ihm eine Polytoxikomanie sowie eine nicht ausschließbare Persönlichkeits- und Verhaltensstörung.

 

Etliche teils einschlägige Vorstrafen in der Akte des Waldbrölers sorgten dafür, dass auch ein Polizist vor Gericht davon sprach, dass Adrian T. auf der Wache in der Marktstadt durchaus bekannt sei – vor allem auch, weil er an seinen Mofas und Rollern immer wieder technische Veränderungen vornehme. Eins der Fahrzeuge hätte nur 25km/h fahren dürfen, gemessen wurden bei einem Gutachten aber über 77km/h.

 

Dass Adrian T. trotzdem nach drei Verhandlungstagen mit einer Bewährungsstrafe davonkam, hatte er neben seinem Geständnis auch seinem positiven Lebenswandel zu verdanken. Der Waldbröler habe „einen geläuterten Eindruck“ vor Gericht hinterlassen und glaubhaft darlegen können, inzwischen abstinent zu leben, befand der Staatsanwalt, der eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten gefordert hatte. Dass sein Mandant nicht mehr obdachlos sei, sich eigeninitiativ in psychologische Behandlung begeben habe und inzwischen medikamentös eingestellt sei, unterstrich auch sein Verteidiger Stephan Kuhl: „Er kriegt sein Leben auf die Kette!“ Auch polizeilich war der 44-Jährige zuletzt nicht mehr aufgefallen.

 

Eine positive Entwicklung erkannte auch Richter Alexander Wagener: „Maßgeblich für die Verurteilung war ihr Wandel. Sie haben hier glaubhaft gemacht, dass sie inzwischen anders durchs Leben gehen.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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