BLAULICHT

Unvermittelt mit dem Kopf zugestoßen?

lw; 10.03.2026, 15:55 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Unvermittelt mit dem Kopf zugestoßen?

lw; 10.03.2026, 15:55 Uhr
Waldbröl – 35-jähriger Angeklagter musste sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verantworten – Gutachten soll Schuldfähigkeit klären.

Von Lars Weber

 

Nach kurzer Verhandlung ausgesetzt worden ist ein Prozess gegen einen 35-jährigen Angeklagten am Amtsgericht Waldbröl vor Einzelrichter Alexander Wegener. Der Mann musste sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung verantworten. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft war man sich aber einig, zunächst ein Gutachten einzuholen, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt zu klären.

 

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei es zu zwei Vorfällen am 30. Mai des vergangenen Jahres gekommen. Um 9:34 Uhr soll der 35-Jährige auf dem Rewe-Parkplatz am Raabeweg mit einem Mann aneinandergeraten sein, nachdem der Angeklagte sich aggressiv verhalten und herumgebrüllt hatte. Als er auch sein Handy durch die Gegend schwenkte, fühlte sich der Geschädigte gefilmt und sprach den 35-Jährigen darauf an. Dieser soll „Ich weiß, wo du wohnst“ gesagt und dem Mann eine Kopfnuss verpasst haben. Die Folge sei eine Wunde an der Oberlippe gewesen. Anschließend entfernte sich der 35-Jährige.

 

Nur 16 Minuten später wiederholte der Angeklagte den Satz beim Aufeinandertreffen mit einer Geschädigten auf der Scharnhorststraße. Außerdem beleidigte er die Frau und spuckte ihr auf die Motorhaube ihres Autos.

 

Nach dem Ergebnis des Rechtsgesprächs durften die geladenen Zeugen das Gericht unverrichteter Dinge wieder verlassen. Der Angeklagte wurde zurück in die JVA Rheinbach gebracht.

WERBUNG