BLAULICHT

Vergewaltigung im Supermarkt: Angeklagter überrascht Gericht mit Geständnis

pn; 09.02.2026, 15:30 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Am Landgericht Köln muss sich ein 35-Jähriger (hier mit seinen beiden Verteidigern) wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung verantworten.
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Vergewaltigung im Supermarkt: Angeklagter überrascht Gericht mit Geständnis

pn; 09.02.2026, 15:30 Uhr
Oberberg/Köln – Zweimal soll der ehemalige Filialleiter eines Supermarktes in Lindlar eine Auszubildende vergewaltigt haben – Auch drei weitere Angestellte soll er sexuell belästigt haben – Zum Prozessauftakt äußert er Reue, will sich entschuldigen und die Opfer finanziell entschädigen.

Von Peter Notbohm

 

Mit dieser Verteidigererklärung hatte selbst der erfahrene Richter Benjamin Roellenbleck zum Prozessauftakt nicht gerechnet. Am Landgericht Köln muss sich seit heute Christian C. (Anm.d.Red.: Name geändert), der ehemalige Leiter eines Supermarktes in Lindlar, verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Wiehler (35) sexuelle Belästigung in sechs Fällen und sexuelle Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung in drei weiteren Fällen vor.

 

Die Vorfälle sollen sich zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 1. Januar 2025 abgespielt haben. Einer Auszubildenden, der stellvertretenden Filialleiterin und einer weiteren Angestellten soll er an den Hintern und den Busen gefasst haben. Eine weitere Auszubildende soll er gegen ihren Willen geküsst, in weiteren Fällen sie auch zum Oral- und Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Alle Fälle sollen sich im Büro der Filiale abgespielt haben, der 35-Jährige soll die Frauen dabei meistens nach demselben Muster gegen den Tresor gedrückt haben.

 

Zum Prozessauftakt legte Christian C. über seinen Verteidiger ein vollumfängliches Geständnis ab, was vor allem die Richter der 13. Großen Strafkammer überraschte. „Hut ab! Damit haben wir nicht gerechnet und ist bei Sexualstraftaten äußerst selten“, ließ der Vorsitzende Roellenbleck durchblicken, dass das Gericht dem Angeklagten sein Aussageverhalten hoch anrechnen werde.

 

Sein Mandant habe „die bestehenden Machtverhältnisse in grobpflichtigerweise ausgenutzt“, wofür er sich schäme, und Reue zeigen wolle, erklärte Verteidiger Nikias Roth. Die Taten seien durch nichts zu rechtfertigen und der 35-Jährige wolle die volle Verantwortung für sein Handeln übernehmen und den Opfern damit weitere Belastungen durch eine umfangreiche Beweisaufnahme ersparen, so der Rechtsanwalt weiter.

 

Christian C. sei außerdem gewillt, an Therapien teilzunehmen und habe den Opfern schon im Vorfeld des Prozesses im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches finanzielle Entschädigungen angeboten. Der vergewaltigten Auszubildenden, die im Prozess auch als Nebenklägerin auftritt, wurden demnach 5.000 Euro angeboten. Den anderen Frauen wolle man abgestufte Beträge anbieten, so der Jurist. Der Anwalt der Frau erklärte, dass es seiner Mandantin nicht ums Geld gehe, sie dieses aber nehmen würde: „Wir werden hier nicht um Beträge feilschen. Ihr ist eine Entschuldigung vor Gericht wichtiger!“ Die Frau sagte heute in nichtöffentlicher Verhandlung aus.

 

Wie ernst es Christian C. mit seiner Entschuldigung meint, werden die nächsten Prozesstage zeigen müssen. Teilweise relativierte er die Vorwürfe auf Nachfragen der Richter. In dem Supermarkt hätten alle Mitarbeiter ein sehr offenes Verhältnis gepflegt, teilweise sei vollkommen distanzlos miteinander umgegangen worden. So habe man sich im Kollegenkreis gegenseitig auf den Hintern gehauen oder habe sich auf den Schoß des anderen gesetzt, erklärte der Angeklagte. Mit seinen Taten habe er dann aber „über die Stränge geschlagen“.

 

Zu dem Vergewaltigungsopfer habe der verheiratete Wiehler sogar eine sexuelle Beziehung gehabt, gab er an. Er habe ihre ablehnende Haltung „nicht so wahrgenommen, weil wir Intimitäten ausgetauscht haben“. Auch nach den vorgeworfenen Taten habe man zunächst weiter miteinander verkehrt. Für Christian C. hat der Prozess jetzt schon Folgen. Zwar ist er auf freiem Fuß, von seinem Arbeitgeber wurde er aber fristlos entlassen, was er akzeptiert habe.

 

Auch gegenüber seiner Ehefrau sei er transparent gewesen und habe ihr gestanden, „dass ich Scheiße gebaut habe“. Die Familie steht allerdings vor einer Zerreißprobe, da sie ein Pflegekind hat. Sollte der 35-Jährige verurteilt werden, würde dieses vom Jugendamt sofort aus der Familie genommen, da Pflegeeltern keine Vorstrafen haben dürfen.

 

Für das Verfahren wurden insgesamt sechs Verhandlungstage bis zum 19. März angesetzt. Durch das vollumfängliche Geständnis könnte es aber auch schon früher zu einem Urteil kommen.

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