BLAULICHT

Verschmähte Liebe: Ex-Freundin zeigte Engelskirchener wegen Drogenhandels an

pn; 27.10.2022, 13:15 Uhr
Foto: Peter Notbohm.
BLAULICHT

Verschmähte Liebe: Ex-Freundin zeigte Engelskirchener wegen Drogenhandels an

pn; 27.10.2022, 13:15 Uhr
Oberberg – 65-Jähriger zu Bewährungsstrafe am Amtsgericht Gummersbach verurteilt – Polizei fand bei Hausdurchsuchung rund 100 Gramm Marihuana sowie zwei gefährliche Werkzeuge.

Von Peter Notbohm

 

Verschmähte Liebe war wohl der Grund, warum sich am Donnerstagvormittag ein 65-jähriger Engelskirchener wegen unerlaubtem Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen in einem minderschweren Fall vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten musste. Die Polizei hatte im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Juli des vergangenen Jahres 109,78 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 17,5 Prozent gefunden, dazu 1,19 Gramm eines Tabakmarihuanagemischs für den Eigenbedarf, eine Tickerliste, mehrere Druckverschlusstüten sowie eine Reizgassprühdose und ein zwei Kilogramm schweres, etwa 45 Zentimeter lange Kabel, das als Schlagwaffe verwendbar wäre.

 

„Hier musste schmutzige Wäsche gewaschen werden“, sagte die Verteidigerin von Konrad L. (Anm.d.Red.: Name geändert). Ihr Mandant habe die (Drogen-)Beziehung zu der Frau beendet, was diese nicht wahrhaben wollte. „Es war sehr unschön, sie hat ihn lange bedrängt. Er hat ihr irgendwann gesagt, dass sie sich nie wieder melden soll“, ergänzte die Rechtsanwältin. Aus Rache schien die Verschmähte ihn anschließend bei der Polizei angezeigt zu haben. Dass die Frau vor Gericht nicht als Zeugin erschien, passte aus Sicht der Verteidigung ins Bild.

 

Das Verfahren begann erst mit 45-minütiger Verspätung, nachdem man zunächst vergeblich auf die Staatsanwältin warten musste, die im Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn feststeckte. Konrad L. kündigte schon vor ihrem Eintreffen ein Geständnis an. Die Drogen seien für den Eigengebrauch sowie ein befreundetes Pärchen gewesen, mit denen er das Gras zu dieser Zeit gemeinsam gekauft habe. Das Reizgas sowie das Kabel hätten dagegen nur auf der Kommode seiner Wohnung gelegen, um sich im Notfall gegen einen aggressiven, psychisch kranken Nachbarn verteidigen zu können, der seinen Sohn bereits mehrfach mit einem Teppichmesser bedroht hatte. Mehrere dieser Angriffe sind bei der Polizei aktenkundig, der Mann soll sich mittlerweile in einer Psychiatrie befinden. „Er wollte nichts anderes, als sich verteidigen zu können“, so die Verteidigerin.

 

Die Staatsanwaltschaft forderte im Anschluss eine achtmonatige Bewährungsstrafe für den Engelskirchener, der vor 13 Jahren vom Landgericht Köln schon einmal zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war – damals hatte er allerdings mit Mengen im zweistelligen Kilobereich gehandelt. Sie stellte Konrad L. eine günstige Sozialprognose aus. Von der ging auch seine Verteidigerin aus und sprach von einer maßvollen Forderung, der sie sich anschloss. „Er ist tatsächlich ein sehr sozialer Mensch, der auch seine Kinder so erzogen hat, dass sie ihn hier nicht vor Gericht alleinlassen“, sagte sie und blickte zu den beiden anwesenden Töchtern.

 

Zudem versicherte sie, dass ihr Mandant künftig keine Drogen mehr konsumieren wolle. Das und die Tatsache, dass die gefundenen Waffen nur der Verteidigung gegen den Nachbarn gedient haben, glaubte das Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef dem Angeklagten und verurteilte ihn zu der geforderten achtmonatigen Bewährungsstrafe. Für den Vorwurf des Drogenhandels mit Waffen sei aber unerheblich, wofür die Waffen gedacht waren, erklärte Neef: „Es reicht das Bewusstsein, dass sie in direkter Umgebung gelegen haben.“ Um den Engelskirchener dabei zu unterstützen, künftig die Finger vom Marihuana zu lassen, ordnete das Gericht zudem an, dass er sich während der dreijährigen Bewährungszeit alle sechs Monate eine Haaranalyse unterziehen muss. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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