Waldbröl – Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Waldbröl hatte ein 19-Jähriger Einspruch eingelegt – Für ihn bleibt es bei einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre.
Vor rund einem Jahr hat Lennox O. (Anm.d.Red.: Name geändert) seinen Führerschein gemacht. Die Prüfung soll er bestanden, den Führerschein aber nicht sofort ausgehändigt bekommen haben. Trotzdem soll sich der Nümbrechter damals schon hinters Steuer gesetzt haben, mit einem VW Polo durch die Gemeinde gefahren sein und dabei einen Mann angefahren haben. Im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens musste der 19-Jährige heute auf der Anklagebank im Amtsgericht Waldbröl Platz nehmen.
Die Staatsanwaltschaft warf Lennox O. unter anderem vor, die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt, ein Fahrzeug vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis geführt, eine andere Person geschädigt und sich vom Unfallort entfernt zu haben. Konkret soll der heute 19-Jährige am 8. März 2024 mit einem nicht zugelassenen VW Polo durch Nümbrecht gefahren sein, dabei wohl mehrfach eine Straße mit aufheulendem Motor auf- und abgefahren sein.
Um 19:10 Uhr soll sich ein Zeuge auf die Straße gestellt haben, auf der Lennox O. mit zwei Mitfahrern unterwegs gewesen sein soll. Dann soll der 19-Jährige laut Anklageschrift mit mindestens 30 Stundenkilometern auf den Mann zugefahren sein – ausgewichen sei er aber nicht. Stattdessen soll er den Mann absichtlich mit der Stoßstange und dem rechten Kotflügel des Autos getroffen haben. Der Mann soll dadurch zur Seite geschleudert worden sein. Lennox O. soll mit seinem Polo abgehauen sein.
Dem heutigen Termin vorausgegangen war bereits ein Strafbefehl. Selbst äußerte sich Lennox O. zu der Anklage nicht. Stattdessen sprach sein Verteidiger, der einen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. „Es ist nie seine Absicht gewesen, jemanden über den Haufen zu fahren“, sagte er über seinen Mandanten. Stattdessen ist der Rechtsanwalt eher davon ausgegangen, dass sich der Fall in der Akte anders lesen lasse, als er sich zugetragen habe.
Einzelrichter Carsten Becker machte aber schnell deutlich, dass die Sache seiner Meinung nach „nicht einstellungsreif“ sei. Und auch der Staatsanwalt sagte, dass er bei dem Sachverhalt laut Aktenklage auch keine Fahrlässigkeit sehe. Nach einer Sitzungsunterbrechung zog die Verteidigung den Einspruch wieder zurück. Damit blieb es bei einer Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro, zu zahlen in 70 Tagessätzen, sowie einer (jetzt noch) fünfmonatigen Führerscheinsperre.
Zuvor gab es bereits im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 500 Euro, sozusagen ein Schmerzensgeld, wie Richter Becker erklärte. Die beiden Zeugen, die zu der heutigen Hauptverhandlung geladen worden waren, mussten damit nicht mehr aussagen.
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