Waldbröl – Eine 38-Jährige hat aus der Geldkassette ihres Vermieters rund 13.500 Euro geklaut – Unter anderem wegen dieses besonders schweren Falls des Diebstahls musste sie sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.
Dass die Gelegenheit Diebe macht, ist wohl landauf, landab eine bekannte Redewendung. Und so hat sich auch Laura A. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) aus Waldbröl dazu hinreißen lassen, die ein oder andere Gelegenheit zu nutzen und sich unerlaubterweise das Eigentum eines anderen unter den Nagel zu reißen. Wegen zwei Diebstählen hätte sie bereits im Januar dieses Jahres auf der Anklagebank im Amtsgericht Waldbröl Platz nehmen müssen – doch Laura A. war zur Hauptverhandlung nicht erschienen, und da sie derzeit keinen festen Wohnsitz hat, wurde ein Haftbefehl erlassen. Rund sechs Wochen saß die 38-Jährige nun in der JVA Ossendorf ein – und wurde am vergangenen Freitag aus Köln zur Gerichtsverhandlung nach Waldbröl gebracht.
Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten zwei Diebstähle vor – nicht zuletzt einen davon als besonders schweren Fall. Vor rund fünf Jahren, am 12. Juli 2020, soll sie in Morsbach eine Kellertür im Haus ihres damaligen Vermieters aufgebrochen, eine Geldkassette gestohlen und daraus circa 13.500 Euro geklaut haben. Um dabei nicht erwischt zu werden, soll sie den Mann telefonisch zum Bahnhof nach Wiehl geschickt haben – angeblich, weil sie dort mit einer Freundin sei und von ihm abgeholt werden wollte. Eineinhalb Stunden soll er da vergeblich auf sie gewartet haben. Außerdem soll Laura A. am 23. Mai 2024 aus einer Wohnung in Waldbröl ein Portemonnaie gestohlen haben, gefüllt mit 300 Euro, einem Lottoschein und diversen Dokumente.
Im Großen und Ganzen räumte die 38-Jährige die ihr gemachten Vorwürfe auch ein. Sie schilderte, dass sie auf der Suche nach einer Wohnung über Kontakte an die Dachgeschosswohnung im Haus von Wilhelm W. gekommen sei. Abgesehen von ihrer Wohnungstür seien sämtliche Türen im Haus nicht verschlossen gewesen – und damit auch nicht die Räumlichkeiten im Untergeschoss. Im Keller sei sie dann auf eine verschlossene Geldkassette gestoßen. Gelegen haben soll diese laut der Angeklagten im Zimmer des verstorbenen Sohnes von Wilhelm W.
„Ich habe eigentlich von der Geldkassette nichts gewusst“, sagte Laura A. Nach dem Fund habe sie die Geldkassette „mit nach oben genommen“ und dann mit einer Schere aufgebrochen. „Ich war schockiert, wie viel Geld da drin war“, sagte die Angeklagte. Mit einem Teil des Geldes hätte sie Schulden bezahlt, einen anderen Teil habe sie verschenkt. Was noch übrig war – laut Akte rund 1.400 Euro – habe sie ihrem Vermieter zurückgegeben. Darüber hinaus gab sie auch zu, Wilhelm W. zum Bahnhof nach Wiehl gelockt zu haben. „Das war eine Kurzschlussreaktion. Ich hatte Angst, dass er jederzeit nach Hause kommen kann“, erklärte Laura A.
Auch den zweiten Diebstahl gab die derzeit wohnungslose Frau zu. Allerdings sagte sie, dass sie auf der Suche nach einem Freund gewesen sei, bei ihm geklingelt habe und dann dessen Nachbar die Tür geöffnet habe. Im Gespräch mit ihm habe sie dann nach einem Glas Wasser gefragt. „Es war warm an dem Tag“, erklärte sie – und geriet dann ins Stocken. „Und dann lag das Portemonnaie da, sie hat nicht wiederstehen können und hat es eingesteckt“, führte Rechtsanwalt Sebastian Tillmann die Aussage seiner Mandantin zu Ende. Laura A. stimmte kopfnickend zu und sagte im Rahmen der Beweisaufnahme: „Das war so eine dumme Entscheidung von mir.“
Die Zeit in der JVA Ossendorf bezeichnete die 38-Jährige als schlimm. Zum ersten Mal habe sie „richtig gesessen“. „Ich möchte da nie wieder hin“, sagte Laura A. Und auch ihr Rechtsanwalt erklärte, dass die Haft die Waldbrölerin nachhaltig beeindruckt habe und dass sie die Zeit in der JVA als Wendepunkt sehe. Seine Mandantin wolle arbeiten, sich bei einer Leihfirma melden und putzen, und auch wieder eine eigene Wohnung haben. Um nicht obdachlos zu sein, sollte sie aus der Haft entlassen werden, wolle sie zu ihrem Freund in eine Waldbröler Ortschaft ziehen. Dem Staatsanwalt war die genannte Adresse in der Nähe der Innenstadt durch andere Fälle aber bereits bekannt. Dadurch hatte er Zweifel, ob dieser Ort für Laura A. tatsächlich der richtige sei, um ihrem Leben eine Wendung zu geben.
Bereits in der Vergangenheit ist die 38-Jährige dem Bundeszentralregister zufolge in zwei Fällen wegen Diebstählen aufgefallen, was die Staatsanwaltschaft ihr zu Lasten lag – ebenso wie die List und Verschlagenheit, mit der sie gehandelt habe. Positiv wurde aber gewertet, dass sich Laura A. im Wesentlichen geständig gezeigt und damit eine umfangreiche Beweisaufnahme samt Zeugenaussagen entbehrlich gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft forderte unter anderem eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung sowie die Aufhebung des Haftbefehls. Rechtsanwalt Sebastian Tillmann bat darum, seine Mandantin nicht zu überfordern und erinnerte an eine Geldstrafe des Amtsgerichts Gummersbach, die sie noch zu begleichen habe.
Einzelrichter Kevin Haase verurteilte Laura A. zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung – und das für fünf Jahre. „Das ist das Höchste, was man nehmen kann“, sagte der Richter und formulierte mit Nachdruck: „Sie dürfen nicht klauen!“ Außerdem muss die 38-Jährige 120 Sozialstunden absolvieren und/oder einen Job haben. „Ansonsten fahren Sie ein. Es ist gut, dass Sie mal gesessen haben und wissen, wie das ist“, machte der Richter deutlich. Die Taterträge in Höhe von 12.400 Euro sollen von der Staatsanwaltschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden. Der Haftbefehl vom 28. Januar wurde aufgehoben. Laura A. musste damit nicht zurück nach Köln in die Justizvollzugsanstalt.
Die Prozessbeteiligten erklärten einen Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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