BLAULICHT

Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe: Gericht spricht Gummersbacher (36) frei

pn; 01.09.2026, 12:35 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Freigesprochen wurde ein Gummersbacher (36) am Landgericht Köln vom Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe.
BLAULICHT

Vorwurf der Vergewaltigung in der Ehe: Gericht spricht Gummersbacher (36) frei

pn; 01.09.2026, 12:35 Uhr
Gummersbach/Köln – Freispruch für einen Mann, dem vorgeworfen wurde, den Schlaf seiner Frau ausgenutzt zu haben, um sich an ihr zu vergehen – Richter spricht von wilden Erzählungen des mutmaßlichen Opfers.

Von Peter Notbohm

 

Vergewaltigungsprozesse gehören vor Gericht zu den komplexesten und emotional belastendsten Verfahren. Meistens gibt es keine Zeugen, sodass Aussage gegen Aussage steht und Spuren können in vielen Fällen nicht mehr rechtzeitig gesichert werden. Umso strenger sind die Kriterien, die von Richtern angewandt werden, um Fehlurteile zu vermeiden.

 

Im Prozess gegen Sandro O. (Anm.d.Red.: Name geändert) wegen mehrfacher Vergewaltigung in der Ehe (OA berichtete und OA berichtete) hatte die 13. Große Strafkammer am Landgericht Köln nun aber keinerlei Zweifel mehr und sprach den Gummersbacher (36) bereits nach dem dritten Verhandlungstag von allen Vorwürfen frei. Ursprünglich waren sechs Verhandlungstage für das Verfahren vorgesehen gewesen. Auch Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Nebenklagevertreterin hatten zuvor Freisprüche gefordert.

 

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der bislang nicht vorbestrafte Sandro O. seine Ehefrau fünfmal vergewaltigt haben soll. Dafür soll er immer wieder den Schlaf des mutmaßlichen Opfers ausgenutzt haben, um seiner Frau zunächst die Hose auszuziehen, um sich anschließend an ihr zu vergehen.

 

„Dass Sie hier auf der Anklagebank saßen, war im Ergebnis falsch“, sprach der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck von einem „verdienten Freispruch“ für den 36-Jährigen. Die anfänglichen Aussagen seiner Noch-Frau bei der Polizei und gemeinsame Chatverläufe hätten zunächst gegen den Gummersbacher gesprochen, weshalb das Verfahren auch eröffnet worden sei. Habe die Frau in ihrer ersten Anzeige nur ein Kontaktverbot wegen Stalkings erreichen wollen, sei erst später – als es um die Kinder ging – plötzlich auch von Vergewaltigung die Rede gewesen.

 

Besonders die Aussagen des mutmaßlichen Opfers vor Gericht hätten dann aber dafür gesorgt, dass die Vorwürfe wie ein Kartenhaus in sich zusammenfielen. Was die Richter stutzig machte: Der vorgelegte Chatverkehr, in dem die Frau ihren Mann mehrfach als Vergewaltiger bezeichnete, ohne dass dieser widersprach, passten zeitlich überhaupt nicht den angeklagten Taten. Die Ehefrau habe zudem die bei der Polizei gemachten Vorwürfe vor Gericht überhaupt nicht wiederholen können, vieles vollkommen anders wiedergegeben, zwei Fälle gar nicht mehr erinnert und Nachfragen einfach nur lapidar umschifft, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sei an einigen Stellen hellhörig geworden, weil einige Aussagen „nicht plausibel erschienen und auch nicht mit Leben gefüllt werden konnten“. Zwischenzeitlich hätten die Erzählungen wild und ausgedacht gewirkt.

 

„Ein hinreichender Tatbestand war zunächst da. Eine Hauptverhandlung ist dafür da, das aufzuklären. Wenn jemandem übel mitgespielt wird, muss auch das aufgeklärt werden und diese Aussagen und Angaben genügten hier mitnichten“, entschuldigte sich der Richter beim Gummersbacher. Auch dessen Verteidiger Markus Porzberg sprach im Anschluss gegenüber OA von „an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen, die nicht mit der Realität übereinander gestimmt haben“. Gleichzeitig hoffen er und sein Mandant aber auch, dass nun Ruhe in die Geschichte kommt – auch im Sinne der gemeinsamen Kinder.

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